Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundestag berät über einen Gesetzentwurf für eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. (© picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 21.25 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz). Für die erste Lesung sind 20 Minuten vorgesehen. Anschließend soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit einer neuen Strukturreform will die Bundesregierung die Hilfen für Kinder und Jugendliche aus einer Hand bündeln. Der Gesetzentwurf soll zudem kommunale Angebote sowie Bildungsassistenzen in KiTas und Schulen stärken. Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollen die Kinder- und Jugendhilfe als einen zentralen Ansprechpartner erhalten. Ein Verfahrenslotse soll den Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe helfen, wenn andere Systeme zuständig sind.
Für Kinder und Jugendliche, die in KiTa oder Schule eine Begleitung brauchen, soll künftig ein Angebot der Bildungsassistenz bereitgestellt werden. Dieses Angebot planen Jugendämter, KiTas und Schulen gemeinsam. So werde sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen, die zusätzliche Unterstützung in KiTa und Schule brauchen, diese in ihrer Schulklasse gemeinsam erhalten, schreibt die Bundesregierung. Kinder und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf werde selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt.
Vorgesehen ist auch, Jugendämter durch vereinfachte Verfahren zu entlasten. So sollen beispielsweise die Fristen im Verteilverfahren von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen verlängert, die Kostenheranziehung der Eltern pauschalisiert und kostenfrei digitale Lösungen für die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit bereitgestellt werden. (hau/28.09.2026)