Bundesregierung plant Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH

Die Finanzierung der Autobahn GmbH ist Gegenstand einer Bundestagsdebatte. (© picture alliance / imageBROKER | Holger Weitzel)
Liveübertragung: Freitag, 6. November, 12.30 Uhr
Die Bundesregierung will die Finanzierung der deutschen Straßeninfrastruktur auf eine neue Grundlage stellen. Den dazu angekündigten Gesetzentwurf „zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ berät der Bundestag am Freitag, 6. November 2026. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Danach soll der Entwurf dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei vereinbart worden, „dass zukünftig eine überjährige, flexible und verlässliche Finanzierung der Autobahn GmbH garantiert wird“, heißt es in dem Entwurf. Hierfür solle die Finanzierung der Autobahn GmbH in einem Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital erfolgen. Die Autobahn GmbH soll laut Bundesregierung „begrenzt kreditfähig“ werden. Ihr sollen zudem Lkw-Mauteinnahmen zur Verfügung gestellt werden.
In den vergangenen Jahren seien die Investitionen in die Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung zwar kontinuierlich gesteigert worden, heißt es zur Begründung. Trotzdem bestünden weiterhin erhebliche finanzielle Herausforderungen, um den zunehmenden Sanierungsbedarf nachzukommen. Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolge bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt und sei somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.
Aufnahme von Fremdkapital in Form von Krediten und Anleihen
Im Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) soll nun das bisherige Verbot der Aufnahme von Krediten am Markt gestrichen werden. Zugleich werde die Autobahn GmbH ausdrücklich ermächtigt, Fremdkapital in Form von Krediten und Anleihen aufzunehmen. „Der Autobahn GmbH wird eine Einnahmekompetenz an der Lkw-Maut verschafft, um dadurch den Schuldendienst für das Fremdkapital zu gewährleisten“, heißt es.
Sie werde durch Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zur Mautgläubigerin des Mautteilsatzes der Lkw-Maut für die Infrastrukturkosten der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung, für die der Bund Träger der Straßenbaulast ist. Um die Maut vereinnahmen zu können, soll im InfrGG ein öffentlich-rechtliches Nutzziehungsrecht an den Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung zur Übertragung an die Autobahn GmbH begründet werden. (hau/19.10.2026)