Einspruch gegen ein verhängtes Ordnungsgeld zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2026, ohne Aussprache einen Einspruchs gegen ein in der Plenarsitzung am Donnerstag, 15. Oktober, verhängtes Ordnungsgeld abgewiesen. In der Sitzung hatte die amtierende Bundestagspräsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU) ein Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Martin Reichardt wegen einer zuvor getätigten Äußerung verhängt. Gegen das Ordnungsgeld hatte Reichardt mit Schreiben vom 15. Oktober an Bundestagspräsidentin Klöckner Einspruch eingelegt. Für die Zurückweisung des Einspruchs stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion.
Als Begründung für seinen Einspruch gab Reichardt an, seine Aussage gegenüber der Abgeordneten Kathrin Gebel (Die Linke) sei eine „sachliche Feststellung“ gewesen und er habe den Begriff „Klitoris“ lediglich deswegen verwendet, weil Gebel diesen Begriff ihm gegenüber in einer früheren Plenardebatte verwendet habe. Es erschließe sich ihm nicht, weshalb er ein Ordnungsgeld erhalte, Gebel aber für die Verwendung des Begriffs „nicht einmal einen Ordnungsruf“ bekommen habe.
Klöckner: Übergriffig und respektlos
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zitierte die beanstandete Äußerung Reichardts bei der Aufsetzung des zusätzlichen Tagesordnungspunkts. Reichardt habe gesagt: „Sie mit Ihrer Unkenntnis über Ihre eigene Klitoris.“ So etwas reihe sich ein in Vorwürfe an Frauen „hier im Parlament“, dass sie kinderlos seien.
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“, betonte Klöckner. „Diese Übergriffigkeit und Respektlosigkeit lassen wir hier als Präsidium nicht gelten.“ Nur 32 Prozent der Abgeordneten seien Frauen. Wenn man das ändern wolle, „dann müssen wir uns auch so verhalten, dass Frauen Lust auf diesen Beruf hier haben“. In Zukunft werde es sofort mit einem Ordnungsruf geahndet, „wenn so respektlos mit und über Frauen geredet wird“. (vom/16.10.2026)