Parlament

Wahl von Mitgliedern in zwei Gremien geplant

Wahlurne beim Einwurf eines Stimmzettels

Manche Gremienwahlen werden mittels Stimmzettel durchgeführt. (© DBT / photothek)

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 15. Oktober 2026, über Wahlvorschläge für die Wahl von Mitgliedern in zwei Gremien. Es handelt sich dabei um die Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes und um die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie. Zur Wahl des erstgenannten Gremiums haben die CDU/CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke Wahlvorschläge vorgelegt. Zur Wahl des zweiten Gremiums liegen Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD, von der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen vor.

Bundesschuldenwesengesetz-Gremium

Die Unionsfraktion schlägt für die Wahl von Mitgliedern des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes den Abgeordneten Lukas Krieger vor (21/8531(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die AfD-Fraktion die Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Rainer Groß und Sergej Minich (21/8520(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Ines Schwerdtner (21/8532(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur

Die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion nominieren in ihrem gemeinsamen Wahlvorschlag für Mitglieder des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur die Abgeordneten Michael Kießling, Lars Rohwer (beide CDU/CSU) und Hendrik Bollmann (SPD) und als Stellvertretung Stephan Stracke, Dr. Katja Strauss-Köster (beide CDU/CSU) und Dr. Franziska Kersten (SPD) vor (21/8533(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die AfD-Fraktion schlägt als Mitglied den Abgeordneten Ronald Gläser und als Stellvertretung den Abgeordneten Volker Scheurell vor (21/8535(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt als Mitglied den Abgeordneten Kassem Taher Saleh und als Stellvertretung die Abgeordnete Hanna Steinmüller vor (21/8536(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Der Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur besteht aus 13 Mitgliedern, von denen fünf vom Deutschen Bundestag entsandt werden. Je ein Mitglied entsenden das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Finanzen sowie die für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zuständige oberste Bundesbehörde. Fünf Mitglieder entsendet der Konvent der Baukultur. Die Mitglieder des Stiftungsrats werden für vier Jahre entsandt. Die wiederholte Entsendung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann für den Rest seiner Amtszeit ein Nachfolger benannt werden. Den Vorsitz des Stiftungsrats hat der Vertreter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat inne.

Der Stiftungsrat befindet über alle Angelegenheiten, die für die Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung sind, insbesondere über die Organisation, die mittelfristige Finanzplanung, den Wirtschaftsplan sowie das Arbeitsprogramm und seine Umsetzung. In Haushalts- und Personalangelegenheiten müssen die Vertreter des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums den Beschlüssen des Stiftungsrats zustimmen. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind ehrenamtlich tätig. (ste/vom/14.10.2026)