Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt:
Tourismus: Die Abgeordneten des Bundestages haben einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Natur erleben, Umwelt schützen – Naturverträglichen Tourismus als Gewinn für alle stärken“ (21/7901(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung durch die Antragsteller und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Tourismusausschusses (21/8473(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Damit wollen die Grünen die Voraussetzungen für Naherholung und naturverträglichen Tourismus verbessern. Sie verlangen, Konzepte vorzulegen, mit denen die Wertschätzung für die Natur und das Reiseverhalten und -bewusstsein „langfristig“ verändert werden. Einen wichtigen Beitrag leisteten dabei Bildungsangebote der Natur- und Umweltpädagogik, etwa gezielte Aktionsprogramme an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, die junge Menschen für den ökologischen Wert solcher Gebiete sensibilisieren, heißt es in dem Antrag. Tourismus und Naherholung in der Natur könnten so gemeinsam dazu beitragen, Nachhaltigkeit auf vielen Ebenen zu vermitteln und erfolgreich umzusetzen. Nach Ansicht der Antragsteller „lässt die Bundesregierung die Entwicklungschancen eines naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus bisher vollständig ungenutzt“. Deshalb sei es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um den naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus in Deutschland zu stärken, allen Menschen Zugang zur Natur zu ermöglichen und zugleich ihren Schutz nachhaltig zu fördern.
Handwerk: Der Bundestag hat einen weiteren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für ein Handwerk mit Zukunft“ (21/6008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung durch die Antragsteller und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (21/8597(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Die Fraktion fordert darin verlässliche Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Sie seien Rückgrat „unseres Wirtschaftsstandorts“ und unverzichtbare Akteure für Klimaschutz und Energiewende. Ohne die Sachkunde und das Engagement der Handwerkerinnen und Handwerker kämen Wärmewende, Gebäudesanierung und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern eine sofortige und dauerhafte Senkung der Stromsteuer für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß. Bürokratie sei „spürbar abzubauen“ und dafür „das bewährte Instrument der Praxis-Checks“, das Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten. Um den Betrieben mehr Liquidität und Planungssicherheit zu geben, solle die Ist-Versteuerungsgrenze auf zwei Millionen Euro angehoben werden, „um administrative Hürden zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen“, heißt es in dem Antrag.
Chemieindustrie: Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern – Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken“ (21/4755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung durch die Antragsteller und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (21/5467(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Die Grünen wollen die europäische Chemieindustrie als strategische Schlüsselbranche stärken. De Transformation zur Klimaneutralität, zu umweltschonenden Verfahren und Produkten solle beschleunigt werden. Dazu solle die Bundesregierung eine „Chemieagenda 2045“ in Zusammenarbeit mit Industrie, Sozialpartnern, Umweltverbänden und Bundesländern vorlegen. Die Agenda solle mit klaren Zeitplänen, hinterlegter Finanzierung und regionalem Fokus Wettbewerbsfähigkeit, Klimaneutralität, industrielle Resilienz und Standortsicherung strategisch zusammenführen und beschleunigen. Unterstützung für diese Maßnahmen soll ein finanziell starker Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU bringen. Gefordert wird außerdem eine Sicherstellung wettbewerbsfähiger, planbarer und verlässlicher Energiepreise für energieintensive Teile der chemischen Industrie. Außerdem wird gefordert, „chemische Grundstoff- und Verbundstandorte als systemrelevante industrielle Infrastruktur zu stabilisieren, strategische Importabhängigkeiten bei chemischen Vorprodukten zu verringern und unfairen Wettbewerb, Dumpingimporte und Carbon Leakage konsequent zu begrenzen“. Die deutsche chemische Industrie befinde sich infolge geopolitischer Spannungen und struktureller Herausforderungen in einer tiefgreifenden Krise, heißt es in dem Antrag. Die Produktions- und Auslastungsniveaus energie- und rohstoffintensiver Anlagen lägen seit Jahren unter dem wirtschaftlich tragfähigen Bereich. „Deutschland war immer ein erfolgreicher Standort der Chemieindustrie, das soll auch in Zukunft so bleiben“, schreibt die Fraktion.
Haushalt: Die Abgeordneten des Bundestages haben mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen das Votum von AfD und Die Linke die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/7108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 (Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024, 21/2353(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zu den Bemerkungen 2025 des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024, 21/3200(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3375(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 7) sowie zum Ergänzungsband des Bundesrechnungshofes zu seinen Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (21/5600(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6122(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1.1) angenommen. Der Haushaltsausschuss hatte empfohlen, die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 zu entlasten. Zugleich fordert der Bundestag die Regierung auf, den Feststellungen des Haushaltsausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Entscheidungen Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu leiten oder fortzuführen. Weiter wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesregierung alle Berichtspflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen zu ermöglichen. Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushaltsausschuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetzgeberischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben von Bedeutung sind.
Bundesrechnungshof: Der Bundestag hat einstimmig die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushaltsausschusses (21/7107(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Entlastungsantrag (21/6170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) des Präsidenten des Bundesrechnungshofes zum Einzelplan 20 angenommen. Im Haushaltsjahr 2025 hat das Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes 196 Millionen Euro betragen. Nach der Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 20 lagen die Gesamtausgaben mit 201 Millionen Euro um fünf Millionen Euro über dem Soll. Damit beträgt die Ausgabenquote 102,6 Prozent. Einnahmen erzielte der Bundesrechnungshof in Höhe von rund 500.000 Euro, somit rund 100.000 Euro mehr als erwartet.
Psychotherapeuten: Abgelehnt wurden mit der Mehrheit von Union, SPD, Grünen und Linksfraktion zwei Anträge der AfD-Fraktion im Bereich der Psychotherapie. Im ersten Antrag (21/1568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte die Fraktion eine bedarfsgerechte Ausbildung von Psychotherapeuten. Mit einer Reform 2019 sei die Ausbildung neu gestaltet worden, heißt es. Seitdem werde nach einem dreijährigen Bachelorstudium und einem zweijährigen Masterstudium der Psychotherapie und bestandener Prüfung eine Approbation erteilt. Daran schließe sich eine Weiterbildung in ambulanten und stationären Einrichtungen an. Anschließend könnten die Psychotherapeuten an der ambulanten Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilnehmen. Die während der Weiterbildung erbrachten Behandlungen sollen von den Krankenkassen erstattet werden, womit die Vergütung der Absolventen in Weiterbildung refinanziert werde. Dieser Plan sei jedoch offenkundig gescheitert. Weder Praxen, Kliniken noch bisherige Ausbildungsinstitute seien in der Lage, die Vergütung der Psychotherapeuten in der Weiterbildung zu leisten. In der Folge fänden die Absolventen der neuen Studiengänge keine Weiterbildungsstellen und stünden dem Gesundheitssystem nicht zur Verfügung. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, den Bedarf an Weiterbildungsstellen für Psychotherapeuten festzustellen, die Kosten der Weiterbildung zu quantifizieren und die Finanzierung der benötigten Stellen sicherzustellen. Ferner müssten Vorschläge für die künftig Refinanzierung der Weiterbildungsstellen unterbreitet werden. In einer weiteren Vorlage forderte die Fraktion Änderungen an der Regelung zur sogenannten Konsiliarberichtspflicht vor einer Psychotherapie (21/1571(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nach geltender Rechtslage sei vor Beginn einer Psychotherapie ein Konsiliarbericht erforderlich, mit dem ein Vertragsarzt bestätige, dass keine somatischen Kontraindikationen gegen die Aufnahme der Therapie vorlägen. Diese Verpflichtung bestehe auch dann, wenn Patienten eine psychotherapeutische Praxis auf Überweisung eines Vertragsarztes aufsuchen. Die jetzige Regelung führe zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand in psychotherapeutischen und ärztlichen Praxen, ohne dass daraus ein substanzieller medizinischer Erkenntnisgewinn resultiere. Die Abgeordneten forderten, die Richtlinien dahingehend anzupassen, dass die Pflicht zur Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichts vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung entfalle, wenn Patienten auf Überweisung eines Vertragsarztes eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen. Beiden Abstimmungen lag vom Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a und Buchstabe b) zugrunde.
Energieinfrastruktur: Der Bundestag hat den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen – Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen“ (21/5064(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen die Stimmen der CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung der Grünen und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/6527(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Die Grünen verlangen einen Stopp des Ausverkaufs der Energieinfrastruktur. Die nationale Sicherheit müsse durch ein Investitionsprüfungsgesetz (IPG) geschützt werden, heißt es in dem Antrag. Die europäische Infrastruktur müsse in diesen Zeiten in europäischen Händen gesichert werden. Die Bundesregierung solle daher umgehend den Entwurf für ein Investitionsprüfungsgesetz vorlegen. Auch Erwerbe von ausländischen Unternehmen in Deutschland durch Dritte sollen überprüft werden können. Nach Ansicht der Fraktion verkommt die deutsche kritische Energieinfrastruktur zur Verhandlungsmasse. Der Verkauf des größten deutschen Tanklagerbetreibers TanQuid an das US-Unternehmen Sunoco LP sei ein energiepolitisches Alarmsignal. Anstatt aus der fatalen Abhängigkeit von russischem Gas zu lernen, begebe sich Deutschland sehenden Auges in eine neue, asymmetrische Abhängigkeit: „Mit der Übernahme durch Sunoco – kontrolliert von Kelcy Warren, einem Großspender Donald Trumps – geraten circa 19 Prozent der deutschen Tanklagerkapazitäten unter den Einfluss von ,America First'-Interessen.“ Die Reaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird von der Fraktion als unzureichend kritisiert. Zwar sei der Rückkauf der militärisch relevanten Anteile an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) ,zeitnah' vereinbart worden, doch die zivile Versorgungssicherheit bleibe schutzlos. In einer Zeit, in der Energieimporte als „geopolitische Waffe“ dienten, sei der Verkauf von TanQuid ein strategisches Risiko. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen belegt dieser Fall, dass die Investitionsprüfung dringend reformiert werden müsse. Dies gelte nicht nur für die Energieinfrastruktur, sondern auch für Sektoren wie Halbleiter, KI oder Biotechnologie. Um Sicherheitsrisiken wie im Fall TanQuid effektiv zu begegnen, müsse die rechtliche Grundlage jetzt angepasst werden. „Behörden brauchen schärfere Instrumente, um kritische Abhängigkeiten zu verhindern, ohne die generelle Offenheit für Investitionen zu opfern“, heißt es in dem Antrag.
Petitionen: Das Parlament stimmte elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 330 bis 340 (21/8430(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8431(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8432(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8433(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8434(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8435(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8436(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8437(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8438(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8439(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Änderungen der Abgabenordnung zugunsten kleiner Vereine
Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach Änderungen der Abgabenordnung und des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zugunsten von kleinen Vereinen an, die sich die Förderung der dörflichen Gemeinschaft zum Ziel gesetzt haben. Die geltenden Regelungen zur Gemeinnützigkeit förderten die Ziele von kleinen Vereinen, die sich der Pflege der dörflichen Gemeinschaft widmeten, gar nicht, unzureichend oder zu bürokratisch, schreibt der Petent in seiner Eingabe.
Daher müsse Paragraf 52 der Abgabenordnung um den gemeinnützigen Zweck „Pflege des dörflichen und urbanen Lebens und des damit einhergehenden Gemeinschaftssinns“ ergänzt werden. Es sei wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger Orte und örtliche Veranstaltungen zur Begegnung vorfänden, heißt es in der Petition. Gerade Ältere nutzten diese Angebote gerne.
Zusätzlich sollte aus Sicht des Petenten in besagten Paragrafen die Formulierung eingefügt werden: „Unabhängig von den in den Satzungen genannten Zwecken, ist jede Tätigkeit, die staatlich gefördert wird, auch gemeinnützig.“ Zudem seien im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) Klarstellungen erforderlich: In AEAO zu Paragraf 52 sollten die Durchführung sämtlicher nicht kommerzieller Spieleveranstaltungen als gemeinnützig anerkannt sowie klare Abgrenzungskriterien geschaffen werden, welche Satzungszwecke und welche Veranstaltungen eines Vereins zur Pflege der dörflichen Gemeinschaft als gemeinnützige Brauchtumspflege anzuerkennen seien.
Überweisung mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 7. Oktober 2026 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesfinanzministerium mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“.
Der Petitionsausschuss hält in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung grundsätzlich fest, dass mit der Steuerbegünstigung einer Körperschaft nach den Paragrafen 51 ff. der Abgabenordnung zahlreiche Steuervorteile einhergingen. Insbesondere seien neben der Körperschaftsteuerbefreiung auch Zuwendungen an die jeweilige Körperschaft nach Paragraf 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich berücksichtigungsfähig. Dahinter stehe die gesetzgeberische Entscheidung, „diese Ausgaben aus sozialpolitischen Gründen zu fördern, um privates, altruistisches Handeln anzuregen“. Vor diesem Hintergrund müssten gemeinnützige Körperschaften auch stets die Allgemeinheit fördern.
Zentrale Rolle bei der Pflege der dörflichen Gemeinschaft
Auch wenn der Ausschuss nicht allen Anregungen der Petition zu folgen vermag, wird dem Petenten für seine ausführlichen konzeptionellen Darlegungen zur steuerlichen Entlastung kleinerer Vereine ausdrücklich gedankt. Wie der Petent anschaulich beschreibt, spielen solche Vereine bei der Pflege der dörflichen Gemeinschaft eine zentrale Rolle, in dem sie mit ihren Veranstaltungen Brauchtum wachhalten sowie soziales Miteinander, Teilhabe und Gemeinsinn fördern.
Was die vorgetragenen Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung betrifft, habe die Bundesregierung diese als Anregungen zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss befürworte eine weitere Befassung mit diesen Vorschlägen durch das Bundesfinanzministerium, heißt es in der Vorlage. (hau/vom/15.10.2026)