Klöckner nimmt Bericht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt entgegen

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (Mitte) hat den Bericht von Prof. Dr. Heiner Keupp (v.l.), Mitglied der Unabhängigen Kommission, Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates, Prof. Dr. Barbara Kavemann, Mitglied der Unabhängigen Kommission, Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission, Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftrage gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Matthias Katsch, Mitglied der Unabhängigen Kommission, und Rokhsar Asghari, Mitglied des Betroffenenrates, entgegengenommen. (© DBT/ Xander Heinl)
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Dienstag, 13. Oktober 2026, den Bericht der Aufarbeitungskommission des Bundes und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) entgegengenommen. Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Julia Gebrande überreichte den Bericht 2026 im Beisein der Kommission als Unterrichtung (21/8500(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin legt die UBSKM ausführlich die Ziele und Arbeitsweisen der Kommission und die Ergebnisse deren Arbeit dar und formuliert am Ende einige politische Forderungen.
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien
Zu diesen gehört unter anderem die Forderung, die sexualisierte Gewalt in Familien stärker aufzuarbeiten. Denn Familien bildeten den mit Abstand größten Tatkontext, in dem es zu sexualisierter Gewalt komme. Aufarbeitung im familiären Kontext sei besonders herausfordernd, weil sie den Abhängigkeitsverhältnissen, Loyalitätskonflikten und sozialen Bindungen Rechnung tragen müsse, die familiäre Handlungskontexte besonders prägen, heißt es in der Unterrichtung. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dürfe nicht als „Privatsache“ einzelner Familien betrachtet werden. „Aufarbeitung in Familien bedarf daher besonderer Anstrengungen. Dazu gehört der Aufbau von Vernetzungsangeboten für Betroffene, die Entwicklung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen, die sich gezielt an Angehörige richten, sowie strukturelle Entlastungen für Betroffene, wie eine Entbindung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber verwandten Tätern und Täterinnen.“
Der Bund wird aufgefordert, der UBSKM und der Aufarbeitungskommission des Bundes für entsprechende Angebote ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. In der Verantwortung der Länder sollen dezentrale Unterstützungs- und Informationsangebote ausgebaut werden, um Betroffene und Angehörige vor Ort zu erreichen. Außerdem fordert die Kommission, einschlägige Vorschriften so zu modifizieren, dass Betroffene nicht für die (finanzielle) Unterstützung missbrauchender Familienangehöriger (etwa im Unterhaltsrecht) in Anspruch genommen werden können. (sas/eis/13.10.2026)