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Landwirtschaft

Entlastung landwirt­schaftlicher Betriebe von Bürokratieaufwand

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025 / 2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs“ (21/7407(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. GAP steht für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die Regelung soll der bürokratische Aufwand für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe verringert und der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden erleichtert werden soll. Der Entwurf hat vorrangig die Anpassung an die Änderungen des europäischen GAP-Basisrechts durch die Verordnung (EU) 2025 / 2649 zum Gegenstand. Durch die Änderungen sollen vor allem Öko-Betriebe und kleinere Unternehmen durch Verwaltungsvereinfachungen entlastet werden.

Demnach gelten ökologisch/biologisch wirtschaftende Betriebe, die vollständig zertifiziert sind oder sich vollständig in der Umstellung befinden, automatisch als „erfüllend“ für bestimmte Bewirtschaftungsauflagen, wie die GLÖZ-Standards 1 sowie 3 bis 7. Die Abkürzung GLÖZ steht für „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ der Flächen. Wenn Dauergrünland in Moorböden (Paludikultur) umgewandelt wird, soll keine Ersatzfläche für das Dauergrünland mehr angelegt werden müssen. In Betrieben mit bis zu 30 Hektar landwirtschaftlicher Fläche dürfen der Vorlage zufolge keine Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen nach GLÖZ 7 stattfinden.

Behörden sollen künftig auch beim Auftreten von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen Befreiungen von Bewirtschaftungsverpflichtungen der GLÖZ-Standards gewähren können. Behörden dürfen relevante Informationen, die sie im Rahmen der Kontrolle erhalten und die für andere Fachbehörden wichtig sein könnten, an diese weitergeben. In Betrieben mit bis zu 30 Hektar landwirtschaftlicher Fläche dürfen keine Verwaltungssanktionen wegen Verstößen gegen die Bewirtschaftungsauflagen nach GLÖZ 7 verhängt werden. (nki/hau/24.09.20226)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Aeikens, Anna

CDU/CSU

Anna Aeikens

Anna Aeikens

© Anna Aeikens / Sophie Weise-Meißner

Protschka, Stephan

AfD

Stephan Protschka

Stephan Protschka

© DBT/Haar

Nick, Dr. Ophelia

Bündnis 90/Die Grünen

Ophelia Nick

Ophelia Nick

© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/Stefan Kaminski

Latendorf, Ina

Die Linke

Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/7407 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs
    PDF | 247 KB — Status: 29.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Kersten, Dr. Franziska (SPD), Auernhammer, Artur (CDU/CSU)


Überweisung 21/7407(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Landwirtschaft

Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe von Bürokratieaufwand

Nahaufnahme der Hände eines Landwirts, die mehrere goldene Weizenähren zwischen den Fingern halten.

Ein Landwirt prüft die Reife von Weizenähren. (© picture alliance / imageBROKER | Meravilles C/Andia.fr)

Liveübertragung: Donnerstag, 15. Oktober, 23 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Oktober 2026, nach 20-minütiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025 / 2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs“ (21/7407(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Dabei geht es um die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/8484(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die Regelung soll der bürokratische Aufwand für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe verringert und der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden erleichtert werden. Der Entwurf hat vorrangig die Anpassung an die Änderungen des europäischen GAP-Basisrechts durch die Verordnung (EU) 2025 / 2649 zum Gegenstand. Durch die Änderungen sollen vor allem Öko-Betriebe und kleinere Unternehmen durch Verwaltungsvereinfachungen entlastet werden.

Demnach gelten ökologisch/biologisch wirtschaftende Betriebe, die vollständig zertifiziert sind oder sich vollständig in der Umstellung befinden, automatisch als „erfüllend“ für bestimmte Bewirtschaftungsauflagen, wie die GLÖZ-Standards 1 sowie 3 bis 7. Die Abkürzung GLÖZ steht für „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ der Flächen. 

Neuregelung bei Umwandlung von Dauergrünland in Moorböden

Wenn Dauergrünland in Moorböden (Paludikultur) umgewandelt wird, soll keine Ersatzfläche für das Dauergrünland mehr angelegt werden müssen. In Betrieben mit bis zu 30 Hektar landwirtschaftlicher Fläche dürfen der Vorlage zufolge keine Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen nach GLÖZ 7 stattfinden.

Behörden sollen künftig auch beim Auftreten von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen Befreiungen von Bewirtschaftungsverpflichtungen der GLÖZ-Standards gewähren können. Behörden dürfen relevante Informationen, die sie im Rahmen der Kontrolle erhalten und die für andere Fachbehörden wichtig sein könnten, an diese weitergeben. In Betrieben mit bis zu 30 Hektar landwirtschaftlicher Fläche dürfen keine Verwaltungssanktionen wegen Verstößen gegen die Bewirtschaftungsauflagen nach GLÖZ 7 verhängt werden. (nki/hau/13.10.2026)

Dokumente

  • 21/7407 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs
    PDF | 247 KB — Status: 29.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8484 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/7407 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs
    PDF | 485 KB — Status: 09.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-gap-1223606

Stand: 15.10.2026