Nach jahrelangen parlamentarischen Vorarbeiten und vergeblichen gesetzlichen Initiativen mehrerer Bundesregierungen hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2026, eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8630(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/8629(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu. AfD und Die Linke enthielten sich ihrer Stimme.
Mit der Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen künftig effektiver versorgt werden. Zur Abstimmung über die Reform hatte die AfD sowohl einen Änderungs- (21/8631(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) als auch einen Entschließungsantrag (21/8632(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Beide Initiativen wurden mit breiter Mehrheit abgelehnt. Abgelehnt wurde auch eine Reihe von gesundheitspolitischen Anträgen und Gesetzentwürfen aus der Opposition.
In der Schlussberatung würdigten Redner aller Fraktionen, dass dieses überfällige Reformgesetz endlich verabschiedet werde. Gesundheitspolitiker der Fraktionen schilderten, wie dramatisch teilweise die Versorgungslage in Notaufnahmen und beim Rettungsdienst ist. Während die Reform der Notfallversorgung grundsätzlich auf breite Zustimmung stößt, werden die mit dem Gesetz verabschiedeten Folgeregelungen zu dem im Sommer beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Opposition kritisch gesehen und teils abgelehnt.
Minister: Patienten an die richtige Stelle vermitteln
Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) räumte ein, dass es lange gedauert habe, bis diese Reform endlich umgesetzt werde. Er versprach, das Gesetz werde das Gesundheitssystem besser machen. Der Minister wies darauf hin, dass die Überlastung der Notfallrettung mit einer Fehlsteuerung der Patienten zusammenhänge. Rund ein Drittel der Menschen, die eine Notaufnahme aufsuchten, seien nach Einschätzung von Notfallmedizinern keine Notfälle. Viele Menschen wüssten einfach nicht, an wen sie sich wenden sollten. Es gehe deswegen darum, die Patientensteuerung zu verbessern und Leitstellen besser zu vernetzen. Dazu sei eine telefonische Ersteinschätzung geplant und eine Verzahnung der Notrufnummern 112 und 116117.
Je nach Dringlichkeit würden Patienten künftig in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt, je nach Schwere mit oder ohne Rettungsdienst. Kernstück der Steuerung seien Integrierte Notfallzentren (INZ). Linnemann sprach mit Blick auf das Gesetz von einem „Notfallwegweiser“, der Patienten immer an die richtige Stelle vermittle. Notaufnahmen würden auf diese Weise entlastet und könnten sich auf jene Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen. Zudem werde das System günstiger. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) habe 2025 allein für Rettungsdienstfahrten mehr als zehn Milliarden Euro ausgegeben. Linnemann betonte: „Wir müssen Qualität und Wirtschaftlichkeit stärker zusammenbringen.“ Die Reform werde nicht alle Probleme lösen, aber die Patientensteuerung verbessern.
Union: Ein Quantensprung in der Versorgung
Prof. Dr. Hans Theiss (CDU/CSU) sprach von einem guten Tag für das Gesundheitssystem und fügte hinzu: „Sich im Moment eines Notfalls auf das System verlassen zu können, das gehört zum gesellschaftlichen Urvertrauen.“ Die Sicherung der Notfallversorgung im ganzen Land sei die Basis des Gesundheitswesens. Die Notfallreform sei deshalb ein „Quantensprung in der Gesundheitsversorgung“. Er ging auf die zahlreichen Neuregelungen ein und hob die differenzierte Vergütung des Rettungsdienstes hervor. Erstmals werde eine gesetzliche Absicherung der Finanzierung des Rettungswesens im SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch) verankert.
Theiss versprach, die Menschen könnten sich auch künftig darauf verlassen, in einem Notfall überall gut versorgt zu werden, auch in strukturschwachen oder abseitigen Regionen. Er sagte: „98 Prozent der Bevölkerung werden innerhalb von 30 Autominuten ein INZ erreichen können. Damit erfüllen wir das Versprechen einer gesicherten Notfallversorgung immer und überall.“ Die Notfallreform spare zudem Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Der Gesetzentwurf sei ein großer Schritt nach vorne.
AfD fordert auskömmliche finanzielle Absicherung
Nicole Hess (AfD) gestand der Koalition zu, mit dem Gesetzentwurf einige vernünftige Ansätze vorgelegt zu haben. Sie erinnerte daran, dass es bei einem Notfall um Minuten gehe und schon 15 Minuten aus Sicht der Betroffenen eine Ewigkeit sein könnten. Sie bezweifelte jedoch, dass die Finanzierung des Vorhabens ausreichend ist und forderte eine auskömmliche Absicherung der Notfallrettung. „Die Vorhaltung ist keine Verschwendung, sie ist unser aller Lebensversicherung.“ Nach Ansicht der AfD sind zudem die unterschiedlichen Notrufnummern problematisch. Hess sagte: „Die Leute sollten nicht erst nach der richtigen Nummer suchen müssen.“ Die Frage sei auch, woher die zusätzlichen Ärzte kämen, die an Stelle der Kliniken ambulant tätig werden sollen.
Die AfD-Abgeordnete kritisierte, dass mit dem Gesetz auch das GKV-Sparpaket geändert werde. Der Gesetzentwurf werde als Vehikel genutzt, um weitreichende Änderungen im Gesundheitssystem durchzusetzen. Besonders heikel sei dabei die geplante Abschaffung der sogenannten Hybrid-DRGs (Diagnosis Related Groups, diagnosebezogene Fallgruppen). Dies sei insofern nicht nachvollziehbar, als die Regierung eigentlich die ambulante Versorgung gegenüber der stationären Behandlung fördern wolle. Hess warnte, medizinische Berufsgruppen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
SPD: Jeder sollte einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen
Dr. Tanja Machalet (SPD) ging auf zahlreiche Verbesserungen bei der Notfallversorgung ein, die mit dem Gesetz eingeführt werden und sprach von einer echten Strukturreform. Es gehe darum, die Versorgung der Menschen zu verbessern und die Abläufe im Rettungswesen effizienter zu gestalten. Den Rettungswagen würden künftig unnötige Fahrten erspart. Auch die Versorgung von Menschen mit Behinderung werde in der Notfallversorgung mitgedacht. Hinzu kämen einheitliche Regelungen für die Medikamentenabgabe im Notfall, sodass Patienten nicht sofort in eine Apotheke gehen müssten. Schließlich beinhalte das Gesetz auch eine auskömmliche Finanzierung des Rettungswesens. In Anspielung auf Proteste der Luftrettung unlängst, sagte sie: „Kein Hubschrauber bleibt am Boden, weil das Kerosin zu teuer ist.“
Machalet wertete die bundesweit einheitliche Ersteinschätzung als großen Fortschritt, appellierte aber zugleich an die Bürger, sich mit Fragen der Notfallversorgung auch selbst zu befassen. Die Ausgangslage wäre deutlich besser, wenn die Menschen vorbereitet wären auf mögliche Notlagen. Sie forderte die Bürger auf, die nötigen Kenntnisse aufzufrischen und ermunterte sie, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. „Lassen Sie uns alle zu Lebensrettern werden.“
Grüne kritisieren Verknappung ambulanter Arzttermine
Auch aus Sicht der Grünen ist die Reform ein wesentlicher Fortschritt. Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen), der als Arzt selbst im Rettungsdienst aktiv ist, sagte, in Notfällen gehe es manchmal um Sekunden und Minuten und manchmal auch um die Frage, ob ein Mensch überhaupt noch ins Krankenhaus müsse. Er habe immer wieder die akuten Probleme in der Organisation erlebt: Es seien keine Ersthelfer verfügbar, Rettungswagen stünden vor überfüllten Notaufnahmen, Patienten landeten in Krankenhäusern, weil eine ambulante Hilfe nicht verfügbar sei. Und hochqualifizierte Kollegen gingen „unter der Last eines Systems vor die Hunde“. Dies sei für ihn persönlich der Grund gewesen, in die Politik zu gehen. „Ich wollte die Fehlsteuerung nicht beklagen, sondern Strukturen verändern.“
Nach Ansicht Dahmens sind mit der Reform aber nicht alle Probleme gelöst und nannte als Beispiel die Verknappung ambulanter Arzttermine. Eine bessere Patientensteuerung sei sinnvoll, stoße jedoch dies an Grenzen, wenn es zu wenig Arzttermine gebe. „Die Auswirkung der pauschalen Kürzung in der ambulanten Versorgung ist ein Problem.“ Es gebe eine Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung und Fehlanreize, Patienten stationär aufzunehmen. Dahmen forderte außerdem eine spezielle ambulante Versorgung für Menschen in notfallpflegerischen und palliativen Situationen. Dies sei in einer alternden Gesellschaft wichtig.
Linke: Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden
Nach Ansicht von Stella Merendino (Die Linke) kommen in der Diskussion über die Gesundheitsversorgung die Nöte und Bedürfnisse der Betroffenen oft zu kurz. Es gehe um Menschen, die auf Hilfe warten und gerettet werden müssten, und es gehe um Menschen, die als Retter unterwegs seien und „jeden Tag versuchen, dieses System am Laufen zu halten“. Das Ergebnis einer Umfrage unter Rettungskräften sei ein „Notruf an die Politik“ gewesen. Die Beschäftigten berichteten von Überlastung, von fehlendem Personal, von einer unzureichenden Versorgung.
„Rettungsdienste und Notaufnahmen sind längst zum Auffangbecken eines lückenhaften Gesundheitssystems geworden.“ Wenn sonst niemand erreichbar sei, landen Patienten dort. Die Reform enthalte Fortschritte, aber von besseren Arbeitsbedingungen sei nicht die Rede. Merendino schlussfolgerte: „Dieses System funktioniert nur noch, weil die Beschäftigten täglich über ihre Grenzen hinausgehen.“
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Reform soll eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung der Notfallversorgung ins Werk gesetzt werden, heißt es seitens der Bundesregierung.
Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf.
Defizite bei der Patientensteuerung
So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes.
Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.
Kooperationspraxen für die Akutversorgung
Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ.
Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet.
Terminservice- und Akutleitstelle
Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.
So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann.
Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden.
Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird.
Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung
Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.
Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden.
Änderungen im Ausschuss
Der Gesundheitsausschuss hatte am Mittwoch, 14. Oktober, insgesamt 22 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Thema sowie zwölf Änderungsanträge der Koalition, die sich auf Folgeänderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beziehen, das im Sommer verabschiedet wurde, beschlossen.
Oppositionsvorlagen abgelehnt
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes“ (Notfallgesetz – NotfallG, 21/2214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD zurückgewiesen. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme.
Zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen“ (21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten“ (21/2228(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand ebenfalls keine Mehrheit. Gegen die Vorlage votierten CDU/CSU, AfD und SPD. Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung über alle vier Vorlagen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/8629(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.
Gesetzentwurf der Grünen
Die Grünen-Fraktion unterbreitete Vorschläge für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Eine gut funktionierende und wirtschaftliche Notfall- und Akutversorgung sei ein zentraler Pfeiler einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung. Für Menschen in akuten medizinischen Notlagen sei es entscheidend, jederzeit unmittelbar Hilfe zu erhalten und dabei auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen zu können, hieß es in ihrem Gesetzentwurf. Die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste seien bislang sektoral getrennt und unzureichend aufeinander abgestimmt. Unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, Finanzierungs- und Ordnungsprinzipien führten zu Fehlanreizen sowie zu Über-, Unter- und Fehlversorgungen.
Die Abgeordneten forderten umfassende gesetzliche Initiativen, um die Notfallversorgung effizienter, wirtschaftlicher und patientenorientierter zu gestalten. Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen im Bereich der Akutfallvermittlung sollte demnach künftig eine Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übernehmen. Durch ihre enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und die digitale Fallübergabe werde eine effektivere Steuerung der Patienten ermöglicht, hieß es in dem Gesetzentwurf. Parallel dazu sollte die notdienstliche Akutversorgung der KVen durch Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages ausgebaut werden. Sie sollten dazu verpflichtet werden, eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung anzubieten.
Integrierte Notfallzentren
Ferner sollten Integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert werden. Dort sollten Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammenarbeiten, sodass stets eine bedarfsgerechte ambulante Erstversorgung gewährleistet ist. Die Zentren sollten aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen.
Schließlich sollte die rettungsdienstliche Notfallbehandlung als eigenständiger Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) differenzierter geregelt werden. Damit würde die Rolle des Rettungsdienstes zielgerichteter auf notwendige und fachgerechte Versorgungsangebote begrenzt. Die Abgeordneten versprachen sich durch die Reform Einsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro jährlich.
Erster Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion forderte die flächendeckende Einführung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sei die Überlebenschance der Betroffenen maßgeblich von der Geschwindigkeit der ersten lebensrettenden Aktivitäten abhängig. Mit smartphonebasierten Ersthelfer-Apps könnten freiwillige, geschulte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes befinden, parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden, hieß es in ihren Antrag (21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster))
Damit könne das sogenannte interventionsfreie Intervall signifikant verkürzt und die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich erhöht werden. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für die bundesweite, flächendeckende Einführung und den Betrieb smartphonebasierter Ersthelfer-Alarmierungssysteme zu schaffen. Dazu müssten bundeseinheitliche technische Mindeststandards und eine vollständige Interoperabilität aller bestehenden und künftigen Systeme festgelegt werden.
Zweiter Antrag der AfD
Außerdem verlangte die AfD-Fraktion eine Reform der medizinischen Notfallversorgung. Das aktuelle System funktioniere nicht, weder bezüglich der schnellen Erreichbarkeit der medizinischen Hilfe noch bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung, hieß es in dem entsprechenden Antrag (21/2228(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die aktuelle Situation sei gekennzeichnet durch Warteschleifen in den Telefonzentralen der ärztlichen Bereitschaftsdienste, Wartezeiten bis zum Eintreffen des Bereitschaftsarztes, stundenlange Wartezeiten in Krankenhausrettungsstellen und regional durch eine Überlastung des Rettungsdienstes, schrieben die Abgeordneten. Als Grund für die Zunahme der Rettungsdiensteinsätze gelte neben einer wachsenden Anspruchshaltung der Bevölkerung auch Unkenntnis über die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure in der Versorgung.
Die Fraktion forderte, dass gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden. Ferner sollte an allen betreffenden Krankenhäusern die bisherige Rettungsstelle durch eine Portalpraxis ergänzt werden. Die dortigen Ärzte sollten die einzigen Ansprechpartner sein für Patienten, die sich nach Aufforderung der Leitstelle zur Klinik begeben haben sowie für Patienten, die ohne vorherigen telefonischen Notruf zum Krankenhaus gekommen sind.
Gemeinsames Abrechnungssystem
Zudem sollte ein gemeinsames Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen für niedergelassene Ärzte, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhäuser und Portalpraxen sowie den Rettungsdienst eingeführt werden. Der Rettungsdienst sollte insgesamt, inklusive Transport, als Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden.
Den Mitarbeitern in den Rettungsleitstellen sollte außerdem ermöglicht werden, neben Rettungsdiensteinsätzen und Einsätzen des qualifizierten Krankentransports auf Basis der Schilderung der jeweiligen Notlage auch einen Pflegedienst oder kommunale Einrichtungen der Altenhilfe zu vermitteln sowie ein Taxi zu schicken.
Antrag der Linken
Die Linke forderte in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert, hieß es in dem Antrag. Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116 117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen.
Die Fraktion legte mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sah unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollten integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116 117 sollte zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden.
Das Konzept beinhaltete ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort sollte die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollten außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung sollte analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/ste/hau/15.10.2026)