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Verteidigung

Reservistendienst in der Bundeswehr soll neu geregelt werden

Ein Reservist trägt einen Flecktarn-Uniformärmel mit einem deutschen Flaggenpatch und einem runden Abzeichen. Auf dem Abzeichen steht Ich habe meinen Schwur bekräftigt und der Zusatz 1. Reservistengelöbnis 2025; das Abzeichen zeigt ein rot-schwarz-gelbes Grafikmotiv

Eine Reservist trägt im Rahmen eines Reservistenappells zum Nationalen Veteranentag ein Abzeichen mit dem Zusatz „1. Reservistengelöbnis 2025“ auf seiner Uniform. (© picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich)

Liveübertragung: Donnerstag, 15. Oktober, 16.55 Uhr

Die Bundesregierung will die Möglichkeit einer verpflichtenden Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten zum Dienst in der Bundeswehr schaffen. Den dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Reserve“ (Reservestärkungsgesetz) (21/8407(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) berät der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2026. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Danach soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Verteidigungsausschuss sein. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Deutschland stehe vor vielschichtigen sicherheitspolitischen Herausforderungen, die aus der Bedrohungslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Bündniserwartungen an Deutschland als Mitglied der Europäischen Union und der Nato erwachsen sind, heißt es in dem Gesetzentwurf. Damit die Bundeswehr die Landesverteidigung sowie die Bündnisverpflichtungen und die sich aus der nationalen Verteidigungsplanung ergebenden Aufgaben erfüllen kann, sei ein erheblicher Fähigkeits- und Kräfteaufwuchs der Streitkräfte erforderlich. „Dabei ist der für den Verteidigungsbeitrag erforderliche Personalumfang im Frieden zu erheblichen Teilen nichtaktiv, muss jedoch schnell aus einer verfügbaren, ausgerüsteten und einsatzbereiten Reserve aufwachsen können“, betont die Bundesregierung. 

Als initialer Verteidigungsumfang sei ein Personalumfang von 460.000 einsatzfähigen Soldatinnen und Soldaten festgelegt worden, „wozu mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten gehören“. Eine umfassende Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte sei entscheidend für die Handlungsfähigkeit Deutschlands, um langfristig bestehen, potenzielle Gegner glaubhaft abschrecken und - falls erforderlich - Deutschland und seine Verbündeten erfolgreich verteidigen zu können. 

„Integraler Bestandteil der Gesamtstruktur“

Um die genannten Ziele zu erreichen, würden mit dem Gesetz die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, den verlässlichen Einsatz der Reserve zu ermöglichen und damit den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Reserve müsse dabei nicht nur als Ergänzung, sondern als integraler Bestandteil der Gesamtstruktur der Bundeswehr verstanden werden. Reservistinnen und Reservisten spielten für eine resiliente Gesellschaft auch eine zunehmend wichtigere Rolle, indem sie einerseits ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Truppe einbringen und andererseits im zivilen Leben Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Streitkräfte sind. „Sie verkörpern damit im besten Sinne ,Bürgerinnen und Bürger in Uniform‘“, schreibt die Bundesregierung. Zusammen mit dem Dienst in der aktiven Truppe verankere der Dienst in der Reserve die Bundeswehr fest in der Mitte der Gesellschaft. 

Für die verpflichtende Heranziehung sei ein Stufenmodell vorgesehen, das die vorher geleistete aktive Dienstzeit berücksichtigt und verhältnismäßig sei, heißt es. Die maximale Dauer der verpflichtenden Reservedienstleistung betrage je nach Dauer der vorherigen Dienstzeit zwischen drei und maximal zwölf Wochen pro Jahr. Die Gesamtdauer aller verpflichtenden Reservedienstleistungen werde, ebenfalls gestaffelt nach vorheriger Dienstzeit, zwischen sechs und maximal zwölf Monaten liegen.

Eine weitere Änderung ist laut Bundesregierung auch bei der Regelung zu Auslandsverwendungen vorgesehen. Reservistinnen und Reservisten sollen danach künftig auch zu Auslandseinsätzen herangezogen werden können, abhängig von der Dauer ihres vorherigen aktiven Wehrdienstes: Wer mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, könne zu Auslandsverwendungen in EU- und NATO-Staaten sowie an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet werden. Einsätze auf Basis des Parlamentsbeteiligungsgesetzes blieben für Reservistinnen und Reservisten weiterhin freiwillig. (hau/09.10.2026)

Dokumente

  • 21/8407 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)
    PDF | 2 MB — Status: 07.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-reservestaerkungsgesetz-1223596

Stand: 12.10.2026