Kritik an Biomasseverordnung
Zeit:
Freitag, 9. Oktober 2026,
8
bis 9 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200
Grundsätzliche Zustimmung und deutliche Kritik: So hat sich das Meinungsbild der Sachverständigen bei einer Anhörung zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung (21/6810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Freitag, 9. Oktober 2026, gezeigt. Es ging um den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf, der die Vorgabe der europäischen Richtlinie RED III umsetzen soll.
Nachhaltige Nutzung von Biomasse
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erklärte in seiner Stellungnahme, es sei aus kommunaler Sicht grundsätzlich nachvollziehbar, dass mit der Verordnung ein verlässlicher und rechtssicherer Rahmen für die nachhaltige Nutzung von Biomasse geschaffen werden soll. Es sei aber darauf zu achten, dass die energetische Nutzung von nachhaltig erzeugtem und nicht anderweitig sinnvoll verwertbarem Holz nicht unnötig eingeschränkt werde. Für die kommunale Wärmeversorgung habe die energetische Nutzung von Holzbiomasse eine wichtige Bedeutung.
Eric Häublein, NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., begrüßte, dass mit der Verordnung das Kaskadenprinzip stärker verankert werden soll. Holz sei ein begrenzter Rohstoff, der unter anderem im Bauwesen sowie in der Holzwerkstoff- und Papierindustrie benötigt werde. Holz sollte möglichst lange und hochwertig genutzt und erst am Ende der Nutzungskaskade energetisch verwendet werden. Der vom Bundeskabinett beschlossene Verordnungsentwurf bleibe hinter einer konsequenten Umsetzung zurück und halte zugleich an der Förderung der Holzverbrennung, wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschrieben, fest. Das sei der falsche Ansatz.
Mehrwert und Marktbedingungen
Wilhelm Klümper, Agora Agrar, legte dar, Wald und Holz leisteten einen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz. Stabile Waldbestände und Holzprodukte hielten Kohlenstoff gebunden und die energetische Nutzung ersetze fossile Brennstoffe. Der Mehrwert für den Klimaschutz sei dort am größten, wo echte Alternativen fehlten. Bei der Stromerzeugung gebe es andere wettbewerbsfähige Lösungen, aber für Holzprodukte keinen gleichwertigen Ersatz. Der Wettbewerb sei verzerrt, weil es starke Anreize für den Bereich Energie gebe, bislang aber keine oder nur geringe Honorierung für die Klimaschutzleistung von Wäldern und Holzprodukten. Eine konsequente Umsetzung der Kaskadenlösung sei wichtig.
Julia Möbus, Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V., legte dar, die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie in der Biomasseverordnung stelle keine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben dar. Der fehlende Verweis auf die relevanten Wald- und Marktbedingungen in der Verordnung sowie die Nennung zweier einzelner Branchen wie der Holzwerkstoffindustrie und der Papier- und Zellstoffindustrie in der deutschen Umsetzung berge die erhebliche Gefahr, dass eine Vorfestlegung eines bestimmten Verwendungszwecks erfolge und die Förderfähigkeit dieser Hölzer für die Energieerzeugung versagt werde. Die stoffliche und energetische Verwendung von Holz dürfe nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Biomasse als Energiequelle
Bastian Olzem, BDEW-Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., machte klar, dass die Biomasse eine der wichtigsten Energiequellen sei. Im Wärmemarkt würden aktuell 23 Prozent an erneuerbaren Energien eingesetzt, davon 80 Prozent aus Biomasse, davon die meisten Prozente holzartige Brennstoffe. Er begrüßte, dass der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Änderung der Biomasseverordnung weitgehend ohne Verschärfung umgesetzt werden soll. Die Verordnung regele für den Bereich des EEG, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind. Er begrüßte die vorgesehenen Übergangsbestimmungen, dass also Bestandsanlagen von den neuen Bedingungen ausgenommen würden.
Harry Schindler, DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH, stellte die Frage, warum es keine zufriedenstellenden Holzkaskaden gebe. Seine Antwort: Der Wettbewerb sei verzerrt durch Marktversagen und Eingriffe des Staates. Die Preise der Holzprodukte an den Märkten sagten nichts darüber aus, welche Holznutzung den höchsten Wert für Klima und Gesellschaft bringe. Eine Biomasseverordnung, die sich an der Verzerrung orientiere, konserviere einfach nur den aktuellen ineffizienten Nutzungszustand auf den Märkten der Holzkaskaden. Der Abbau der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz könne dazu beitragen, Holzenergie auf ein klimapolitisch effizientes Niveau zu begrenzen und ihren Einsatz in effizientere Bereiche wie Hochtemperaturwärme in der Industrie oder in der Schifffahrt umzulenken.
Vorgaben und Regulierungen
Irene Seling, AGDW - Die Waldeigentümer, meinte, die RED III setze einen europäischen Rahmen für eine stärkere Holzbiomassenutzung und lege einen Schwerpunkt auf die Kaskadennutzung. Entscheidend sei aber, wie dieser Rahmen national umgesetzt werde. Die RED III sehe bei der Definition von Rundholz in Industriequalität ausdrücklich vor, dass die Mitgliedstaaten die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigten. Der ausdrückliche Marktbezug fehle in dem deutschen Entwurf der Biomasseverordnung. Energieholz sei eine Vermarktungsoption. Das gelte insbesondere für den kleinen Privatwald, der überwiegend in Deutschland zu finden sei. Dies dürfe eine gesetzliche Definition nicht ausblenden.
Martin Zühlke, Energieverbund der Landwirtschaft MV e.V, sah deutliche Mängel in der Verordnung sowie eine weitgreifende und erfolglose Überregulierung der Wald- und Forstarbeit. Die Mehrheit der Forstunternehmen sei zertifiziert und arbeite nach wirtschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten im Rahmen der Zertifizierung. Die Arbeit, die Leistungen und die Ergebnisse der Forstbetriebe hätten sich seit Jahrhunderten bewährt. Es bedürfe keiner zusätzlichen Vorgaben oder Regulierungen. Die Basis der Forstunternehmen sowie die befragten Forstbetriebe und die Forstämter lehnten zusätzliche Regulatorien sowie zusätzliche Betriebs- und Meldepflichten ab. (fla/09.10.2026)