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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Wirtschaft

Kartellrechtsverfahren sollen effizienter und digitaler werden

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (21/786(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit sollen Kartellrechtsverfahren schneller, effizienter und digitaler werden und das Bundeskartellamt entlasten. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der Entwurf setzt Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD um. Auslöser für die Anpassungen ist die Absicht, die Fusionskontrolle an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung anzupassen, die Missbrauchsaufsicht im Energiebereich zu verlängern und die Bekämpfung von Submissionsabsprachen bei öffentlichen Vergaben zu verbessern.

Zu den wichtigsten Punkten gehören die Einführung eines Vergabescreenings durch das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt soll die Befugnis erhalten, Angebotspreise und weitere Daten aus öffentlichen Vergabeverfahren systematisch und verdachtsunabhängig auszuwerten, um Kartellabsprachen besser aufdecken und verfolgen zu können. Dafür wird eine neue Datenübermittlungspflicht für Auftraggeber geschaffen und eine Speicherdauer der Daten von fünf Jahren festgelegt.

Amtszeit der Präsidenten des Bundeskartellamts wird befristet

Außerdem sind die Reform der Fusionskontrolle und eine Anhebung der Umsatzschwellen vorgesehen. Die Umsatzschwellen für die Anmeldepflicht von Unternehmenszusammenschlüssen werden deutlich erhöht, weltweit auf 750 Millionen Euro, im Inland auf 75 Millionen Euro. Die Transaktionswertschwelle wird rechtssicher ausgestaltet und auf Fälle mit voraussichtlicher künftiger Inlandstätigkeit ausgeweitet, um insbesondere strategische Übernahmen innovativer Unternehmen – sogenannte „killer acquisitions“ – besser erfassen zu können.

Darüber hinaus ist die Erweiterung der Ausnahmen vom Kartellverbot für Medienkooperationen vorgesehen. Private Rundfunkanbieter werden in die Ausnahmen vom Kartellverbot für Presseverlage einbezogen, um Kooperationen im intermedialen Wettbewerb mit großen Onlineplattformen zu erleichtern. Schließlich soll die Amtszeit der Präsidenten des Bundeskartellamts auf acht Jahre befristet werden, bisher gilt eine unbefristete Regelung.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. In ihrer Stellungnahme (21/8302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bittet die Länderkammer unter anderem darum, die Meldepflicht an die Markttransparenzstelle für Benzin und Diesel auszudehnen. Der Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sollten bei einer zentralen Bundesstelle gebündelt werden. Außerdem fordert der Bundesrat die Aufhebung der sogenannten 12-Uhr-Regel für Kraftstoffpreiserhöhungen und eine Prüfung, ob die Energiesteuer vorübergehend gesenkt werden sollte. 

Darüber hinaus sollten bei Fusionen im Medienbereich Rundfunk- und Presseunternehmen gleich behandelt und in Zukunft das Vierfache der Umsatzerlöse zugrunde gelegt werden. Bislang gelten für Rundfunkunternehmen acht Prozent. Diese Ungleichbehandlung sei angesichts der heutigen Medienmärkte nicht mehr sachgerecht, argumentiert die Länderkammer. Der Faktor Acht führe dazu, dass Rundfunkunternehmen bei der fiktiven Berechnung ihrer Umsatzerlöse schneller die für die Fusionskontrolle maßgeblichen Schwellen erreichten.

Die Bundesregierung will den Vorschlag zu Benzin und Diesel im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes prüfen, während die Forderung zum Medienbereich abgelehnt wird. (nki/hau/06.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Komning, Enrico

AfD

Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/786 - Antrag: Am Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 festhalten - Verlässlichkeit für Verbraucher, Klima und Wirtschaft
    PDF | 172 KB — Status: 08.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8302 - Unterrichtung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle) - Drucksache 21/7865 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 621 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Özdemir, Mahmut (SPD) Audretsch, Andreas (B90/Grüne), Cezanne, Jörg (Die Linke)


Überw 21/7865(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Wirtschaft

Unterschiedliche Auffassungen zur Kartellrechtsnovelle

Zeit: Mittwoch, 14. Oktober 2026, 14.30 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200

Die von der Regierung geplante Kartellrechtsreform ist von den Sachverständigen unterschiedlich bewertet worden. Das Bundeskartellamt begrüßte die Einführung eines Vergabescreenings, mit dem nun auch in Deutschland ein zusätzliches Instrument zur Kartellrechtsdurchsetzung und zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in öffentlichen Vergabeverfahren etabliert werden solle, erklärte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, die vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleitet wurde. 

In vielen anderen EU-Mitgliedstaaten werde das Screening bereits erfolgreich angewendet. Den Erfüllungsaufwand bezeichnete er als „absolut gering“. Kritisch setzte sich Mundt hingegen mit der im Bereich der Fusionskontrolle geplanten Erhöhung der Aufgreifschwellen für Zusammenschlussvorhaben auseinander. Die Möglichkeiten für ein wirksames Vorgehen gegen die Entstehung wirtschaftlicher Macht würden dadurch über ein ökonomisch sinnvolles Maß hinaus eingeschränkt und damit Schutzlücken eröffnet.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Gegenstand der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (21/7865(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Damit sollen Kartellrechtsverfahren schneller, effizienter und digitaler gemacht und das Bundeskartellamt entlastet werden. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Einführung eines Vergabescreenings durch das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt soll die Befugnis erhalten, Angebotspreise und weitere Daten aus öffentlichen Vergabeverfahren systematisch und verdachtsunabhängig auszuwerten, um Kartellabsprachen besser aufdecken und verfolgen zu können. Dafür wird eine neue Datenübermittlungspflicht für Auftraggeber geschaffen.

Außerdem sind die Reform der Fusionskontrolle und eine Anhebung der Umsatzschwellen vorgesehen. Die Umsatzschwellen für die Anmeldepflicht von Unternehmenszusammenschlüssen werden deutlich erhöht, weltweit auf 750 Millionen Euro, im Inland auf 75 Millionen Euro. Damit sollen insbesondere strategische Übernahmen innovativer Unternehmen - sogenannte „killer acquisitions“ - besser erfasst werden können. Zudem ging es um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8395(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die vor allem eine Stärkung der Verbraucherrechte und den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, irreführender Werbung und Marktkonzentration verlangt.

Lob für Vergabescreening

Als sinnvoll bezeichnete Prof. Dr. Stefan Hertwig von CBH Rechtsanwälte das Vergabescreening. Allerdings empfahl er, die Berichtspflichten und Berichtswege zu kanalisieren und über eine Schnittstelle zu vereinheitlichen. „Es sollte von den öffentlichen Auftraggebern nur ein einziges Formular gegenüber dem Datenservice Öffentlicher Einkauf zu verwenden sein“, so Hertwig. Er widersprach auch der Einschätzung in dem Entwurf, dass es keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand beim Bundeskartellamt geben werde. „Die Beschlussabteilungen des Bundeskartellamtes sind ausgelastet“, stellte er fest.

Prof. Dr. Rupprecht Podszun von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf lobte das geplante Vergabescreening als „hervorragendes Beispiel für das Lernen vom Ausland und für die Digitalisierung des Wettbewerbsschutzes“. Die geplante Anhebung der Schwellenwerte in der Fusionskontrolle bezeichnete er aber als nicht zielführend, weil dadurch die Effektivität der Fusionskontrolle beeinträchtigt werden könnte. Insbesondere Zusammenschlüsse auf regionalen Märkten könnten aus der Kontrolle fallen. Darauf wies auch Ulrich Müller von Rebalance Now hin. Die Steigerungsraten bei den Schwellenwerten überträfen bei weitem die Entwicklung anderer wirtschaftlicher Kennzahlen wie des Wachstums des Bruttoinlandsprodukts oder des Verbraucherpreisindexes (21,9 Prozent von 2020 bis 2025). „Es handelt sich also nicht um eine nominale Anpassung, sondern um eine reale Einschränkung der Fusionskontrolle“, so Müller.

Experte: Rechtssicherheit durch schnelle Entscheidungen

Eine andere Meinung zu den Schwellenwerten vertrat Prof. Dr. Daniel Zimmer von der Universität Bonn. Die Anhebung erscheine angesichts der Inflation vertretbar. Da die kumulierte Inflation im Zeitraum von 2002 bis 2026 unter Berücksichtigung von Zinseszins-Effekten rund 50 Prozent ausgemacht habe, reflektiere die Anhebung auf 750 Millionen Euro näherungsweise die Veränderungen im Geldwert, erklärte Zimmer in seiner Stellungnahme. Auch Rechtsanwalt Dr. Jan Heithecker von DENTOS bezeichnete die beabsichtigte Anhebung der Umsatzschwellen als angemessen. Es würden voraussichtlich keine potenziell problematischen Fälle der Prüfung durch das Bundeskartellamt entzogen werden. Zugleich werde die Anhebung zu einem „durchaus beachtlichen Bürokratieabbau“ führen.

Zufrieden zeigte sich Dr. Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland. Der Gesetzentwurf finde mit seinen Vorschriften zur Verfahrensbeschleunigung und Digitalisierung der Kartellverfahren richtige Antworten auf die aktuellen Herausforderungen. „Schnelle Entscheidungen des Bundeskartellamts schaffen Rechtssicherheit und liegen damit auch im Interesse der Einzelhandelsunternehmen“, so Schröder. Mit einer weiteren Digitalisierung der Verfahren könne unnötige Bürokratie verringert werden. Er sprach sich allerdings für eine Rücknahme „politischer Fehlgriffe“ aus der Vergangenheit aus. So müssten die „völlig verfehlten“, im Zusammenhang mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket eingeführten Verschärfungen wieder zurückgenommen werden.

Fusionen im Medienbereich

Ein weiteres Thema in der Anhörung waren Fusionen im Medienbereich. Der Gesetzentwurf sieht die Erweiterung der Ausnahmen vom Kartellverbot für Medienkooperationen vor. Private Rundfunkanbieter werden in die Ausnahmen vom Kartellverbot für Presseverlage einbezogen, um Kooperationen im intermedialen Wettbewerb mit großen Onlineplattformen zu erleichtern. Rechtsanwalt Dr. Till Steinvorth, Partner bei NOERR, sprach von nur kleinen Schritten in diesem Bereich. Diese reichten in keiner Weise aus, wenn das Kartellrecht einen Beitrag dazu leisten solle, die freie, marktwirtschaftliche Presse in Deutschland zu erhalten, die ihre Leser schon heute im Durchschnitt überwiegend in digitalen Formaten erreiche. 

Das Kartellrecht müsse so reformiert werden, dass die Verlage im Printbereich die nötigen Effizienzen durch Konsolidierungen und Kooperationen unkompliziert erzielen können. Nur so könnten die Verlage im Printbereich rentabel bleiben und damit zum einen weiter die klassischen Titel anbieten und zum anderen die nötigen Investitionen in die weitere Digitalisierung finanzieren. (hle/14.10.2026)

Dokumente

  • 21/7865 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle)
    PDF | 909 KB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8302 - Unterrichtung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle) - Drucksache 21/7865 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 621 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8395 - Antrag: Fair und stark - Für ein Wettbewerbsrecht, das Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt
    PDF | 505 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 54. Sitzung am Mittwoch, den 14. Oktober 2026, 14:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200 - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 1. Ergänzungsmitteilung zur 54. Sitzung am Mittwoch, den 14. Oktober 2026, 14:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200 - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(9)388 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)399 Stellungnahme Prof. Dr. Hertwig, CBH Rechtsanwälte (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)400 Stellungnahme des Bundeskartellamtes (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)402 Stellungnahme des Handelsverbandes Deutschland e.V. (HDE) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)404 Stellungnahme Dr. Till Steinvorth (für MVFP, BDZV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)405 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Jan Heithecker, DENTONS (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)406 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)407 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Daniel Zimmer, Universität Bonn (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)408 Stellungnahme des Sachverständigen Ulrich Müller, Rebalance Now e.V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 14.10.2026