Wie Familien in Zeiten knapper Kassen unterstützt werden können
Wie Familien in Zeiten knapper Haushaltsmittel angemessen unterstützt werden können, das war die zentrale Frage einer einstündigen familienpolitischen Debatte am Donnerstag, 15. Oktober 2026, im Bundestag. Beraten wurden dabei vier Oppositionsanträge. Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Alleinerziehende entlasten und Kinderarmut bekämpfen“ (21/8314(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Mutterschutz für Selbstständige schaffen – Schutzlücken gesetzlich schließen“ (21/8401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Familien stärken – Geplante Kürzungen unterlassen“ (21/8568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden nach der Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Ebenso der Antrag der Linksfraktion mit der Forderung „Mutterschutz für Selbstständige ermöglichen“ (21/8461(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In sämtlichen Fällen übernimmt der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei den weiteren Beratungen die Federführung.
Grüne: Union verunsichert Familien mit Kürzungsvorschlägen
Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) hinterfragte einen aktuellen Präsidiumsbeschluss der CDU vom 12. Oktober und die dortige Ankündigung, Familien hätten Priorität, kritisch: „Wie wollen Sie denn diese Priorisierung in konkrete Politik umsetzen?“ Denn die Union verunsichere Familien doch ständig mit neuen Kürzungsvorschlägen.
In einer Situation, in der jedes zweite Kind in einem Alleinerziehenden-Haushalt aufwachse, den Unterhaltsvorschuss ab 16 Jahren zu streichen, sei ein Skandal und manifestiere deren strukturelle Benachteiligung, sagte Khan. Dass nur 18 Prozent der Unterhaltspflichtigen (meist Väter) den Unterhaltsvorschuss zurückzahle, sei eine Katastrophe, auf die der Staat bisher nicht adäquat reagiere.
CDU/CSU: Der Fokus liegt auf frühkindlicher Bildung
Christoph Naser (CDU/CSU) betonte: „Familienpolitik ist kein Nebenkriegsschauplatz, denn die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft.“ Doch gute Familienpolitik brauche eine finanzielle Verantwortung und dieser werde die Koalition gerecht, indem sie Leistungen hinterfrage und Prioritäten setze.
„Wer große Versprechungen macht, muss auch sagen, wie diese finanziert werden sollen.“ Die Koalition habe sich entschieden, den Fokus auf frühkindliche Bildung zu legen und investiere deshalb in den kommenden Jahren neun Milliarden Euro in die Kitas und stärke die Mutter und Kind-Stiftung.
AfD: Anträge verlieren sich in Allgemeinplätzen
Sebastian Maack (AfD) sagte, es gebe in Deutschland eine hohe Diskrepanz zwischen dem Kinderwunsch und der tatsächlichen Kinderzahl, dafür seien auch familienpolitische Leitlinien der vergangenen Jahrzehnte verantwortlich.
Er konzentrierte sich in seiner Rede vor allem auf die Mutterschutz-Initiativen, warf aber Grünen und Linken vor, deren Anträge seien „im ersten Stadium der Zellteilung“ stehen geblieben, würden sich in Allgemeinplätzen verlieren und seien vielleicht sogar mithilfe von künstlicher Intelligenz geschrieben worden.
SPD: Jede Mutter verdient den gleichen Schutz
Josephine Ortleb (SPD) nannte den fehlenden Mutterschutz für Selbstständige ein seit Jahrzehnten ungelöstes Problem. „Das können wir nicht länger hinnehmen, denn es berührt eine grundsätzliche Gerechtigkeitsfrage.“
Die EU, der Koalitionsvertrag und das Grundgesetz würden dazu verpflichten, jede Mutter gleich zu schützen. Europäische Nachbarländer würden es längst vormachen und hätten Lösungen auch für Selbstständige entwickelt.
Linke: Die Hälfte der Frauen steht vier Wochen nach der Geburt wieder im Betrieb
Kathrin Gebel (Die Linke) kritisierte: „Wir lassen jedes Jahr 27.000 Mütter, die selbstständig sind, allein im Regen stehen!“ Wegen des fehlenden Mutterschutzes stünden 89 Prozent der selbstständigen Handwerkerinnen einfach trotzdem weiter in der Werkstatt und arbeiteten unter Bedingungen, die bei jeder anderen Schwangeren ein Beschäftigungsverbot auslösen würden.
„Die Hälfte der Frauen steht weniger als vier Wochen nach der Geburt schon wieder im Betrieb!“ Die Anträge von Linken und Grünen seien deshalb mehr als längst überfällig, betonte sie.
Erster Antrag der Grünen
Die Fraktion fordert eine stärkere Entlastung Alleinerziehender und mehr Einsatz im Kampf gegen Kinderarmut. In dem Antrag (21/8314(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben die Abgeordneten, eine Kürzung von existenziellen Unterstützungsleistungen wie dem Unterhaltsvorschuss verbiete sich. Dies gelte auch für den Kindersofortzuschlag und das Wohngeld. „Zur Behebung der strukturellen Benachteiligung von Alleinerziehenden ist im Gegenteil ein umfassendes Maßnahmenpaket notwendig, das insbesondere die materielle Lebenssituation von armutsgefährdeten Kindern und ihren alleinerziehenden Eltern verbessert.“
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Kreis der Anspruchsberechtigten beim Unterhaltsvorschuss nicht auf Kinder bis maximal 16 Jahre zu begrenzen, sondern bei dem derzeitigen Anspruch bis maximal 18 Jahre zu bleiben. Außerdem soll das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und Daten erhoben werden, um festzustellen, wie viele der säumigen Unterhaltspflichtigen zahlungsfähig sind. Zu weiteren Forderungen der Grünen zählen eine Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld, eine Neuberechnung der Regelsätze für Minderjährige beim Grundsicherungsgeld und die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen.
Zweiter Antrag der Grünen
In diesem Antrag heißt es: „Mutterschutz muss auch für Selbstständige gelten.“ Das In der Vorlage (21/8401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führt die Fraktion aus: „In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig. Jährlich bekommen rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind. Für sie besteht weiterhin eine erhebliche Schutzlücke rund um ihre Mutterschaft: Anders als abhängig Beschäftigte haben Selbstständige grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld.“
Die Grünen zitieren eine Allensbach-Studie, nach der sich 85 Prozent der selbstständigen Frauen bessere staatliche Rahmenbedingungen für den Mutterschutz wünschen. „Nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten.
Unter anderem fordern sie, im Rahmen der anstehenden Elterngeldreform und der Vereinfachung des Mutterschutzgesetzes, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige zu schaffen, der die besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Branchen selbstständiger Erwerbstätigkeit berücksichtigt sowie die Fortführung der beruflichen Tätigkeit bürokratiearm ermöglicht. Dies müsse auch einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich in Höhe von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz enthalten, der durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden könne, heißt es weiter in dem Antrag.
Dritter Antrag der Grünen
Die Grünen fordern die Rücknahme von geplanten Kürzungen bei Familienleistungen. In ihrem dritten Antrag (21/8568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt die Fraktion, es müsse vielmehr im Gegenteil darum gehen, Familien weiter gezielt zu stärken. Der kürzlich beschlossene milliardenschwere Tankrabatt zeige: Es fehle nicht grundsätzlich an finanziellen Spielräumen, sondern an den richtigen politischen Prioritäten. Während viele Familien jeden Euro zweimal umdrehen müssten, mehre die Bundesregierung die Übergewinne der Ölkonzerne. „Das ist sozial ungerecht. Familien stehen nicht im Mittelpunkt, sondern zunehmend mit dem Rücken zur Wand.“
Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, weder beim Unterhaltsvorschuss noch beim Elterngeld, dem Kindersofortzuschlag, beim Wohngeld und bei Kinderkrankentagen Leistungen zu kürzen. Außerdem brauche es endlich einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige, schreiben die Grünen.
Antrag der Linken
Auch die Linksfraktion fordert Mutterschutzregelungen für Selbstständige. Auf europäischer Ebene bestimme die Richtlinie 2010/41/EU, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass selbstständig erwerbstätige Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit von mindestens 14 Wochen ermöglichen, heißt es in dem Antrag. „Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) jedoch erfasst nach seinem Anwendungsbereich im Wesentlichen abhängig beschäftigte Schwangere und Mütter“, kritisieren die Abgeordneten darin.
Unter anderem fordern sie, das bereits bei den Arbeitgebern bewährte solidarische U2-Umlageverfahren analog um die Gruppe der Selbstständigen zu erweitern. Individuelle schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte wirtschaftliche Risiken sollen so auf alle Selbstständigen umgelegt werden, sodass Krankengeldtarife in der freiwilligen gesetzlichen und Krankentagegeldtarife in der privaten Krankenversicherung zur Absicherung dieses Risikos nicht mehr erforderlich sind. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sollen dabei die Besonderheiten der Künstlersozialversicherung und ihrer Finanzierungsstruktur berücksichtigt werden. (che/hau/15.10.2026)