• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Gesundheit

Erste Lesung zur geplanten Reform der Notfallversorgung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der Notfallversorgung“ (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht. 

Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf. 

Defizite bei der Patientensteuerung

So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes.

Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.

Kooperationspraxen für die Akutversorgung

Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. 

Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet.

Terminservice- und Akutleitstelle

Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.

So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann.

Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden. 

Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird.

Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung

Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.

Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. 

Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert, heißt es in dem Antrag.

Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen.

Neustrukturierung der Notfallversorgung

Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen.

Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden.

Integrierte Akut- und Notfallzentren

Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden.

Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/hau/09.07.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Warken, Nina

Bundesministerin für besondere Aufgaben

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Bloch, Joachim

AfD

Joachim Bloch

Joachim Bloch

© Joachim Bloch

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Merendino, Stella

Die Linke

Stella Merendino

Stella Merendino

© Stella Merendino/ Nico Busse

Theiss, Prof. Dr. Hans

CDU/CSU

Prof Dr. Hans Theiss

Prof. Dr. Hans Theiss

© Prof Dr. Hans Theiss/ Wilfried Wulff

Hess, Nicole

AfD

Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/5822 - Antrag: Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung
    PDF | 190 KB — Status: 07.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6808 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    PDF | 1 MB — Status: 01.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Machalet, Dr. Tanja (SPD)
  • Über 21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Ärztekritik an geplanter Reform der Notfallversorgung

Zeit: Mittwoch, 9. September 2026, 14.45 bis 16.15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 9. September 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. 

Eine Reform der Notfallversorgung wird von Fachverbänden als dringend erforderlich angesehen, der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu stößt allerdings teilweise auf Kritik. Insbesondere Ärzte und Krankenhäuser monieren die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung und warnen vor dem Aufbau von Doppelstrukturen. 

„Widersprüche zu anderen Reformplänen“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht den Gesetzentwurf teils kritisch und verweist auf Widersprüche zu anderen Reformplänen. Der Bewertungsrahmen habe sich durch das unlängst beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fundamental geändert. Der Ausbau der notdienstlichen Versorgung solle im Wesentlichen aus den nunmehr budgetierten Vergütungen der Vertragsärzte finanziert werden. 

Nicht nur würden aufwendige Parallelstrukturen zur Regelversorgung etabliert, sondern es würden zugleich auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel reduziert. Der Entwurf verschlechtere die Bedingungen für ein zielgerichtetes, wirtschaftliches Versorgungsangebot für unvorhergesehene Inanspruchnahmen und werde von der KBV in großen Teilen abgelehnt.

Warnung vor einem „Nebeneinander verschiedener Systeme“

Ähnlich kritisch äußerte sich die Bundesärztekammer (BÄK), die eine Reform zwar für dringend geboten hält, allerdings müsse die Notfallreform im Kontext anderer Reformen gesehen werden. Sie sei wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Primärversorgungssystems und der Startpunkt für eine standardisierte Ersteinschätzung, konsequente Versorgungssteuerung und bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. 

Für die Umsetzung der Krankenhausreform sei die Notfallreform ebenfalls von erheblicher Bedeutung. Auch die BÄK warnte vor einem Nebeneinander verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen. Die geplante Leistungsausweitung in der ambulanten Notfallversorgung sei weder zielführend noch umsetzbar. Es gebe keine Kapazitäten, um unabhängig vom Bedarf rund um die Uhr über die Rufnummer 116117 verpflichtend telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten. Die BÄK forderte zudem die zuverlässige Refinanzierung der Notfallbehandlungskosten für nicht krankenversicherte Patienten in Krankenhäusern und Praxen.

„Weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht“

Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist das Reformvorhaben weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht. So solle den Kliniken in Form von Integrierten Notfallzentren (INZ) eine zentrale Rolle zukommen, jedoch sei die Refinanzierung nicht angemessen. Krankenhäuser würden zu „Hilfsorganen“ des vertragsärztlichen Sicherstellungssystems, obwohl sie nicht dessen Träger seien. Die originäre Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die notdienstliche Akutversorgung teilweise auf Krankenhäuser zu verlagern, ohne diese auskömmlich zu vergüten, stoße grundsätzlich und verfassungsrechtlich auf Bedenken.

Die DKG kritisiert außerdem einen zu hohen Grad an Komplexität der Reform, unklare Strukturen für Patienten und Leistungserbringer sowie Doppelstrukturen. Überschattet werde das Reformvorhaben zudem durch die vielerorts fehlende digitale Infrastruktur. Der Krankenhausverband forderte ferner eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, damit Notfälle von normalen Behandlungsbedarfen unterschieden werden könnten. Das System der Notfallversorgung dürfe nicht als Angebot angesehen werden, das jederzeit und undifferenziert in Anspruch genommen werden könne. 

„Nötig sind klare rechtliche Rahmenbedingungen“

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) forderte einen eigenverantwortlichen Handlungsrahmen für Notfallsanitäter. Das Versorgungs- und Qualitätsdefizit liege weniger in der fehlerhaften medizinischen Anwendung als im Unterlassen medizinisch gebotener Interventionen. Nötig seien klare rechtliche Rahmenbedingungen, die den Notfallsanitätern heilkundliche Befugnisse auch außerhalb von Fällen mit akuter Lebensgefahr oder der Gefahr wesentlicher Folgeschäden eröffnen.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sprach sich für die Einführung einer kurzzeitigen Notfall-Palliativversorgung aus, um kostspielige und für die Patienten unwürdige Behandlungen am Ende des Lebens zu vermeiden. Derzeit seien präklinische Notfalleinsätze in einer Palliativsituation häufig. In vielen Fällen gehe es um Menschen mit Demenz und chronischem Organversagen von Herz oder Lunge. Die Einsätze führten oft zu nicht gewünschten Krankenhauseinweisungen und einer intensivmedizinischen Übertherapie. Sinnvoller sei eine aufsuchende Krisenintervention in palliativen Notlagen. Dazu sollte ein Leistungsanspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt werden.

„Neue Versorgungsstrukturen bundeseinheitlich ausgestalten“

Nach Einschätzung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt es bei der Reform entscheidend darauf an, dass die neuen Versorgungsstrukturen bundesweit einheitlich ausgestaltet, Zuständigkeiten klar geregelt und Finanzierungsverantwortungen abgegrenzt werden. Die Neuregelungen müssten zu einer besseren Versorgungsqualität und einer wirksamen Patientensteuerung beitragen. Die Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsebene sei essenziell für eine Entlastung der Notfallversorgung und eine bedarfsgerechte Versorgung. 

In der Anhörung ging es an vielen Stellen um die praktische Umsetzung der Reform. Dabei machten Ärzte und Sanitäter deutlich, wie komplex und aufwendig die Rettung in Deutschland organisiert ist und mit welchen Fallkonstellationen zu rechnen ist. Aus Sicht der Ärzte macht es beispielsweise Sinn, wenn in Notsituationen wichtige Arzneimittel unabhängig von Apotheken sofort an Patienten abgegeben werden können. Eine Sprecherin des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes schlug vor, das sogenannte Dispensierrecht auch auf den fahrenden Notdienst zu übertragen, um etwa immobile Senioren zu versorgen.

„Reformpläne greifen insgesamt zu kurz“

Wie dringlich eine durchdachte Notfallreform ist, veranschaulichte in der Anhörung die Notfallsanitäterin Kimberly Locher aus Berlin. Aus Personalmangel blieben Fahrzeuge unbesetzt, die Schichten seien teilweise überlang. Die Notrufnummer werde oft von Menschen gewählt, die sich zwar nicht in akuter Not befänden, aber keinen anderen Weg wüssten, darunter Patienten ohne Hausarzttermin, Menschen in psychischen Notlagen oder ältere Menschen mit Pflegebedarf. 

Der Rettungsdienst sei Anlaufstelle für alle, die nirgendwo anders Hilfe bekämen, sagte sie und mahnte, ohne verlässliche ambulante Angebote würden Patienten weiterhin beim Rettungsdienst landen. Die Reformpläne beinhalteten gute Punkte, griffen aber insgesamt zu kurz. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf.

So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes.

Digital vernetzte Integrierte Notfallzentren

Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.

Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet.

Funktion der Rufnummer 116 117

Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann. Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden.

Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird. Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027 bis 2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.

Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. 

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert.

Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen.

Konzept für eine Neustrukturierung

Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das SGB V aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden.

Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/09.09.2026)

Dokumente

  • 21/5822 - Antrag: Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung
    PDF | 190 KB — Status: 07.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6808 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    PDF | 1 MB — Status: 01.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 54. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 9. September 2026, 14.45 Uhr - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Björn Steiger Stiftung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesärztekammer (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bitkom (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • GKV Spitzenverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Gesellschaft für Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin (DGRN) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • ADAC Luftrettung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fachverband Leitstellen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Deutschland (ÄLRD) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Aktion Psychisch Kranke (APK) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaft Notärzte Deutschlands (BAND) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Pflegerat (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Mobile Retter (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Malteser Hilfsdienst (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Gesellschaft für internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Gemeinsame Stellungnahme DGINA, DGIIN, DIVI (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Gemeinsame Stellungnahme bvkj, DGKJ, DIVI (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Gemeinsame Stellungnahme bvkj, DGKJ, DIVI (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • ASB Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • DRF Luftrettung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • BG Kliniken (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. (BKS) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit (Interner Link)
  • Änderungsanträge 1-25 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Breite Mehrheit für Reform der Notfallversorgung

Nach jahrelangen parlamentarischen Vorarbeiten und vergeblichen gesetzlichen Initiativen mehrerer Bundesregierungen hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2026, eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8630(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/8629(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu. AfD und Die Linke enthielten sich ihrer Stimme. 

Mit der Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen künftig effektiver versorgt werden. Zur Abstimmung über die Reform hatte die AfD sowohl einen Änderungs- (21/8631(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) als auch einen Entschließungsantrag (21/8632(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Beide Initiativen wurden mit breiter Mehrheit abgelehnt. Abgelehnt wurde auch eine Reihe von gesundheitspolitischen Anträgen und Gesetzentwürfen aus der Opposition.

In der Schlussberatung würdigten Redner aller Fraktionen, dass dieses überfällige Reformgesetz endlich verabschiedet werde. Gesundheitspolitiker der Fraktionen schilderten, wie dramatisch teilweise die Versorgungslage in Notaufnahmen und beim Rettungsdienst ist. Während die Reform der Notfallversorgung grundsätzlich auf breite Zustimmung stößt, werden die mit dem Gesetz verabschiedeten Folgeregelungen zu dem im Sommer beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Opposition kritisch gesehen und teils abgelehnt.

Minister: Patienten an die richtige Stelle vermitteln

Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) räumte ein, dass es lange gedauert habe, bis diese Reform endlich umgesetzt werde. Er versprach, das Gesetz werde das Gesundheitssystem besser machen. Der Minister wies darauf hin, dass die Überlastung der Notfallrettung mit einer Fehlsteuerung der Patienten zusammenhänge. Rund ein Drittel der Menschen, die eine Notaufnahme aufsuchten, seien nach Einschätzung von Notfallmedizinern keine Notfälle. Viele Menschen wüssten einfach nicht, an wen sie sich wenden sollten. Es gehe deswegen darum, die Patientensteuerung zu verbessern und Leitstellen besser zu vernetzen. Dazu sei eine telefonische Ersteinschätzung geplant und eine Verzahnung der Notrufnummern 112 und 116117.

Je nach Dringlichkeit würden Patienten künftig in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt, je nach Schwere mit oder ohne Rettungsdienst. Kernstück der Steuerung seien Integrierte Notfallzentren (INZ). Linnemann sprach mit Blick auf das Gesetz von einem „Notfallwegweiser“, der Patienten immer an die richtige Stelle vermittle. Notaufnahmen würden auf diese Weise entlastet und könnten sich auf jene Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen. Zudem werde das System günstiger. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) habe 2025 allein für Rettungsdienstfahrten mehr als zehn Milliarden Euro ausgegeben. Linnemann betonte: „Wir müssen Qualität und Wirtschaftlichkeit stärker zusammenbringen.“ Die Reform werde nicht alle Probleme lösen, aber die Patientensteuerung verbessern.

Union: Ein Quantensprung in der Versorgung

Prof. Dr. Hans Theiss (CDU/CSU) sprach von einem guten Tag für das Gesundheitssystem und fügte hinzu: „Sich im Moment eines Notfalls auf das System verlassen zu können, das gehört zum gesellschaftlichen Urvertrauen.“ Die Sicherung der Notfallversorgung im ganzen Land sei die Basis des Gesundheitswesens. Die Notfallreform sei deshalb ein „Quantensprung in der Gesundheitsversorgung“. Er ging auf die zahlreichen Neuregelungen ein und hob die differenzierte Vergütung des Rettungsdienstes hervor. Erstmals werde eine gesetzliche Absicherung der Finanzierung des Rettungswesens im SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch) verankert. 

Theiss versprach, die Menschen könnten sich auch künftig darauf verlassen, in einem Notfall überall gut versorgt zu werden, auch in strukturschwachen oder abseitigen Regionen. Er sagte: „98 Prozent der Bevölkerung werden innerhalb von 30 Autominuten ein INZ erreichen können. Damit erfüllen wir das Versprechen einer gesicherten Notfallversorgung immer und überall.“ Die Notfallreform spare zudem Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Der Gesetzentwurf sei ein großer Schritt nach vorne.

AfD fordert auskömmliche finanzielle Absicherung

Nicole Hess (AfD) gestand der Koalition zu, mit dem Gesetzentwurf einige vernünftige Ansätze vorgelegt zu haben. Sie erinnerte daran, dass es bei einem Notfall um Minuten gehe und schon 15 Minuten aus Sicht der Betroffenen eine Ewigkeit sein könnten. Sie bezweifelte jedoch, dass die Finanzierung des Vorhabens ausreichend ist und forderte eine auskömmliche Absicherung der Notfallrettung. „Die Vorhaltung ist keine Verschwendung, sie ist unser aller Lebensversicherung.“ Nach Ansicht der AfD sind zudem die unterschiedlichen Notrufnummern problematisch. Hess sagte: „Die Leute sollten nicht erst nach der richtigen Nummer suchen müssen.“ Die Frage sei auch, woher die zusätzlichen Ärzte kämen, die an Stelle der Kliniken ambulant tätig werden sollen.

Die AfD-Abgeordnete kritisierte, dass mit dem Gesetz auch das GKV-Sparpaket geändert werde. Der Gesetzentwurf werde als Vehikel genutzt, um weitreichende Änderungen im Gesundheitssystem durchzusetzen. Besonders heikel sei dabei die geplante Abschaffung der sogenannten Hybrid-DRGs (Diagnosis Related Groups, diagnosebezogene Fallgruppen). Dies sei insofern nicht nachvollziehbar, als die Regierung eigentlich die ambulante Versorgung gegenüber der stationären Behandlung fördern wolle. Hess warnte, medizinische Berufsgruppen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.

SPD: Jeder sollte einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen

Dr. Tanja Machalet (SPD) ging auf zahlreiche Verbesserungen bei der Notfallversorgung ein, die mit dem Gesetz eingeführt werden und sprach von einer echten Strukturreform. Es gehe darum, die Versorgung der Menschen zu verbessern und die Abläufe im Rettungswesen effizienter zu gestalten. Den Rettungswagen würden künftig unnötige Fahrten erspart. Auch die Versorgung von Menschen mit Behinderung werde in der Notfallversorgung mitgedacht. Hinzu kämen einheitliche Regelungen für die Medikamentenabgabe im Notfall, sodass Patienten nicht sofort in eine Apotheke gehen müssten. Schließlich beinhalte das Gesetz auch eine auskömmliche Finanzierung des Rettungswesens. In Anspielung auf Proteste der Luftrettung unlängst, sagte sie: „Kein Hubschrauber bleibt am Boden, weil das Kerosin zu teuer ist.“

Machalet wertete die bundesweit einheitliche Ersteinschätzung als großen Fortschritt, appellierte aber zugleich an die Bürger, sich mit Fragen der Notfallversorgung auch selbst zu befassen. Die Ausgangslage wäre deutlich besser, wenn die Menschen vorbereitet wären auf mögliche Notlagen. Sie forderte die Bürger auf, die nötigen Kenntnisse aufzufrischen und ermunterte sie, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. „Lassen Sie uns alle zu Lebensrettern werden.“

Grüne kritisieren Verknappung ambulanter Arzttermine

Auch aus Sicht der Grünen ist die Reform ein wesentlicher Fortschritt. Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen), der als Arzt selbst im Rettungsdienst aktiv ist, sagte, in Notfällen gehe es manchmal um Sekunden und Minuten und manchmal auch um die Frage, ob ein Mensch überhaupt noch ins Krankenhaus müsse. Er habe immer wieder die akuten Probleme in der Organisation erlebt: Es seien keine Ersthelfer verfügbar, Rettungswagen stünden vor überfüllten Notaufnahmen, Patienten landeten in Krankenhäusern, weil eine ambulante Hilfe nicht verfügbar sei. Und hochqualifizierte Kollegen gingen „unter der Last eines Systems vor die Hunde“. Dies sei für ihn persönlich der Grund gewesen, in die Politik zu gehen. „Ich wollte die Fehlsteuerung nicht beklagen, sondern Strukturen verändern.“

Nach Ansicht Dahmens sind mit der Reform aber nicht alle Probleme gelöst und nannte als Beispiel die Verknappung ambulanter Arzttermine. Eine bessere Patientensteuerung sei sinnvoll, stoße jedoch dies an Grenzen, wenn es zu wenig Arzttermine gebe. „Die Auswirkung der pauschalen Kürzung in der ambulanten Versorgung ist ein Problem.“ Es gebe eine Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung und Fehlanreize, Patienten stationär aufzunehmen. Dahmen forderte außerdem eine spezielle ambulante Versorgung für Menschen in notfallpflegerischen und palliativen Situationen. Dies sei in einer alternden Gesellschaft wichtig.

Linke: Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden

Nach Ansicht von Stella Merendino (Die Linke) kommen in der Diskussion über die Gesundheitsversorgung die Nöte und Bedürfnisse der Betroffenen oft zu kurz. Es gehe um Menschen, die auf Hilfe warten und gerettet werden müssten, und es gehe um Menschen, die als Retter unterwegs seien und „jeden Tag versuchen, dieses System am Laufen zu halten“. Das Ergebnis einer Umfrage unter Rettungskräften sei ein „Notruf an die Politik“ gewesen. Die Beschäftigten berichteten von Überlastung, von fehlendem Personal, von einer unzureichenden Versorgung. 

„Rettungsdienste und Notaufnahmen sind längst zum Auffangbecken eines lückenhaften Gesundheitssystems geworden.“ Wenn sonst niemand erreichbar sei, landen Patienten dort. Die Reform enthalte Fortschritte, aber von besseren Arbeitsbedingungen sei nicht die Rede. Merendino schlussfolgerte: „Dieses System funktioniert nur noch, weil die Beschäftigten täglich über ihre Grenzen hinausgehen.“

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit der Reform soll eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung der Notfallversorgung ins Werk gesetzt werden, heißt es seitens der Bundesregierung.

Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf.

Defizite bei der Patientensteuerung

So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes.

Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.

Kooperationspraxen für die Akutversorgung

Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. 

Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet.

Terminservice- und Akutleitstelle

Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.

So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann.

Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden. 

Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird.

Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung

Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.

Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. 

Änderungen im Ausschuss

Der Gesundheitsausschuss hatte am Mittwoch, 14. Oktober, insgesamt 22 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Thema sowie zwölf Änderungsanträge der Koalition, die sich auf Folgeänderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beziehen, das im Sommer verabschiedet wurde, beschlossen. 

Oppositionsvorlagen abgelehnt

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes“ (Notfallgesetz – NotfallG, 21/2214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD zurückgewiesen. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme.

Zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen“ (21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten“ (21/2228(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand ebenfalls keine Mehrheit. Gegen die Vorlage votierten CDU/CSU, AfD und SPD. Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung über alle vier Vorlagen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/8629(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. 

Gesetzentwurf der Grünen

Die Grünen-Fraktion unterbreitete Vorschläge für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Eine gut funktionierende und wirtschaftliche Notfall- und Akutversorgung sei ein zentraler Pfeiler einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung. Für Menschen in akuten medizinischen Notlagen sei es entscheidend, jederzeit unmittelbar Hilfe zu erhalten und dabei auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen zu können, hieß es in ihrem Gesetzentwurf. Die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste seien bislang sektoral getrennt und unzureichend aufeinander abgestimmt. Unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, Finanzierungs- und Ordnungsprinzipien führten zu Fehlanreizen sowie zu Über-, Unter- und Fehlversorgungen.

Die Abgeordneten forderten umfassende gesetzliche Initiativen, um die Notfallversorgung effizienter, wirtschaftlicher und patientenorientierter zu gestalten. Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen im Bereich der Akutfallvermittlung sollte demnach künftig eine Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übernehmen. Durch ihre enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und die digitale Fallübergabe werde eine effektivere Steuerung der Patienten ermöglicht, hieß es in dem Gesetzentwurf. Parallel dazu sollte die notdienstliche Akutversorgung der KVen durch Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages ausgebaut werden. Sie sollten dazu verpflichtet werden, eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung anzubieten.

Integrierte Notfallzentren

Ferner sollten Integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert werden. Dort sollten Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammenarbeiten, sodass stets eine bedarfsgerechte ambulante Erstversorgung gewährleistet ist. Die Zentren sollten aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen.

Schließlich sollte die rettungsdienstliche Notfallbehandlung als eigenständiger Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) differenzierter geregelt werden. Damit würde die Rolle des Rettungsdienstes zielgerichteter auf notwendige und fachgerechte Versorgungsangebote begrenzt. Die Abgeordneten versprachen sich durch die Reform Einsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro jährlich.

Erster Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion forderte die flächendeckende Einführung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sei die Überlebenschance der Betroffenen maßgeblich von der Geschwindigkeit der ersten lebensrettenden Aktivitäten abhängig. Mit smartphonebasierten Ersthelfer-Apps könnten freiwillige, geschulte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes befinden, parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden, hieß es in ihren Antrag (21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

Damit könne das sogenannte interventionsfreie Intervall signifikant verkürzt und die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich erhöht werden. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für die bundesweite, flächendeckende Einführung und den Betrieb smartphonebasierter Ersthelfer-Alarmierungssysteme zu schaffen. Dazu müssten bundeseinheitliche technische Mindeststandards und eine vollständige Interoperabilität aller bestehenden und künftigen Systeme festgelegt werden.

Zweiter Antrag der AfD

Außerdem verlangte die AfD-Fraktion eine Reform der medizinischen Notfallversorgung. Das aktuelle System funktioniere nicht, weder bezüglich der schnellen Erreichbarkeit der medizinischen Hilfe noch bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung, hieß es in dem entsprechenden Antrag (21/2228(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die aktuelle Situation sei gekennzeichnet durch Warteschleifen in den Telefonzentralen der ärztlichen Bereitschaftsdienste, Wartezeiten bis zum Eintreffen des Bereitschaftsarztes, stundenlange Wartezeiten in Krankenhausrettungsstellen und regional durch eine Überlastung des Rettungsdienstes, schrieben die Abgeordneten. Als Grund für die Zunahme der Rettungsdiensteinsätze gelte neben einer wachsenden Anspruchshaltung der Bevölkerung auch Unkenntnis über die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure in der Versorgung.

Die Fraktion forderte, dass gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden. Ferner sollte an allen betreffenden Krankenhäusern die bisherige Rettungsstelle durch eine Portalpraxis ergänzt werden. Die dortigen Ärzte sollten die einzigen Ansprechpartner sein für Patienten, die sich nach Aufforderung der Leitstelle zur Klinik begeben haben sowie für Patienten, die ohne vorherigen telefonischen Notruf zum Krankenhaus gekommen sind.

Gemeinsames Abrechnungssystem

Zudem sollte ein gemeinsames Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen für niedergelassene Ärzte, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhäuser und Portalpraxen sowie den Rettungsdienst eingeführt werden. Der Rettungsdienst sollte insgesamt, inklusive Transport, als Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden.

Den Mitarbeitern in den Rettungsleitstellen sollte außerdem ermöglicht werden, neben Rettungsdiensteinsätzen und Einsätzen des qualifizierten Krankentransports auf Basis der Schilderung der jeweiligen Notlage auch einen Pflegedienst oder kommunale Einrichtungen der Altenhilfe zu vermitteln sowie ein Taxi zu schicken.

Antrag der Linken

Die Linke forderte in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert, hieß es in dem Antrag. Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116 117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen.

Die Fraktion legte mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sah unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollten integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116 117 sollte zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden.

Das Konzept beinhaltete ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort sollte die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollten außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung sollte analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/ste/hau/15.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Theiss, Prof. Dr. Hans

CDU/CSU

Prof Dr. Hans Theiss

Prof. Dr. Hans Theiss

© Prof Dr. Hans Theiss/ Wilfried Wulff

Hess, Nicole

AfD

Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Machalet, Dr. Tanja

SPD

Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Merendino, Stella

Die Linke

Stella Merendino

Stella Merendino

© Stella Merendino/ Nico Busse

Linnemann, Dr. Carsten

Bundesminister für Gesundheit

Carsten Linnemann

Carsten Linnemann

© Carsten Linnemann/CDU/Tobias Koch

Giersch, Alexis L.

AfD

Alexis L. Giersch

Alexis L. Giersch

© Alexis L. Giersch / Fotostudio Studioline Kiel

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Gürpinar, Ates

Die Linke

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Bloch, Joachim

AfD

Joachim Bloch

Joachim Bloch

© Joachim Bloch

Janssen, Anne

CDU/CSU

Anne Janssen

Anne Janssen

© Anne Janssen/Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Dokumente

  • 21/1752 - Antrag: Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen
    PDF | 168 KB — Status: 22.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2214 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
    PDF | 616 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2228 - Antrag: Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten
    PDF | 211 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5822 - Antrag: Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung
    PDF | 190 KB — Status: 07.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6808 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    PDF | 1 MB — Status: 01.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7016 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2716 - Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5332 - Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5759 - Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten - Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung f) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5753 - Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
    PDF | 2 MB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8629 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/6808 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/2214 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG) c) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1748 - Ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln d) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1752 - Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen e) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2228 - Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten f) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/6355 - Wiederherstellung wirksamer Länderkompetenzen bei Ausnahmen von Mindestmengen – Kliniken im ländlichen Raum erhalten g) zu dem Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/5822 - Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung
    PDF | 2 MB — Status: 14.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8630 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6808, 21/8629 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    PDF | 579 KB — Status: 14.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8632 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6808, 21/8629 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    PDF | 484 KB — Status: 14.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 21/8631(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
  • Gesetzentwurf 21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/8629(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/8632(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt


Gesetzentwurf 21/2214(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/8629(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
Beschlussempfehlung 21/8629(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe d: (Antrag 21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/8629(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe e: (Antrag 21/2228(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/8629(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe g: (Antrag 21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen

Aufruf von ZP 15 innerhalb von TOP 8

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • TikTok
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • TikTok
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-notfallversorgung-1223578

Stand: 22.10.2026