Abgeordnete als Mitglieder in zwei Gremien gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, über Vorschläge für die Wahl von Mitgliedern in zwei Gremien entschieden. Es handelt sich dabei um die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (Bundesfinanzierungsgremium) und um die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie. Zur Wahl des erstgenannten Gremiums hatten die CDU/CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke Wahlvorschläge vorgelegt. Zur Wahl des zweiten Gremiums lagen Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD, von der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen vor.
Lukas Kriege in das Bundesfinanzierungsgremium gewählt
Die Unionsfraktion schlug für die Wahl von Mitgliedern des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes den Abgeordneten Lukas Krieger vor (21/8531(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der mit 414 Ja-Stimmen bei 111 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen und neun ungültigen Stimmen in das Gremium gewählt wurde.
Die AfD-Fraktion hatte die Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Rainer Groß und Sergej Minich (21/8520(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Ines Schwerdtner (21/8532(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgeschlagen, die alle nicht die erforderliche Stimmenzahl erhielten und somit nicht in das Gremium gewählt wurden.
Auf Michael Espendiller entfielen 145 Ja-Stimmen, 387 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen und 13 ungültige Stimmen. Rainer Groß erhielt 148 Ja-Stimmen, 389 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen und zwölf ungültige Stimmen. Sergej Minich konnte 143 Ja-Stimmen bei 392 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen und 13 ungültige Stimmen auf sich vereinigen. Auf Ines Schwerdtner entfielen 197 Ja-Stimmen, 308 Nein-Stimmen, 52 Enthaltungen und 13 ungültige Simmen. Für die Wahl zu diesem Gremium war die Zustimmung von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundestages erforderlich, also mindestens 316 Stimmen.
Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem 14-köpfigen Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur
Die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion hatten in ihrem gemeinsamen Wahlvorschlag für Mitglieder des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur die Abgeordneten Michael Kießling, Lars Rohwer (beide CDU/CSU) und Hendrik Bollmann (SPD) und als Stellvertretung Stephan Stracke, Dr. Katja Strauss-Köster (beide CDU/CSU) und Dr. Franziska Kersten (SPD) nominiert (21/8533(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die AfD-Fraktion hatte als Mitglied den Abgeordneten Ronald Gläser und als Stellvertretung den Abgeordneten Volker Scheurell vor (21/8535(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgeschlagen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte als Mitglied den Abgeordneten Kassem Taher Saleh und als Stellvertretung die Abgeordnete Hanna Steinmüller benannt (21/8536(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Gewählt wurden in den Stiftungsrat Michael Kießling, Lars Rohwer, Hendrik Bollmann und Kassem Taher Saleh als Mitglieder und Stephan Stracke, Katja Strauss-Köster, Franziska Kersten und Hanna Steinmüller als Stellvertreter. Nicht gewählt wurden Ronald Gläser als Mitglied und Volker Scheurell als Stellvertreter.
Auf Michael Kießling entfielen 442 Ja-Stimmen, 85 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen und sieben ungültige Stimmen, auf Lars Rohwer 428 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 34 Enthaltungen und acht ungültige Stimmen, auf Ronald Gläser 143 Ja-Stimmen, 388 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen und 14 ungültige Stimmen, auf Hendrik Bollmann 409 Ja-Stimmen, 123 Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen und neun ungültige Simmen und auf Kassem Taher Saleh 360 Ja-Stimmen, 151 Nein-Stimmen, 45 Enthaltungen und zehn ungültige Stimmen.
Bei den Stellvertretungen erhielten Stephan Stracke 434 Ja-Stimmen, 88 Nein-Stimmen, 35 Enthaltungen und neun ungültige Stimmen, Katja Strauss-Köster 443 Ja-Stimmen, 80 Nein-Stimmen, 36 Enthaltungen und sieben ungültige Stimmen, Volker Scheurell 147 Ja-Stimmen, 384 Nein-Stimmen, 20 Enthaltungen und 15 ungültige Stimmen, Franziska Kersten 415 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen, 23 Enthaltungen und neun ungültige Stimmen und Hanna Steinmüller 362 Ja-Stimmen, 146 Nein-Stimmen, 47 Enthaltungen und elf ungültige Stimmen.
Der Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur besteht aus 13 Mitgliedern, von denen fünf vom Deutschen Bundestag entsandt werden. Je ein Mitglied entsenden das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Finanzen sowie die für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zuständige oberste Bundesbehörde. Fünf Mitglieder entsendet der Konvent der Baukultur. Die Mitglieder des Stiftungsrats werden für vier Jahre entsandt. Die wiederholte Entsendung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann für den Rest seiner Amtszeit ein Nachfolger benannt werden. Den Vorsitz des Stiftungsrats hat der Vertreter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat inne.
Der Stiftungsrat befindet über alle Angelegenheiten, die für die Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung sind, insbesondere über die Organisation, die mittelfristige Finanzplanung, den Wirtschaftsplan sowie das Arbeitsprogramm und seine Umsetzung. In Haushalts- und Personalangelegenheiten müssen die Vertreter des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums den Beschlüssen des Stiftungsrats zustimmen. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind ehrenamtlich tätig. (ste/vom/15.10.2026)