Optimierung des Ausbaus der Windenergie auf See

Der Offshore-Windpark Riffgat, rund 15 Kilometer nördlich der Insel Borkum, ist ein Beispiel für die kommerzielle Nutzung der Windkraft auf See. (© picture alliance/dpa | Sina Schuldt)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 22.15 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See“ (21/8238(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) will die Bundesregierung nach eigener Aussage die Brücke schlagen zwischen ambitionierten Ausbauzielen und ökonomischer Realität. Die Kostentragfähigkeit der Projekte und die Kosteneffizienz würden dabei konsequent in den Fokus genommen, heißt es. Das WindSeeG balanciere dabei Fordern und Fördern für Windenergie auf See.
Vorgesehen sei ein zweistufiges Modell, mit dem der Marktmechanismus priorisiert, aber dort abgesichert wird, wo Risiken zu groß werden. Der Mechanismus dieser Absicherung über Differenzverträge entspräche dem des Entwurfes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zudem würden Systemkosten durch intelligente Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung gesenkt. Durch die Möglichkeit einer Überbauung der Netzanschlüsse um bis zu 20 Prozent sorge die Novelle für eine optimale Auslastung der Netzanbindungen für Offshore-Windparks und senke so die spezifischen Stromkosten. Darüber hinaus würden, um den Ertrag pro Fläche zu steigern, Abschattungseffekte reduziert. Zudem werde die Regellaufzeit von 25 auf 35 Jahre erhöht, „was die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessert und dem System insgesamt dient“.
Sicherheit für Gesundheit und Arbeitsschutz
Das WindSeeG stärkt laut Bundesregierung darüber hinaus die Resilienz der Industrie. Es setze den Artikel 26 des EU-Net Zero Industry Act (NZIA) bürokratiearm um, um die Resilienz der kritischen Infrastruktur in der Nordsee zu stärken. Gleichzeitig ermögliche das WindSeeG Anlagenkonzepte der Zukunft. Es schaffe den regulatorischen Rahmen für die kombinierte Anbindung von Windkraftanlagen sowohl an das Stromnetz als auch an eine noch zu schaffende Wasserstoffinfrastruktur.
Zudem gebe es Sicherheit für Gesundheit und Arbeitsschutz. „Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für planerische Festlegungen für eine koordinierte Offshore-Rettungsinfrastruktur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird der hohen Bedeutung von Arbeit und Gesundheit für die Beschäftigten Rechnung getragen“, heißt es im Entwurf. (hau/28.09.2026)