Entwurf zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes

Der Bundestag befasst sich mit EU-Vorgaben zur Abfallentsorgung. (© picture alliance / ZB | Jens Kalaene)
Liveübertragung: Donnerstag, 5. November, 19.10 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 5. November 2026, in erster Lesung über den Gesetzentwurf „zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften“, den die Bundesregierung angekündigt hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Einführung elektronischer Verfahren für die Übermittlung und den Austausch von Informationen bei Abfallverbringungen, veränderten Bestimmungen für Verbringungen innerhalb der EU, für die Bekämpfung illegaler Verbringung von Abfällen und den Export von Abfällen aus der EU hat die Verordnung (EU) 2024 / 1157 umfangreiche Änderungen erfahren, schreibt die Regierung. Daher sei eine Neufassung des Abfallverbringungsgesetzes und die Aufhebung des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 erforderlich.
Vorgesehen ist unter anderem die Streichung der Beseitigungsautarkie, da die EU-Verordnung die erforderlichen Bestimmungen schon enthalte. Gestrichen werden soll auch die Gebührenschuldnerschaft. Ergänzende Bestimmungen finden sich in dem Entwurf für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen nach der benannten EU-Verordnung und der Durchführungsverordnung (EU) 2025 / 1290. (hau/19.10.2026)