Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Blick auf den Kuppeleinlass über dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Der Bundestag überweist bestimmte Vorlagen ohne Aussprache an die Ausschüsse. (© DBT/Tobias Koch)

Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 14.45 Uhr

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 8. Oktober 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse:

Doppelbesteuerungsabkommen I: An den Finanzausschuss überwiesen werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (21/8244(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Doppelbesteuerungsabkommen II: Ebenfalls im Finanzausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (21/8245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Finanzausgleichsgesetz: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026, 21/8237(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Entwaldungsfreie Produkte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte sowie zur Umsetzung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU) 2024  / 1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird dem Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Hochschulrecht: An den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung geht zur federführenden Beratung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Hochschulrechts und des Rechts der Graduiertenförderung des Bundes.

Flugsicherung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Neuregelung des Rechts des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung 821/8234) soll federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten werden.

Ungeborenes Leben: Ein Entwurf der Bundesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ (21/8243(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung überwiesen werden. Darin erläutert die Regierung: Die gesetzlich festgelegte Mindestsumme, die der Bund an die Stiftung zahlt, sei seit 1993 unverändert geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten seither erheblich gestiegen seien. „Daher wurde unter anderem von den zentralen Einrichtungen in den Bundesländern, die dort das Vergabeverfahren organisieren und auch Anträge auf Stiftungsmittel bearbeiten und die Hilfeleistungen auszahlen, wiederholt eine Erhöhung dieser Einlage gefordert, um die Entlastungswirkung der Stiftungshilfen abzusichern und zu verbessern. Da der Gesetzestext seit der Gründung der Bundesstiftung im Jahr 1984 nahezu unverändert geblieben ist, sind die verwendeten Personenbezeichnungen nicht geschlechtsneutral und müssen entsprechend angepasst werden.“ Die neuen Regelungen sehen eine Erhöhung der Bundeseinlage in zwei Stufen vor: eine Erhöhung auf 101 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2027 und eine Erhöhung auf 105 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2032. Damit könnten die Hilfeleistungen für schwangere Frauen in einer finanziellen Notlage erhöht werden und so besser den tatsächlichen Bedarf abdecken. Weiterhin soll das Stiftungsvermögen neu als Verbrauchsvermögen definiert und damit insbesondere in den ersten fünf Jahren ab dem Haushaltsjahr 2027 eine weitere Unterstützung des Stiftungszwecks ermöglicht werden. Durch weitere Änderungen soll der Gesetzestext vollständig geschlechtsneutral formuliert und die Zuständigkeiten für die Bundesstiftung entsprechend richtig dargestellt werden. Durch die Erhöhung der Bundeseinlage entstehen für den Bund - ausgehend von der Bundeszuweisung im Jahr 2026 in Höhe von 96.033 000 Euro - ab dem Haushaltsjahr 2027 Mehrausgaben in Höhe von knapp fünf Millionen Euro sowie ab dem Haushaltsjahr 2032 weitere Mehrausgaben in Höhe von vier Millionen Euro jährlich. Der entstehende Mehrbedarf durch die erste Erhöhung auf 101 Millionen Euro ab dem 1. Januar 2027 wird im Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegenfinanziert.

Flucht, Vertreibung, Versöhnung: Im Innenausschuss soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung weiterberaten werden.

ERP-Sondervermögen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027, 21/8233(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) geht zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Mittelstandes und Start-ups will die Bundesregierung im Jahr 2027 mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital in Höhe von 11,86 Milliarden Euro unterstützen.nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 sieht vor, dass Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von fast zwölf Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden. Das Fördervolumen der ERP-Kreditprogramme steigt um 600 Millionen Euro im Vergleich zu 2026. Ein Schwerpunkt soll auf der Stärkung der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung liegen, damit sollen vor allem mittelständische Unternehmen mit zukunftsorientierten Technologien wie beispielsweise künstliche Intelligenz unterstützt werden. Zudem werden für die Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierung Mittel zur Verfügung gestellt. Dazu zählen vor allem die Finanzierungen über den High-Tech-Gründerfonds und die Programme in Kooperation mit dem Europäischen Investitionsfonds.

Planungs- und Genehmigungsverfahren: Ebenfalls im Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit weiterberaten werden.

Blutspenden: Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Gerichtete Blutspenden möglich machen – Patientenautonomie stärken“ soll an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Pflegeversicherung: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll ein weiterer Antrag mit dem Titel „Pflege finanzieren, nicht Familien belasten – Pflegeversicherung strukturell reformieren und Haushaltsprioritäten korrigieren“, den die AfD-Fraktion angekündigt hat.

Regelaltersgrenze: Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Regelaltersgrenze von 67 Jahren sichern und abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren einführen (21/2165(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden.

Rentner: Ebenfalls an den Ausschuss für Arbeit und Soziales geht ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürokratische Hürden abbauen und Selbstbestimmung stärken – Attraktives Arbeitsplatzangebot für Rentner schaffen“ (21/957(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

(vom/29.09.2026)