Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes

Die Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes steht auf der Tagesordnung des Bundestages. (© picture alliance / Zoonar | Markus Grummt)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 23.55 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“, mit dem das Wohngeld neu geordnet werden soll. Nach 20-minütiger Debatte soll der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf trage einerseits zur Konsolidierung des Haushalts bei, indem er Einsparungen vorsieht, heißt es. Die Fortschreibung des Wohngeldes werde ausgesetzt, die Heizkostenkomponente werde halbiert und die Wohngeldformel angepasst. Zugleich sehe der Entwurf im Wohngeldverfahren Vereinfachungen und Entlastungen für die Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger vor.
So sollen unter anderem der Prüfaufwand für sogenannte Wechselmodellfälle, in denen getrenntlebende Eltern ihr Kind gemeinsam betreuen, verringert und die Regelung zur Todesfallvergünstigung verschlankt werden.
Bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung werde künftig stärker auf Pauschalen aus dem Einkommensteuerrecht statt auf einzelfallbezogene Berechnungen zurückgegriffen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der Einkommenskatalog soll gestrafft und der Nachweis für den Freibetrag im Wohngeld aufgrund einer Schwerbehinderung oder einer Pflegebedürftigkeit vereinfacht werden. (hau/28.09.2026)