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Klimaschutz

CO2-Preis soll 2027 stabil gehalten werden

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ (21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8252(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit soll der CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auch im kommenden Jahr auf dem gegenwärtigen Niveau gehalten werden. Nach 20-minütiger Debatte wurde der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut Entwurf soll der CO2-Preis pro ausgestoßene Tonne Kohlendioxid im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 – wie bereits 2026 – in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro liegen. Damit werde ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai umgesetzt, heißt es. Ziel sei es, Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte Planungssicherheit zu geben.

Hintergrund der Reform ist die Verschiebung des neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ohne die nun vorgesehene Änderung hätte der CO2-Preis im Übergangsjahr 2027 gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen aus dem EU-ETS 1 errechnet werden müssen.

Darüber hinaus sind laut Bundesregierung mit dem Entwurf Anpassungen der ebenfalls unter dem Brennstoffemissionshandelsgesetz erlassenen Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) vorgesehen, um einen „sachgerechten Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen zu gewährleisten“. (sas/hau/24.09.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Moser, Christian

CDU/CSU

Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/Michael Bennett

Bleck, Andreas

AfD

Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bock, Violetta

Die Linke

Violetta Bock

Violetta Bock

© Violetta Bock/ Beatrice Wagner

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/7869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
    PDF | 392 KB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8252 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes - Drucksache 21/7869 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 119 KB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Badum, Lisa (B90/Grüne), Rinkert, Daniel (SPD), Gebhart, Dr. Thomas (CDU/CSU)


Überweisung 21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Klimaschutz

Gesetz zum Brennstoffemissionshandel auf dem Prüfstand

Zeit: Mittwoch, 7. Oktober 2026, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

An der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Mittwoch, 7. Oktober 2026, deutlich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist es, die nationalen CO2-Preise für das Jahr 2027 zu stabilisieren. Ursprünglich war vorgesehen, dass der feste CO2-Preis für Kraft- und Brennstoffe Ende 2026 ausläuft und ab 2027 die freie Marktpreisbildung greift. Um Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen vor plötzlichen, unkalkulierbaren Preissprüngen beim Tanken und Heizen zu schützen, plant die Bundesregierung, den Preiskorridor um ein Jahr zu verlängern. Im Jahr 2027 soll der CO2-Preis pro Tonne somit weiterhin in einer Spanne zwischen 55 und 65 Euro liegen. Zudem sieht der Entwurf Anpassungen beim Auktionsdesign vor, darunter eine Senkung der maximalen Gebotsmenge pro Teilnehmer von 50 auf 20 Prozent je Versteigerungstermin sowie Preisanpassungen für Überschuss- und Nachkaufmengen.

Die Neuregelungen dienen zugleich der Vorbereitung auf den für 2028 geplanten Start des EU-weit einheitlichen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2). Dieses zweite EU-Emissionshandelssystem löst das bisherige nationale deutsche System ab und führt ab 2028 zu einer freien Marktpreisbildung auf europäischer Ebene, bei der die Anzahl verfügbarer CO2-Zertifikate schrittweise verknappt wird.

Nachjustierungen am Auktionsdesign verlangt

Vertreter der Energiewirtschaft drangen in der Anhörung vor allem auf Nachjustierungen am Auktionsdesign. Dr. Maximilian Rinck vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mahnte zwar einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur BEHG-Änderung an, sah jedoch deutliche Schwachstellen am Marktdesign für 2027. Dieses lasse sich mit einem „vergleichsweise einfachen Hebel“ signifikant verbessern: Um Marktverwerfungen und eine künstliche Verknappung der Auktionsmengen zu verhindern, dürfe der erwartete Zusatzbedarf für 2026 von 40 Millionen Zertifikaten nicht von der Versteigerungsmenge für 2027 abgezogen werden. Zudem forderte Rinck, den Überschussmengenpreis für 2027 auf dem Niveau von 2026 einzufrieren und Zertifikate aus dem Jahr 2027 für die Abgabepflicht 2026 zu sperren.

In eine ähnliche Richtung argumentierte Justin Müller (EWE AG). Er bezeichnete die Beibehaltung des Preiskorridors für 2027 zwar ebenfalls als „ausdrücklich“ begrüßenswert, warnte jedoch vor den Details: Die geplante Absenkung der maximalen Gebotsmenge von 50 auf 20 Prozent pro Versteigerung löse das Problem der Zertifikateknappheit nicht, sondern erschwere die Beschaffung für große Inverkehrbringer zusätzlich. Zudem kritisierte Müller die vorgesehene Preisanhebung bei Überschuss- und Nachkaufmengen. Der nationale Emissionshandel müsse sich an dem Grundsatz ausrichten, dass Knappheiten nicht künstlich verschärft werden dürfen.

„Handlungsbedarf bei den Sicherheitsleistungen“

Auch aus Sicht des Mittelstands wurden verordnungsrechtliche Details und Sicherheitsfragen angemahnt. Inga Tölke (MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland) nannte den für 2028 geplanten Übergang zum EU-ETS 2 zwar einen Meilenstein und begrüßte den Ausschluss reiner Finanzakteure vom Primärmarkt zur Vermeidung spekulativer Blasen. Dringenden Handlungsbedarf sah Tölke hingegen bei den Sicherheitsleistungen, die bislang weder im Gesetz noch in der Verordnung verankert seien; hier müssten „klare Leitplanken“ vorgegeben werden.

Neben dem Auktionsdesign rückte vor allem der Schutz der heimischen Industrie vor Wettbewerbsnachteilen in den Fokus. Matthias Belitz vom Verband der Chemischen Industrie befürwortete zwar die Verlängerung des CO2-Preiskorridors für 2027, forderte jedoch einen deutlich besseren Schutz vor Produktionsverlagerungen ins Ausland (Carbon Leakage). Belitz sprach sich dafür aus, die Preise für Überschuss- und Nachkaufmengen 2027 auf dem Stand von 2026 belassen und die Sonderabfallverbrennung aus der CO2-Bepreisung herauszunehmen. Nur so lassen sich aus seiner Sicht „wirksamer Klimaschutz und die erforderliche Wettbewerbsfähigkeit zusammenbringen“.

„Weitere Branchen in Beihilferegelungen einbeziehen“

Den Sorgen der Industrie schloss sich auch Mark Huckshold (Bundesverband Feuerverzinken) an. Er lobte die geplante Stabilisierung des nationalen CO2-Preises im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Um Benachteiligungen des mittelständischen Industriesektors im Übergang zum EU-ETS 2 abzuwenden, verlangte er jedoch die Einbeziehung weiterer Branchen in die Beihilferegelungen gegen Carbon Leakage. Die Übergangsphase müsse genutzt werden, um betroffene Wirtschaftszweige zu identifizieren und deren Schutz rechtzeitig sicherzustellen.

Ganz andere Bedenken formulierten Experten aus dem Umwelt- und Heizungssektor, die in der Preisdeckelung ein falsches Signal sehen. Dr. Björn Schreinermacher (Bundesverband Wärmepumpe) warnte vor Fehlanreizen für Verbraucher durch eine zu starke Dämpfung des CO2-Preises. Es dürfe nicht der falsche Eindruck entstehen, dass fossile Energieträger auch künftig staatlich gedeckelt werden. Schreinermacher plädierte daher für eine Erhöhung der Preisobergrenze auf bis zu 75 Euro im Jahr 2027. Zudem forderte er, die CO2-Einnahmen verlässlich für die Heizungsförderung im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu sichern und die Stromsteuer für Haushalte auf das europäische Minimum zu senken.

„Preisdeckelung führt zu einer Finanzierungslücke“

Ebenfalls scharfe Kritik an der Preisbremse äußerte Florian Zerzawy vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft. Durch die Preisdeckelung entstünde im Klima- und Transformationsfonds im Jahr 2027 eine Finanzierungslücke von schätzungsweise vier Milliarden Euro, was die Förderung zentraler Zukunftsaufgaben wie Gebäudesanierung, Wärmepumpen und E-Mobilität schwäche. Zerzawy warnte vor einem enormen Vertrauensverlust bei Bürgern und Unternehmen, die bereits in klimafreundliche Technologien investiert haben. Um vulnerable Haushalte zu schützen, brauche es vielmehr gezielte Entlastungen, die ihnen beim Ausstieg aus der „Kostenfalle Öl und Gas“ helfen.

Grundsätzliche Zweifel am Sinn des gesamten Regelungssystems äußerten hingegen zwei weitere Einzelsachverständige. Der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Fritz Söllner bezeichnete den Emissionshandel zwar prinzipiell als sinnvolles Instrument, hielt ihn bezogen auf nationale Reduktionsziele jedoch für wirkungslos. Solange es keine weltweit koordinierte Klimapolitik gebe, brächten nationale Alleingänge „überhaupt nichts“, da Europa das Klima nicht allein retten könne. Söllner bewertete die bisherige deutsche Klimapolitik aus ökonomischer Sicht als „reine Geldverschwendung“ und „teure Symbolpolitik“. Das BEHG und der Emissionshandel sollten daher nicht reformiert, sondern abgeschafft werden.

Fundamentale Kritik übte schließlich auch der Einzelsachverständige Dr.-Ing. Bernd Fleischmann. Aus seiner Sicht gefährden Windkraftanlagen die Gesundheit stärker als der Klimawandel. Sofern man nicht vorerkrankt sei und sein Verhalten anpasse, sterbe niemand an Hitze. Die deutsche Klimapolitik beruhe seit zwei Jahrzehnten auf unrealistischen Annahmen, ohne dass der Wille bestehe, diese zu korrigieren. (mtt/07.10.2026)

Dokumente

  • 21/7869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
    PDF | 392 KB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 43. Sitzung am Mittwoch, dem 7. Oktober 2026 09:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesverband Feuerverzinken e.V. (BVF), A-Drs. 21(16)149-A (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Deutscher Städtetag, A-Drs. 21(16)149-B (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Fritz Söllner, A-Drs. 21(16)149-C (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., A-Drs. 21(16)149-D (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Dr. Bernd Fleischmann, A-Drs. 21(16)149-E(neu) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP), A-Drs. 21(16)149-F (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Verband der Chemischen Industrie VCI, A-Drs. 21(16)149-G (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme EWE Aktiengesellschaft (BWP), A-Drs. 21(16)149-H (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS), A-Drs. 21(16)149-I (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Klimaschutz

Bundestag novelliert das Brennstoffemissionshandelsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, nach 20-minütiger Aussprache den vom Umweltausschuss geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes„ (21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 303 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 210 stimmten dagegen. Es gab 52 Enthaltungen. In zweiter Lesung hatten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzentwurf gestimmt. Die AfD votierte dagegen, Die Linke enthielt sich. 

Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Mit dem Gesetz soll der CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auch im kommenden Jahr auf dem gegenwärtigen Niveau gehalten werden. Den Abgeordneten lag zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/8626(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Zudem wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken eine Entschließung verabschiedet..

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Dem Entwurf zufolge soll der CO2-Preis pro ausgestoßene Tonne Kohlendioxid im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 – wie bereits 2026 – in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro liegen. Damit werde ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai umgesetzt, heißt es in der Vorlage. Ziel sei es, Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte Planungssicherheit zu geben.

Hintergrund der Reform ist die Verschiebung des neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ohne die nun vorgesehene Änderung hätte der CO2-Preis im Übergangsjahr 2027 gemäß BEHG aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen aus dem EU-ETS 1 errechnet werden müssen.

Darüber hinaus sind laut Bundesregierung mit dem Entwurf Anpassungen der ebenfalls unter dem BEHG erlassenen Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) vorgesehen, um einen “sachgerechten Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen zu gewährleisten„. Das BEHG regelt seit 2021 die nationale CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme. 

Änderung im Umweltausschuss

Anders als von der Bundesregierung zunächst vorgesehen haben die Koalitionsfraktionen am Mittwoch, 14. Oktober, im Umweltausschuss beschlossen, darauf zu verzichten, für die Ermittlung der Gesamtversteigerungsmenge den bereinigten Zusatzbedarf für das Jahr 2026 im Umfang von 40 Millionen Emissionszertifikaten abzuziehen. Dadurch erhöht sich die Menge der zu versteigernden Emissionszertifikate im Jahr 2027 auf rund 234 Millionen Zertifikate. 

Zudem soll der Überschussmengenpreis gemäß eines Änderungsantrags gegenüber dem Regierungsentwurf von 73 Euro auf 71 Euro abgesenkt werden. Ebenfalls um zwei Euro soll der ab 2028 geltende Nachkaufsmengenpreis für 2027 von 75 auf 73 Euro reduziert werden. Diesen Änderungen sollen den CO2-Preis für Emissionszertifikate exakt auf dem Niveau von 2026 stabilisieren. Das sei im Übergangsjahr 2027 richtig, bevor 2028 der Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) starte und der nationale CO2-Preis in einen europäischen Preis übergehe. Dadurch sollen Unternehmen und Verbraucher in Zeiten von Unsicherheit an den Energiemärkten und hohen Lebenshaltungskosten unterstützt werden. Die Entlastungen würden zu Mindereinnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) führen.

Entschließung verabschiedet

In der beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich gegenüber der Energiebörsee EEX (European Energy Exchange) und dem Clearinghaus ECC (European Commodity Clearing) in Leipzig dafür einzusetzen, dass in dem für 2027 möglichen Rahmen Maßnahmen ergriffen werden, um im Zuge der Versteigerungen im Preiskorridor des Gesetzes für 2027 die erhebliche Liquiditätsbelastung von bietenden Unternehmen durch die für die jeweilige Gebotsmenge zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen zu reduzieren. Geprüft werden solle, inwieweit alternative Sicherheitsleistungen hinterlegt werden können.

Bei der Europäischen Kommission soll sich die Regierung dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) bereits für das Abrechnungsjahr 2026 angepasste Benchmark-Werte aus dem EU-Emissionshandel angewendet werden können. Die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV) soll 2030 geändert werden, um im Rahmen der Emissionsberichterstattung von Abfallverbrennungsanlagen den Standardwert für den Biomasseanteil des Restabfalls von 53,5 Prozent auf 57 Prozent zu erhöhen. Der Standardwert für den Biomasseanteil soll weiterhin ausreichend konservativ gewählt werden, um eine systematische Unterschätzung fossiler Brennstoffemissionen zu vermeiden.

Schließlich soll geprüft werden, ob nach der Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in den EU-Emissionshandel die verbleibenden Sonderabfallverbrennungsanlagen und Siedlungsabfallverbrennungslangen, die nicht in den EU-ETS einbezogen werden, vom nationalen Brennstoffemissionshandel befreit werden können. (sas/hau/15.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Rinkert, Daniel

SPD

Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Photothek Media Lab

Krauthausen, Manuel

AfD

Manuel Krauthausen

Manuel Krauthausen

© AfD Fraktion im Bundestag/ Nick Becker

Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Badum, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Lisa Badum

Lisa Badum

© Lisa Badum / René Ruprecht

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Fahl, Dr. Fabian

Die Linke

Dr. Fabian Fahl

Dr. Fabian Fahl

© Dr. Fabian Fahl / Ute Haupts

Moser, Christian

CDU/CSU

Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/Michael Bennett

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/7869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
    PDF | 392 KB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8626 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/7869, 21/8252 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
    PDF | 668 KB — Status: 14.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8252(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/8626(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 19:15:31: Beginn der Abstimmung
  • 19:36:02: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 565 Ja: 303 Nein: 210 Enthaltungen 52
  • Gesetzentwurf 21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8252(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/8626(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-brennstoffemissionshandelsgesetz-1223608

Stand: 22.10.2026