Fraktionen uneins über geplante BAföG-Novelle
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in erster Lesung die BAföG-Novelle beraten. Nach der Aussprache wurde der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze“ (30. BAföGÄndG, 21/8405(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung.
Bär: Gute Reform in angespannter Haushaltslage
Zufrieden mit der geplanten Reform zeigte sich Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU). Ausbildung und Studium hätten in der Bundesrepublik „einen immens hohen Stellenwert“. Wer in Deutschland studieren wolle, der könne auch studieren, sagte sie und merkte an, dass dies nicht überall auf der Welt der Fall sei. Eine höhere Wohnkostenpauschale sowie angepasste Bedarfssätze und Freibeträge würden direkte Verbesserungen für junge Menschen bedeuten und dafür sorgen, dass die Ausbildungswahl nicht am Geld scheitere.
Bär stellte auch klar, dass die aktuelle Finanzlage keine weiteren Gelder für die Reform ermögliche. Die Regierung habe „gut abgewogen für das richtige Maß in diesen Zeiten“.
AfD: Bildungsgerechtigkeit mit Leistungsförderung verknüpfen
Der AfD-Abgeordnete Dr. Christoph Birghan kritisierte das derzeitige Bafög-System dafür, dass es Talente verkümmern lasse und „Leistungen und Studienerfolge“ nicht belohne. Er vermisse diese „Leistungskomponente“ und forderte daher ein System, „das Bildungsgerechtigkeit mit Leistungsförderung verbindet“.
Außerdem mahnte Birghan, dass mehr Geld im Bafög-System allein „die jahrzehntelangen Verfehlungen der Politik“ wie die Krise auf dem Wohnungsmarkt oder falsche Entscheidungen in der Hochschulpolitik nicht auffangen könnten.
SPD: BAföG zentraler Baustein des Sozialstaat-Versprechens
Für Dr. Lina Seitzl (SPD) ist das BAföG „eine der wichtigsten sozialpolitischen Errungenschaften für Bildungsgerechtigkeit in Deutschland“. Es stehe für „Aufstieg durch Bildung“ und dafür, dass dieser Aufstieg unabhängig von der Herkunft gelingen könne. In der Reform und regelmäßigen Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze sieht Seitzl „konkrete Verbesserungen für junge Menschen“.
Sie betonte, dass BAföG keine „Wohlfahrt“ sei, sondern eine Investition in den deutschen Wissenschaftsstandort und auch in den Wohlstand. Das Land lebe nicht von natürlichen Ressourcen, sondern von klugen Köpfen, die in der Wissenschaft und in Betrieben ihrer Tätigkeit nachgehen. Wenn Deutschland junge Menschen auf ihrem Bildungsweg nicht unterstütze, beraube sich das Land selbst vieler Chancen.
Grüne: Bundesregierung setzt falsche Prioritäten
BAföG habe ihr damals ein Studium ermöglicht, erzählte Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) während der Debatte. Schon damals sei das Geld oftmals knapp gewesen. Mittlerweile lebten acht von zehn der alleinwohnenden Studierenden unterhalb der Armutsgrenze, kritisierte sie. Insbesondere der angespannte Wohnungsmarkt und teure Mieten seien für viele Studierende ein Problem. Asar forderte daher eine „Wohnpauschale, die was mit der Miete vor Ort zu tun hat“.
Dass die Bundesregierung stärkere Entlastungen wegen der derzeit knappen Haushaltskasse ausschließe, sei nicht nachvollziehbar, wenn gleichzeitig der Tankrabatt finanziert werde. „Sie haben kein Geldproblem, Sie haben ein Problem mit Ihren Prioritäten“, sagte sie in Richtung der Bundesregierung.
Linke: Sozialer Aufstieg für Millionen Menschen unerreichbar
Laut Nicole Gohlke (Die Linke) hat die Regierungspolitik der letzten Jahrzehnte das Aufstiegsversprechen gebrochen und somit „das Fundament des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ zerstört. Während früher galt, dass sozialer Aufstieg „unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, unabhängig vom Bildungsabschluss der Eltern und unabhängig vom Nachnamen“ gelingen müsse, sei er heute für Millionen von Menschen unerreichbar geworden. Der Einfluss des Elternhauses auf den Bildungserfolg habe wieder zugenommen, sagte Gohlke.
Bildung und insbesondere das BAföG seien für sie der Schlüssel, um „das Fundament des Aufstiegsversprechens zu erneuern“. Jedoch sorge die Reform nicht für mehr Chancengerechtigkeit, sondern dafür, dass Bildung weiterhin ein finanzielles Risiko bleibe. Sie fordert ein BAföG als Vollzuschuss ohne Verschuldung, BAföG-Sätze, die vor Armut schützen und eine regional gestaffelte Wohnpauschale.
CDU/CSU: Mehr Klarheit für Antragsberechtigte
Joachim Ebmeyer (CDU/CSU) bemängelte, dass viele Studierende gar nicht wüssten, dass sie antragsberechtigt seien. Bei ihnen würde die Annahme vorherrschen, dass ihre Eltern zu viel verdienten. Andere würden keinen Antrag stellen, weil ihnen das Verfahren zu kompliziert sei oder sie Angst vor einer Verschuldung hätten. So scheitere die BAföG-Idee oftmals schon, „bevor überhaupt ein Antrag gestellt wurde“.
Um mehr Studierende dazu zu bewegen, einen Förderantrag zu stellen, solle dieser „noch einfacher, noch digitaler und noch besser“ werden, sagte Ebmeyer. Hoffnung setze er hierbei in den KI-Chatbot, der bei der Antragstellung unterstützen solle. Auch müsse das „Once only“-Prinzip gelten, sodass Ämter selbst auf Daten, die dem Staat schon vorliegen, zugreifen könnten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bedarfssätze für Studierende sollen in zwei Schritten angehoben werden: Zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ansteigen. Zusätzlich sieht die Bundesregierung ab dem Wintersemester 2028/2029 eine jährliche Anhebung der Freibeträge vor. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sollen außerdem angepasst werden, sodass das Bafög die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtige.
Auch bei der Wohnkostenpauschale sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor. Für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende soll der Zuschlag zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent von 380 Euro auf 440 Euro steigen. Gleichzeitig soll die Wohnkostenpauschale für im Elternhaus wohnende Studierende auf 41 Euro gesenkt und in einem zweiten Schritt vollständig abgeschafft werden.
Anträge künftig ausschließlich über digitales Antragsportal
Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf, die Antragstellung zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. So sollen Anträge künftig ausschließlich über das digitale Antragsportal „BAföG Digital“ gestellt werden. Eine Abweichung soll nur in Ausnahmefällen möglich sein. Entfallen sollen außerdem aufwändige einzelfallbezogene Regelungen wie etwa „der Leistungsnachweis für den Erhalt von Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an“.
Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld solle auch weiterhin in ähnlichem Umfang wie im Bafög erfolgen.
Stellungnahme des Bundesrates
In einer Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zwar einen Teil der Änderungen, macht jedoch deutlich, dass die Reform insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibe. So kritisiert er unter anderem, dass die Wohnkostenpauschale nicht, wie im Koalitionsvertrag angegeben, zum Wintersemester 2026/2027, sondern erst zum Sommersemester 2027 ansteige. Außerdem bemängelt er die Senkung beziehungsweise Streichung der Wohnkostenpauschale für Studierende, die noch im Elternhaus wohnen. Für den Bundesrat sei nicht hinreichend belegt, dass der angehobene Bedarfssatz bei im Elternhaus wohnenden Studierenden ausreiche. Er befürchte vielmehr, dass durch die Änderung eine zusätzliche Belastung für Studierende und Eltern entstehe.
Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat, dass die geplante zweite Anhebung der Bedarfssätze erst zum Sommersemester 2029 und somit ebenfalls ein Semester später als im Koalitionsvertrag vereinbart erfolgen solle. Auch würde die geplante jährliche Anhebung der Freibeträge nicht ausreichen, um die inflationsbedingte Kostensteigerung auszugleichen, heißt es in der Stellungnahme.
Da die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrates nach einer deutlichen „Vereinfachung und Verschlankung der gesetzlichen Regelung“, einer stärkeren Nutzung von Pauschalen, längeren Bewilligungszeiträumen sowie dem Verzicht auf Wiederholungsanträge nicht angemessen aufgegriffen habe, fordert der Bundesrat hier eine Nachjustierung.
Die Bundesregierung lehnt die Forderungen des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung mehrheitlich ab.
Antrag der Grünen
Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird das sogenannte Aufstiegs-BAföG den Lebensrealitäten vieler möglicher Empfänger nicht mehr gerecht und bedarf einer Reform. Daher fordert sie in ihrem Antrag (21/2562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem den Unterhaltsbeitrag auch für Aufstiegsfortbildungen in Teilzeit öffnen soll.
Außerdem solle der Kinderbetreuungszuschlag auf 250 Euro pro Monat angehoben werden. Die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien sollen kostenfrei für die Teilnehmenden werden, „indem der Darlehensanteil vollständig entfällt“, heißt es in dem Antrag. (des/hau/15.10.2026)