Familienpolitik im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte
Liveübertragung: Donnerstag, 15. Oktober, 12.30 Uhr
Die Familienpolitik steht bei einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 15. Oktober 2026, im Mittelpunkt des Interesses. Beraten werden dabei vier Oppositionsanträge. Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Alleinerziehende entlasten und Kinderarmut bekämpfen“ (21/8314(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Mutterschutz für Selbstständige schaffen – Schutzlücken gesetzlich schließen“ (21/8401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen ebenso wie der von der Fraktion angekündigte Antrag mit dem Titel „Familien stärken – Politik der Verschlechterung beenden“ nach der einstündigen Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Das gilt auch für den Antrag der Linksfraktion mit der Forderung „Mutterschutz für Selbstständige ermöglichen“ (21/8461(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In sämtlichen Fällen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei den weiteren Beratungen die Federführung übernehmen.
Erster Antrag der Grünen
Die Fraktion fordert eine stärkere Entlastung Alleinerziehender und mehr Einsatz im Kampf gegen Kinderarmut. In dem Antrag (21/8314(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben die Abgeordneten, eine Kürzung von existenziellen Unterstützungsleistungen wie dem Unterhaltsvorschuss verbiete sich. Dies gelte auch für den Kindersofortzuschlag und das Wohngeld. „Zur Behebung der strukturellen Benachteiligung von Alleinerziehenden ist im Gegenteil ein umfassendes Maßnahmenpaket notwendig, das insbesondere die materielle Lebenssituation von armutsgefährdeten Kindern und ihren alleinerziehenden Eltern verbessert.“
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Kreis der Anspruchsberechtigten beim Unterhaltsvorschuss nicht auf Kinder bis maximal 16 Jahre zu begrenzen, sondern bei dem derzeitigen Anspruch bis maximal 18 Jahre zu bleiben. Außerdem soll das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und Daten erhoben werden, um festzustellen, wie viele der säumigen Unterhaltspflichtigen zahlungsfähig sind. Zu weiteren Forderungen der Grünen zählen eine Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld, eine Neuberechnung der Regelsätze für Minderjährige beim Grundsicherungsgeld und die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen.
Zweiter Antrag der Grünen
In diesem Antrag heißt es: „Mutterschutz muss auch für Selbstständige gelten.“ Das In der Vorlage (21/8401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führt die Fraktion aus: „In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig. Jährlich bekommen rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind. Für sie besteht weiterhin eine erhebliche Schutzlücke rund um ihre Mutterschaft: Anders als abhängig Beschäftigte haben Selbstständige grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld.“
Die Grünen zitieren eine Allensbach-Studie, nach der sich 85 Prozent der selbstständigen Frauen bessere staatliche Rahmenbedingungen für den Mutterschutz wünschen. „Nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten.
Unter anderem fordern sie, im Rahmen der anstehenden Elterngeldreform und der Vereinfachung des Mutterschutzgesetzes, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige zu schaffen, der die besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Branchen selbstständiger Erwerbstätigkeit berücksichtige sowie die Fortführung der beruflichen Tätigkeit bürokratiearm ermögliche. Dies müsse auch einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich in Höhe von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz enthalten, der durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden könne, heißt es weiter in dem Antrag.
Antrag der Linken
Auch die Linksfraktion fordert Mutterschutzregelungen für Selbstständige. Auf europäischer Ebene bestimme die Richtlinie 2010/41/EU, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass selbstständig erwerbstätige Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit von mindestens 14 Wochen ermöglichen, heißt es in dem Antrag. „Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) jedoch erfasst nach seinem Anwendungsbereich im Wesentlichen abhängig beschäftigte Schwangere und Mütter“, kritisieren die Abgeordneten darin.
Unter anderem fordern sie, das bereits bei den Arbeitgebern bewährte solidarische U2-Umlageverfahren analog um die Gruppe der Selbstständigen zu erweitern. Individuelle schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte wirtschaftliche Risiken sollen so auf alle Selbstständigen umgelegt werden, sodass Krankengeldtarife in der freiwilligen gesetzlichen und Krankentagegeldtarife in der privaten Krankenversicherung zur Absicherung dieses Risikos nicht mehr erforderlich sind. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sollen dabei die Besonderheiten der Künstlersozialversicherung und ihrer Finanzierungsstruktur berücksichtigt werden. (che/hau/09.10.2026)