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  • Anhörung
Gesundheit

Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (21/8279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Gesundheit zur weiteren Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Neuregelungen vor, die dazu beitragen sollen, die Potenziale digitaler Anwendungen und datengestützter Prozesse auszuschöpfen und so zu einer besseren und kosteneffizienteren Gesundheitsversorgung zu kommen, wie es im Entwurf heißt. In den vergangenen Jahren seien große Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege erreicht worden. Dieses hohe Tempo gelte es aufrechtzuerhalten. Zudem sollen die europarechtlichen Anforderungen aus der EU-Verordnung 2025 / 327 zur Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten fristgerecht umgesetzt werden. 

Dabei geht es um den Aufbau einer grenzüberschreitenden Infrastruktur sowie eines vernetzten Gesundheitsdatenökosystems. In den nächsten Jahren sollen neben Patientenkurzakten auch E-Rezepte, Arzt- und Entlassbriefe, Befundberichte aus bildgebender Diagnostik und Laborbefunde grenzüberschreitend austauschbar sein.

Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte

Vorgesehen ist zudem, die elektronische Patientenakte (ePA) mit mehr Anwendungen weiterzuentwickeln. So soll der Medikationsplan in der ePA digital geführt und von Ärzten und Apotheken laufend aktualisiert werden. Eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion soll zügig umgesetzt werden. Krankenkassen dürfen die ePA um zusätzliche Anwendungen ergänzen, etwa um Hinweise zu Vorsorgeuntersuchungen.

In Vorbereitung auf das sogenannte Primärversorgungssystem soll bis zum 1. September 2029 die E-Überweisung eingeführt werden. Geplant ist ein digitaler Versorgungseinstieg. So sollen Versicherte über die ePA-App zur standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen weitergeleitet werden können. So sollen sie einen digitalen Weg in die ambulante Versorgung finden.

Einfachere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

Die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der digitalen Identität als Zugangsvoraussetzung für die Versorgung wird vereinfacht. So soll der Austausch der eGK bei einem Wohnsitzwechsel entfallen. Insgesamt soll die Telematikinfrastruktur (TI) stabiler werden. Ferner werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des E-Rezepts für häusliche Krankenpflege und Heilmittel geschaffen. Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit Kostenträgern soll digitalisiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, innovationsfreundliche Regeln für die datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Versorgung und Prävention zu schaffen. Gesundheitsdaten stehen zudem künftig in einem einheitlichen Format dort zur Verfügung, wo sie in der Versorgung gebraucht werden. Probleme mit der sogenannten Interoperabilität sollen damit vermieden werden. (pk/hau/08.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Kippels, Dr. Georg

Parlamentarischer Staatssekretär für Gesundheit

Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Ziegler, Kay-Uwe

AfD

Kay-Uwe Ziegler

Kay-Uwe Ziegler

© Kay-Uwe Ziegler/ Nikolaus Becker

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Merendino, Stella

Die Linke

Stella Merendino

Stella Merendino

© Stella Merendino/ Nico Busse

Pauls, Dr. Thomas

CDU/CSU

Dr. Thomas Pauls

Dr. Thomas Pauls

© DBT / Stella von Saldern

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/8279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
    PDF | 6 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Mieves, Matthias David (SPD)


Überw 21/8279(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Gesundheitsfachleute fordern praxistaugliche Digitalisierung

Zeit: Mittwoch, 14. Oktober 2026, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Fachverbände sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine wichtige Entwicklung zur Verbesserung der Versorgung. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (21/8279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) (GeDIG) angelegten Regelungen werden im Grundsatz begrüßt. Allerdings sehen Ärzte und Verbraucherschützer die geplante ausgeweitete Datennutzung durch Krankenkassen kritisch. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in der öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Gesundheit zu dem Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Gegenstand der Anhörung waren auch Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf sowie vier Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten – Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung“ (21/1570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Entbürokratisierung des E-Rezepts – Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen“ (21/1745(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023“ (21/1746(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken“ (21/1751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Nutzung von Daten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hob die geplante digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion als Mehrwertanwendung auch für gesunde Versicherte mit wenig Arztkontakten hervor. Das sollte die Vorstufe sein für den digitalen und interaktiven Impfpass, in dem ein immenses medizinisches Präventionspotenzial stecke, denn die Impfquoten bei vielen schwerwiegenden Infektionskrankheiten seien niedrig. Der digitale Impfpass könne zudem ein Gamechanger werden für das Interesse der Versicherten, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu nutzen. Mit Blick auf die Erhebung personenbezogener Daten erklärte der Verband, je mehr Gesundheitsdaten oder Sozialdaten die Krankenkassen erhielten, umso einfacher werde es für sie, ihr Handeln an wirtschaftlichen statt an gesundheitlichen Erwägungen auszurichten.

Ähnlich kritisch kommentierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) diese Neuregelung. Zwar sei eine bessere Nutzung von Daten in der Gesundheitsversorgung grundsätzlich sinnvoll. Jedoch überschritten die vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten der Kassen in die ePA, die Möglichkeit zur Erhebung personenbezogener Daten der Versicherten bei „anderen Stellen“ sowie darauf aufbauende Verhaltenshinweise mit dem Ziel, auf „Lebensverhältnisse einzuwirken“, deutlich die Grenze des Zumutbaren. Dadurch werde in inakzeptabler Weise in die Privatsphäre der Versicherten eingegriffen und die Vertrauensbeziehung zwischen Patienten und Ärzten sowie Psychotherapeuten beeinträchtigt.

Schutz der ärztlichen Organisationsverantwortung

Der AOK-Bundesverband wertete die erweiterten Datennutzungsmöglichkeiten hingegen als wichtigen Präventionsansatz. Krankenkassen könnten Versicherte gezielter auf Risiken und geeignete Versorgungsangebote hinweisen. Datennutzung werde damit zu einem wichtigen Instrument der Prävention. So könnten künftig nicht nur bestehende Erkrankungen, sondern auch erhöhte Risiken, etwa für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen, identifiziert werden. Dieser Ansatz sollte nach Ansicht der AOK konsequent weiterentwickelt werden, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden. Grundsätzlich gelte in der digitalen Versorgung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen hohen Sicherheitsanforderungen und einer praktikablen Nutzung für Versicherte sicherzustellen.

Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) beklagte vorgesehene Honorarkürzungen bei nicht zertifizierten Praxissystemen. Der Gesetzgeber müsse technische Anforderungen bei denjenigen durchsetzen, die diese Produkte entwickelten und anböten. Versäumnisse dürften nicht auf die Praxen abgewälzt werden. Der Verband erwarte klare Grenzen für die Datennutzung der Kassen, den Schutz der ärztlichen Organisationsverantwortung sowie den Ausschluss von Honorarkürzungen für unverschuldete Systemmängel.

Regelungslücke bei elektronischer Einweisung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte, dass die elektronische Einweisung in die stationäre Versorgung unberücksichtigt bleibe, während die elektronische Überweisung ausdrücklich geregelt werde. Dies sei eine erhebliche Regelungslücke, weil gerade die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung einen hohen Bedarf an standardisierten, interoperablen und rechtssicheren digitalen Zuweisungsprozessen aufweise. Es müsse auch für die Einweisung in ein Krankenhaus eine digitale und rechtssichere Anschlusslösung geben.

In der Anhörung forderten mehrere Sachverständige die Abgeordneten dazu auf, praxistaugliche Regelungen mit einem konkreten Mehrwert zu ermöglichen. Die Allgemeinmedizinerin Annette Rennert ging auf die Vorteile eines digitalen Medikamentenplans ein und betonte, wenn digitale Anwendungen gut gestaltet seien, würden sie in der Breite angenommen. Auch Sylvia Thun von der Berliner Charité sagte, zentral seien der Versorgungsnutzen und die Patientensicherheit.

Echtzeitinformationen der Krankenkassen

Apotheken-Vertreter wiesen darauf hin, dass die digitalen Möglichkeiten bisher oft nicht genutzt würden. Ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sagte, die Digitalisierung müsse Prozesse einfacher machen. Er wies darauf hin, dass derzeit schon geringfügige Formfehler einen enormen bürokratischen Aufwand und Kosten verursachen könnten. Künftig sollte es möglich sein, nur noch ordnungsgemäße Verschreibungen digital in das System zu geben, damit es nicht zu Retaxationen kommt. Ein Sprecher des Verbandes innovativer Apotheken (Via) forderte bei einem Kundenkontakt in der Apotheke Echtzeitinformationen der Krankenkassen, um wirtschaftliche Risiken abzufedern.

Ein Sprecher der Techniker Krankenkasse (TK) würdigte den aktuellen Gesetzentwurf als einen großen Schritt hin zur Digitalisierung, allerdings mangele es an Tempo. Um schneller zu werden, müssten Prozesse ganz neu aufgesetzt werden. Die digitalen Systeme müssten so gestaltet sein, dass die Menschen sie auch benutzen wollten. (pk/14.10.2026)

Dokumente

  • 21/1570 - Antrag: Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten - Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung
    PDF | 192 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1745 - Antrag: Entbürokratisierung des E-Rezepts - Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen
    PDF | 165 KB — Status: 22.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1746 - Antrag: Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023
    PDF | 160 KB — Status: 22.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1751 - Antrag: Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken
    PDF | 194 KB — Status: 22.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
    PDF | 6 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 60. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, 16:00 Uhr - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • AOK Bundesverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • AOK Bundesverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • BKK Dachverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Dr. Thilo Weichert (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Ersatzkasen (vdek) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesärztekammer (BÄK) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Medizinischer Dienst Bund (MD Bund) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bitkom (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Pflegerat (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • IKK (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Privaten Krankenkassen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Annette Rennert (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • GKV-Spitzenverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband Medizintechnologie (BV Med) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-gesundheit-1223392

Stand: 14.10.2026