Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen

Kinderehen und Zwangsverheiratungen sind Gegenstand der Debatte. (© picture alliance/dpa | Fabian Sommer)
Liveübertragung: Donnerstag, 5. November, 15.45 Uhr
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 5. November 2026, nach halbstündiger Aussprache über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland“ (21/6926(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Für die Abstimmung hat der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung angekündigt.
Antrag der AfD
Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, zunächst eine Studie in Auftrag zu geben, die durch eine gezielte und bundesweite Abfrage bei Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und öffentlichen Schulen eruieren soll, wie groß der Umfang der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen tatsächlich und potenziell ist und bei dieser Untersuchung auch die ausschließlich religiös und informell geschlossenen (Zwangs-)Verheiratungen beziehungsweise (Zwangs-)Ehen („soziale Eheschließung“) mitzuberücksichtigen. Ferner soll sie im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Aufklärungskampagne an öffentlichen Schulen und in den Sozialen Medien initiieren, mit dem Ziel, jegliche Form der Zwangsverheiratung von Minder- und Volljährigen zu verhindern. (che/hau/19.10.2026)