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Recht

Erste Lesung zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (21/6178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern“ (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gleiche Rechte für alle – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen“ (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. 

Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben.

„Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert“, erläutert die Regierung im Entwurf.

Anpassung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots 

Das in Paragraf 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des Paragrafen 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des Paragrafen 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in Paragraf 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden.

Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Präklusionsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängert. Die Regelung zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen.

Geplant ist ferner die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Diskriminierungssachverhalte prüft und Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Für die ADS sollen Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, geschaffen werden, durch Beistandschaft oder das Einreichen einer Stellungnahme auf Ersuchen des Gerichts. Allgemein soll der Zugang zur ADS und zu ihren Dienst- und Beratungsleistungen verbessert werden.

Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des AGG. Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings gehe die Reform nicht weit genug. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreibt die Fraktion.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten. 

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um es wirksamer werden zu lassen. In ihrem Antrag (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt sie, ein Schwerpunkt der Reform müsse auf einer effektiven Rechtsdurchsetzung liegen. „Bleiben Diskriminierungen folgenlos, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat geschwächt.“ Zentrale Bedeutung komme dabei kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten zu - insbesondere einem Verbandsklagerecht, das strukturelle Benachteiligungen sichtbar mache und gerichtsfest angreife. 

Außerdem sei staatliches Handeln bislang nicht umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen. „Die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote und das Amtshaftungsrecht bieten hier keinen gleichwertigen Schutz, da Betroffene regelmäßig die volle Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen. Die Maßstäbe für diskriminierungsfreies Verhalten, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, müssen auch für sein eigenes Handeln verbindlich gelten“, fordern die Abgeordneten.

Schließlich würden auch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre neue Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz mit sich bringen und Änderungen nötig machen, heißt es in dem Antrag weiter. (che/hau/11.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Brand (Fulda), Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Jacobi, Fabian

AfD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Wegge, Carmen

SPD

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Tesfaiesus, Awet

Bündnis 90/Die Grünen

Awet Tesfaiesus

Awet Tesfaiesus

© Stefan Kaminski

Brückner, Maik

Die Linke

Maik Brückner

Maik Brückner

© Maik Brückner/ Jannis Hutt

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Brandner, Stephan

AfD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Lindh, Helge

SPD

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Körner, Dr. Konrad

CDU/CSU

Dr. Konrad Körner

Dr. Konrad Körner

© Dr. Konrad Körner/ Julia Durmann

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/4538 - Antrag: Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken - Diskriminierungsschutz erweitern
    PDF | 184 KB — Status: 05.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6178 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    PDF | 466 KB — Status: 01.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6337 - Antrag: Gleiche Rechte für alle - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen
    PDF | 188 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/6178(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Expertenstreit um die Novelle zum Antidiskriminierungsgesetz

Zeit: Montag, 5. Oktober 2026, 11.30 bis 13.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 21/6178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 5. Oktober 2026, deutlich. Während unter anderen Dr. Sigrid Arnade von Netzwerk Artikel 3, dem Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter, den Entwurf als „an Kleinmütigkeit kaum zu überbieten“ bezeichnete, sah Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Regelung in vielen Punkten über das hinausgehend, „was für einen wirksamen und rechtssicheren Diskriminierungsschutz erforderlich ist“.

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung der Frist für AGG-Ansprüche von zwei auf vier Monate vor. Außerdem soll eine Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet werden und es stärkere Beteiligungsmöglichkeiten der ADS an Gerichtsverfahren geben. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stand auch ein Antrag der Fraktion Die Line mit dem Titel „Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern“ (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf der Tagesordnung.

„Mutloser Gesetzentwurf“

Arnade sprach von einem „mutlosen Gesetzentwurf“. In ihm fehle unter anderem die Verankerung des Rechts auf angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit. Auch sei die Präklusionsfrist, innerhalb der Ansprüche geltend gemacht werden können, immer noch zu kurz. Sie forderte zudem ein Verbandsklagerecht sowie eine Regelung, damit Menschen mit Behinderungen nicht länger willkürlich von Reisen, der Benutzung von Freizeitparks oder Schwimmbädern oder von Versicherungen ausgeschlossen werden, was derzeit häufig mit dem „vorgeschobenen Argument der vermeintlichen Gefahrenabwehr“ passiere.

Auch aus Sicht von Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland, bleibt der Entwurf deutlich hinter dem zurück, „was eine Reform nach zwanzig Jahren leisten müsste“. Er korrigiere Einzelheiten, lasse aber die strukturellen Schwächen des Gesetzes weitgehend unangetastet. „Wer heute an kurzen Fristen, am Prozesskostenrisiko oder an Schutzlücken scheitert, wird auch nach dieser Reform häufig ohne wirksamen Schutz bleiben“, lautete ihr Einschätzung.

„AGG braucht dringend ein Update“

Das AGG brauche dringend ein Update, sagte Prof. Dr. Dr. h. c. Susanne Baer, Präsidentin des Deutscher Juristinnenbundes. Positiv bewertete sie die Ausweitung des Schutzes vor Benachteiligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie sexueller Belästigung. „Da helfen die klaren Regeln“, sagte sie. Auch die Verlängerung der Frist sei richtig, müsse aber auf mindestens sechs Monate erweitert werden. Nachbesserungsbedarf gibt es aus ihrer Sicht beim Schutz von Führungskräften. Baer sprach sich zudem für Klagerechte durch Antidiskriminierungsverbände aus. Das sei sinnvoll. „Lieber ein großes wirksames Verfahren, als dauernd Ärger“, sagte sie. 

Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Fuhlrott sah mit Blick auf das sogenannte „AGG-Hopping“ gesetzlichen Regelungsbedarf. Die Intension des AGG werde ins Gegenteil verkehrt, wenn unter formaler Berufung auf das AGG Entschädigungsforderungen unter bewusster Ausnutzung der gesetzlichen Regelungen schlicht zur Einnahmengenerierung geltend gemacht werden, so Fuhlrott. AGG-Hopping sei dabei die gezielte Bewerbung auf Stellen, bei denen eine Diskriminierung erwartet oder bewusst provoziert wird, um anschließend Entschädigungsansprüche nach dem AGG geltend zu machen. 

„Missbrauchsmöglichkeiten entgegenwirken“

Auch aus Sicht der BDA ist der Schutz vor AGG-Hopping unzureichend. Dabei würden die Schutzmechanismen des Antidiskriminierungsrechts gezielt ausgenutzt, um Entschädigungszahlungen zu erzielen, sagte BDA-Vertreter Wolf. Der Gesetzgeber sei daher gefordert, bestehenden Missbrauchsmöglichkeiten wirksam entgegenzuwirken, „anstatt sie durch verfahrensrechtliche Ausweitungen weiter zu verfestigen“. Wolf sprach sich zudem gegen die vorgesehene Verdoppelung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate aus. Dies sei kontraproduktiv, untergrabe den Rechtsfrieden und sei von den maßgeblichen Richtlinien nicht geboten.

Bei der Frist gehe der Gesetzgeber deutlich über die europäischen Vorgaben hinaus, sagte Prof. Dr. Gregor Thüsing, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Arbeitsrecht seien zwei Monate eine durchaus lange Zeit, wenn etwa bei so einschneidenden Dingen wie einer Kündigung nur eine Frist von drei Wochen bestehe. Eine Verlängerung auf vier Monate sei also signifikant und insofern auch von denen zu schätzen, die noch mehr gewünscht hätten, sagte Thüsing. Die Schaffung einer Schlichtungsstelle bewerte er als nach der Richtlinie „nicht notwendig, aber gleichwohl legitim“. 

Szenario diskriminierender KI

Nach Einschätzung von Prof. Dr. Alexander Tischbirek von der Universität Regensburg erweist sich die „Linie der Minimalumsetzung der europäischen Vorgaben“ als besonders prekär, wenn es um das zuletzt verstärkt diskutierte Phänomen diskriminierender KI-Systeme geht. Das Szenario diskriminierender KI illustriere dabei, „wie sich die einzelnen Defizite des Entwurfs im konkreten Fall wechselseitig verstärken können“. 

Auch nach dem Regierungsentwurf solle das AGG keine spezifischen Vorschriften zum Schutz vor „algorithmischer“ Diskriminierung vorhalten. Zwar schützten die Diskriminierungsverbote des AGG grundsätzlich auch im digitalen Raum. Das steinige Durchsetzungsregime des AGG drohe hier jedoch ein weites Auseinanderfallen des „Rechts auf dem Papier“ und des tatsächlich gelebten Rechts zu bedingen, befand Tischbirek. (hau/06.10.2026)

Dokumente

  • 21/4538 - Antrag: Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken - Diskriminierungsschutz erweitern
    PDF | 184 KB — Status: 05.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6178 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    PDF | 466 KB — Status: 01.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 49. Sitzung - 5. Oktober 2026, 11:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(6)119a - Stellungnahme Dr. Sigrid Arnade (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)119b - Stellungnahme Roland Wolf (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)119c - Stellungnahme Prof. Dr. Alexander Tischbirek (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)119d - Stellungnahme Prof. Dr. Michael Fuhlrott (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)119e - Stellungnahme Prof. Dr. Gregor Thüsing (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)119f - Stellungnahme Eva Maria Andrades (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)119g - Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (Interner Link)
  • 21/6178 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    PDF | 466 KB — Status: 01.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6669 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - Drucksache 21/6178 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 207 KB — Status: 24.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4538 - Antrag: Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken - Diskriminierungsschutz erweitern
    PDF | 184 KB — Status: 05.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)127 - Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-pa-recht-gleichbehandlung-1221502

Stand: 29.10.2026