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Gesundheit

Kontroverse Debatte über Auswirkungen des nicht-invasiven Pränataltests

Ein fraktionsübergreifender Antrag mit der Forderung nach einem Monitoring für die Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) findet im Parlament viel Unterstützung, stößt aber auch auf Kritik von Abgeordneten. Viele Redner meldeten sich am Freitag, 20. März 2026, in der ersten Beratung über den Antrag (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu Wort und schilderten aus ihrer Sicht die Vor- und Nachteile pränataler Testmöglichkeiten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung liegt beim Gesundheitsausschuss. 

Ein fast gleichlautender Gruppenantrag war bereits in der vergangenen Legislaturperiode beraten worden. Weil die Ampel-Koalition zerbrach, wurde über den Antrag aber nicht mehr abgestimmt. Vizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) machte die Zuschauer auf den Rängen darauf aufmerksam, dass eine solche fraktionsunabhängige Debatte über ethische und gesellschaftliche Fragestellungen im Bundestag ausgesprochen selten sei. 

In der Aussprache über den Pränataltest kamen auch das Recht auf Nichtwissen zur Sprache, das Problem kostenpflichtiger Tests, die gesellschaftliche Akzeptanz für Kinder mit Behinderungen sowie die Selbstbestimmung der Frauen.

Fraktionsübergreifender Antrag

Bei dem Test handelt es sich dem Antrag zufolge um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden kann. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelangt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird. 

Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte, schreiben sie. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screening-Test geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen.

Zunahme der Zahl invasiver pränataler Tests

Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen, heißt es weiter. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet.

Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimester-Screening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden.

Monitoring und Expertengremium

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen.

Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. 

Wahrscheinlichkeit nicht Diagnose

Stephan Pilsinger, der Arzt ist und den Antrag mit initiiert hat, betonte während der Debatte im Parlament, es handele sich bei dem Testergebnis nicht um eine Diagnose, sondern um eine Wahrscheinlichkeit, die werdende Eltern jedoch unter Entscheidungszwang setze. „Diese Dynamik birgt erhebliche Risiken.“ 

Aus Unsicherheit würden dann vorschnelle Entscheidungen getroffen. Es gehe in dieser Frage letztlich um das Menschenbild. Solche Fragen gehörten in die Mitte der Gesellschaft, also in das Parlament.

Freiheit des Einzelnen

Nach Ansicht von Martin Sichert steht die Freiheit des Einzelnen im Mittelpunkt dieser Diskussion. Zur Freiheit gehöre die Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit. Eltern müssten alle Informationen bekommen können, vor allem, wenn das risikolos möglich sei. Der NIPT verhindere Spätabbrüche, die als besonders belastend erlebt würden. 

Sichert kritisierte in dem Zusammenhang den Feminismus, der dazu geführt habe, dass Frauen immer später Kinder bekommen. Je älter die Mütter, umso höher sei jedoch die Gefahr einer Behinderung des Kindes.

Aufklärung und Inklusion

Dagmar Schmidt mahnte, es dürfe nicht so weit kommen, dass Menschen regelrecht nach einer Trisomie gescreent werden. Niemand solle Angst haben vor Menschen, die anders sind. 

Vielmehr gehe es um Information und Aufklärung sowie eine Willkommenskultur und eine gute Versorgung. Die Inklusion sei ein menschlicher Weg des Zusammenlebens und das Gegenteil von Stigmatisierung und Ausgrenzung.

Selbstbestimmung der Frau

Dr. Paula Piechotta warnte davor, Frauen in einer höchstpersönlichen Lage kontrollieren zu wollen. Das sei der falsche Weg. Gesellschaftliche Probleme dürften nicht auf dem Rücken schwangerer Frauen gelöst werden. Den Frauen dürfe nicht die Selbstbestimmung genommen werden. Es sei das Recht von Frauen, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.

Sie forderte, dass wichtige Untersuchungen nicht vom Geldbeutel der Menschen abhängig sein dürften und fügte hinzu: „Schreiben Sie den Frauen nicht vor, was sie zu tun haben.“

Ergebnisoffene Beratung

Mareike Hermeier forderte eine ergebnisoffene Beratung schwangerer Frauen und mehr Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern. Der Antrag verdiene Respekt, ihre Meinung dazu sei „ausgewogen“. Sie gab zu bedenken, dass auch viele junge Frauen den Test nutzen und dieser „stillschweigend zur Norm“ zu werden drohe. 

Der Test sei ein medizinischer Fortschritt, er könne werdenden Eltern die Angst nehmen, aber Selbstbestimmung sei nicht identisch mit bloßer Verfügbarkeit. Hier werde eine Erwartung begründet, aus Information werde Druck. Jeder Flächentest sende auch die gesellschaftliche Botschaft, welches Leben als normal gelte. Das sollte sich aber niemand anmaßen. Behinderte müssten als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft anerkannt werden. (pk/20.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Sichert, Martin

AfD

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Hermeier, Mareike

Die Linke

Mareike Hermeier

Mareike Hermeier

© Mareike Hermeier/ Jennifer Kölker

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Kempf, Martina

AfD

Martina Kempf

Martina Kempf

© Martina Kempf

Wegge, Carmen

SPD

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Fischer, Simone

Bündnis 90/Die Grünen

Simone Fischer

Simone Fischer

© Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/ Stefan Kaminski

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Birghan, Dr. Christoph

AfD

Dr. Christoph Birghan

Dr. Christoph Birghan

© Dr. Christoph Birghan/ Hagen Schnauß

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Döring, Felix

SPD

Felix Döring

Felix Döring

© Felix Döring / Anna Voelske

Sichert, Martin

AfD

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Döring, Felix

SPD

Felix Döring

Felix Döring

© Felix Döring / Anna Voelske

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/3873 - Antrag: Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums
    PDF | 188 KB — Status: 28.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Ja zum Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag von 110 Abgeordneten aus den Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der Fassung eines Änderungsantrags von ebenfalls 110 Abgeordneten der vier Fraktionen (21/8475(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 527 Abgeordnete für den Antrag in geänderter Fassung, 18 stimmten mit Nein und 23 enthielten sich. 

Antrag zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests

Der Antrag (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) war im Gesundheitsausschuss beraten worden. Dem Bericht des Ausschusses (21/6075(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zufolge hatten sich dessen Mitglieder einvernehmlich dafür ausgesprochen, eine Abstimmung im Plenum des Bundestages herbeizuführen. 

33 Abgeordnete von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten einen Änderungsantrag (21/8376(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Antrag der 110 Abgeordneten kurz vor Debattenbeginn zurückgezogen. Stattdessen wurde ein neuer Änderungsantrag aller 110 Abgeordneten (21/8475(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, dem in namentlicher Abstimmung 511 Abgeordnete zustimmten. 24 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab 31 Enthaltungen. Mit der Annahme dieses Änderungsantrags wurde der ursprüngliche Gruppenantrag (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) um folgenden Satz ergänzt: „Dabei wird sichergestellt, dass im Vergleich zu heute der Zugang der Schwangeren zum kassenfinanzierten NIPT bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird.“

Änderungsantrag zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests

Überfraktioneller Antrag 

In ihrem Antrag (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) setzen sich die Abgeordneten für ein Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) ein. Bei dem Test handele es sich um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden könne, heißt es in dem Antrag.

Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelange, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte.

Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme.

NIPT „faktisch zu einem Screeningtest geworden“

Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screeningtest geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen.

Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimesterscreening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden.

Interdisziplinäres Expertengremium

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen.

Ferner soll ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium soll die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. 

Zurückgezogener Änderungsantrag der 33 Abgeordneten

In ihrem vor der Debatte zurückgezogenen Änderungsantrag (21/8376(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatten die 33 Abgeordneten ebenfalls gefordert, ein interdisziplinäres Expertengremium einzusetzen. Es sollte die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. 

Dabei sollten vor allem auch die Qualitätskriterien der in der Mutterschafts-Richtlinie geforderten ausführlichen medizinischen Beratung in den Blick genommen werden. Der aktuelle Umfang der Kassenleistung NIPT sollte dabei erhalten bleiben. (pk/hau/vom/08.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Bloch, Joachim

AfD

Joachim Bloch

Joachim Bloch

© Joachim Bloch

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Lucks, Max

Bündnis 90/Die Grünen

Max Lucks

Max Lucks

© Max Lucks/ Jelle Siemer

Pellmann, Sören

Die Linke

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Fraktion Die Linke im Bundestag/Jennifer Marke

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Kempf, Martina

AfD

Martina Kempf

Martina Kempf

© Martina Kempf

Wegge, Carmen

SPD

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Staffler, Katrin

CDU/CSU

Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/3873 - Antrag: Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums
    PDF | 188 KB — Status: 28.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6075 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Michael Brand (Fulda), Simone Fischer, Max Lucks, Dr. Stephan Pilsinger, Sören Pellmann, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Stefan Schmidt, Stefan Schwartze, Emmi Zeulner und weiterer Abgeordneter - Drucksache 21/3873 - Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums
    PDF | 215 KB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8376 - Änderungsantrag: zu der Beratung des Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Michael Brand (Fulda), Simone Fischer, Max Lucks, Dr. Stephan Pilsinger, Sören Pellmann, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Stefan Schmidt, Stefan Schwartze, Emmi Zeulner und weiterer Abgeordneter - Drucksachen 21/3873, 21/6075 - Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums
    PDF | 173 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8475 - Änderungsantrag: Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums
    PDF | 406 KB — Status: 08.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 21/8475(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
  • 18:22:04: Beginn der Abstimmung
  • 18:43:07: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 568 Ja: 513 Nein: 24 Enthaltungen 31


Endgültiges Ergebnis:
Gesamt: 566 Ja: 511 Nein: 24 Enthaltungen 31

Änderungsantrag 21/8475(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

namentliche Abstimmung zu Antrag 21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
18:57:26: Beginn der Abstimmung
19:19:30: Ende der Abstimmung
Gesamt: 570 Ja: 529 Nein: 18 Enthaltungen 23

Endgültiges Ergebnis:
Gesamt: 568 Ja: 527 Nein: 18 Enthaltungen 23

Antrag 21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

Tagesordnung

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-praenataltests-1184324

Stand: 19.10.2026