Selbstständigkeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

Der Bundestag beschäftigt sich mit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung. (© picture alliance / Wolfram Steinberg)
Liveübertragung: Freitag, 16. Oktober, 1.55 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ (21/8411(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach soll die bislang unselbstständige „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums in eine bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Nach 20-minütiger Aussprache wird der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Dem Entwurf zufolge arbeitet die Stiftung seit der Eröffnung des Dokumentationszentrums am 21. Juni 2021 im fünften Jahr ihres Wirkbetriebs und hat sich innerhalb dieses Zeitraums „kontinuierlich etabliert“.
Es sei nun „der passende Zeitpunkt gekommen, das langfristige Ziel einer Selbstständigkeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung umzusetzen“, heißt es in der Vorlage. (sto/hau/09.10.2026)