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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Jugend

Erste Lesung der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz, 21/8274(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Rückbesinnung auf biologische Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe (21/8372(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurden beide Entwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einer neuen Strukturreform will die Bundesregierung die Hilfen für Kinder und Jugendliche aus einer Hand bündeln. Der Gesetzentwurf soll zudem kommunale Angebote sowie Bildungsassistenzen in KiTas und Schulen stärken. Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollen die Kinder- und Jugendhilfe als einen zentralen Ansprechpartner erhalten. Ein Verfahrenslotse soll den Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe helfen, wenn andere Systeme zuständig sind. 

Für Kinder und Jugendliche, die in KiTa oder Schule eine Begleitung brauchen, soll künftig ein Angebot der Bildungsassistenz bereitgestellt werden. Dieses Angebot planen Jugendämter, KiTas und Schulen gemeinsam. So werde sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen, die zusätzliche Unterstützung in KiTa und Schule brauchen, diese in ihrer Schulklasse gemeinsam erhalten, schreibt die Bundesregierung. Kinder und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf werde selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. 

Vorgesehen ist auch, Jugendämter durch vereinfachte Verfahren zu entlasten. So sollen beispielsweise die Fristen im Verteilverfahren von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen verlängert, die Kostenheranziehung der Eltern pauschalisiert und kostenfrei digitale Lösungen für die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit bereitgestellt werden. 

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine „Rückbesinnung auf biologische Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe“ und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/8372(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Sie kritisiert darin den Paragrafen 9 des SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), der Träger der Jugendhilfe seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3. Juni 2021 verpflichtet, die „Lebenslagen von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen“ zu berücksichtigen. Diese Regelung stütze sich „auf ein wissenschaftlich nicht hinreichend belegtes Konzept der Geschlechtsidentität, greift in das elterliche Erziehungsrecht ein und öffnet Tür und Tor für eine geschlechtsideologische Beeinflussung Minderjähriger durch öffentlich finanzierte Träger, ohne dass dem eine hinreichend gesicherte medizinisch-wissenschaftliche Evidenzbasis zugrunde liegt“, heißt es im Entwurf weiter.

Der Gesetzentwurf soll den entsprechenden Paragrafen „auf die biologische Zweigeschlechtlichkeit als verbindlichen Bezugsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe zurückführen sowie ein ausdrückliches Verbot der Förderung oder Vermittlung vom biologischen Geschlecht abweichender Geschlechtsidentitätskonzepte durch Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe“ festlegen. (che/hau/08.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Prien, Karin

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Karin Prien

Karin Prien

© Karin Prien/ Frank Peter

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Bessin, Birgit

AfD

Birgit Bessin

Birgit Bessin

© Birgit Bessin/ AfD-Fraktion

Reichardt, Truels

SPD

Truels Reichardt

Truels Reichardt

© Truels Reichardt/ SPD

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Reichinnek, Heidi

Die Linke

Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Dahler, Wolfgang

CDU/CSU

Wolfgang Dahler

Wolfgang Dahler

© Wolfgang Dahler / Susanne Mölle

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/8274 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
    PDF | 658 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8372 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Rückbesinnung auf biologische Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe
    PDF | 190 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/8274(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8372(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Jugend

Kritischer Blick auf Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Zeit: Montag, 12. Oktober 2026, 13.30 bis 15.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe ist sinnvoll und nötig, der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf werde aber die Kommunen nicht finanziell entlasten. Das war der Tenor einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 12. Oktober 2026. Grundlage der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG, 21/8274(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“ vor. Dabei geht es um Gruppenangebote, die mit dem „Pooling“ vergleichbar sind, sie sollen den individuellen Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllen. Entsprechende Leistungen der „Schulbegleitung“ und „KitaAssistenz“ nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen davon nicht erfasst werden.

Ein weiteres Ziel ist eine Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe. Mit einer Experimentierklausel soll zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen das SGB VIII (Paragraf 35a) auch für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen in Folge von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vorrangig angewandt werden können.

Es soll künftig ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gelten. Für Pflegekinder soll es bei der Unterbringung in Pflegefamilien einen besseren Schutz geben: Die Verbindlichkeit der Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie soll deutlich erhöht und die Anforderungen an die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie sollen konkretisiert werden.

Kinder- und Jugendhilfe wird umgebaut

Für die Anhörung haben die geladenen Sachverständigen Stellungnahmen abgegeben. So schreibt Elke Alsago, Bundesfachgruppenleiterin Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Mit diesem Gesetzesentwurf werden nicht die Rechte der Kinder und Jugendlichen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben, gestärkt, sondern die Kinder- und Jugendhilfe wird unter Steuerungs- und Finanzierungsaspekten umgebaut.“

Andreas Dexheimer, Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung Diakonie Rosenheim, führt in seiner Stellungnahme aus, dass das Ziel der Entlastung der Fachpraxis grundsätzlich zu begrüßen sei. Aber: „Infrastruktur kann individuelle Hilfen nur entlasten, wenn sie tatsächlich vorhanden, personell ausgestattet, erreichbar und für den konkreten Bedarf geeignet ist.“

„Seriöse Kostenfolgenabschätzung fehlt“

Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. schreibt: Dem Gesetzesentwurf fehle eine seriöse Kostenfolgenabschätzung. So lasse er gänzlich unberücksichtigt, dass Aufbau, Betrieb, qualitative Ausstattung und Vorhaltung von Infrastruktur ebenfalls finanzielle und personelle Ressourcen erfordern, die bereitgestellt werden müssen. „Dies gilt insbesondere für die neue Leistung der infrastrukturellen Bildungsassistenz.“

Zur Bildungsassistenz schreibt Andreas Jungnitz, Vorsitzender des Vereins SAM (Sozial-aktiv-menschlich) Hameln e. V.: Im Unterschied zur bisherigen einzelfallbezogenen Praxis richte sich dieser Ansatz nicht primär auf die Kompensation individueller Defizite, sondern auf die Gestaltung eines unterstützenden, entwicklungsförderlichen schulischen Umfelds für alle jungen Menschen in einer Klasse. „Dies ist deutlich mehr, weil anspruchsvoller als der ,Pooling'-Gedanke.“

„Aufbau verlässlicher Bildungsassistenz“

Heinz Müller, Geschäftsführer des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz, fordert: „Die Größenordnung des erforderlichen Umbaus muss deutlich benannt werden. Sollen Regelangebote künftig einen größeren Teil individueller Unterstützungsbedarfe decken, müssten beispielsweise Kitas zu familienunterstützenden Einrichtungen weiterentwickelt und Angebote des Jugendwohnens für intensivere sozialpädagogische Begleitung ausgestattet werden. Hinzu käme der Aufbau verlässlicher Bildungsassistenz an einem großen Teil der Schulen. Ein solcher Ausbau erfordert einen langfristigen und auf etwa zehn Jahre angelegten Finanzierungs- und Umsetzungshorizont.“

Angela Smessaert, stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), zeigte sich wie andere Sachverständige auch enttäuscht darüber, dass die vor fünf Jahren im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für den 2028 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zeitlich verschoben wird. 

„Zuständigkeitsgrenzen erschweren abgestimmte Unterstützung“

Daniel Thomsen, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung im Kreis Nordfriesland, kritisiert ebenfalls, dass diese Zusammenführung insbesondere wegen finanzieller und organisatorischer Bedenken erneut zurückgestellt wird. „Die Zuständigkeitsgrenzen erschweren eine gemeinsam abgestimmte Unterstützung und führen zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Kinder, Jugendlichen und Familien je nach Rechtskreis.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bezeichnet die Annahme im Gesetzentwurf, dass die Sicherstellung infrastruktureller Bildungsassistenz und sonstiger Regelangebote die Kosten individueller Hilfen zur Erziehung um 30 bis 50 Prozent reduzieren und die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe bis zu einer Stabilisierung im Jahr 2036 schrittweise dämpfen werde, als „nicht belastbar“. Einsparungen für die kommunale Ebene seien nach dem derzeitigen Entwurf nicht zu erwarten, sondern im Gegenteil „ganz erhebliche zusätzlich finanzielle Belastungen für die Kommunen“, schreiben die Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme. (che/12.10.2026)

Dokumente

  • 21/8274 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
    PDF | 658 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 30. Sitzung am Montag, dem 12. Oktober 2026, 13:30 Uhr - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 08.10.2026) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(13)52 - Daniel Thomsen - Leiter Fachbereich Jugend, Familie und Bildung im Kreis Nordfriesland (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(13)57a Dr. Lydia Hajasch - Referat Recht der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(13)57b - Andreas Jungnitz - Erster Vorsitzender des Vereins SAM (Sozial-aktiv-menschlich) Hameln e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(13)57c - Angela Smessaert - Stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(13)57d - Dr. Andreas Dexheimer - Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung Diakonie Rosenheim (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(13)57e - Dipl. Päd. Heinz Müller - Geschäftsführer Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(13)57f - Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(13)57g - Dr. Elke Alsago - Bundesfachgruppenleiter/-in Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Interner Link)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-kinder-jugendhilfe-1217552

Stand: 19.10.2026