Geschäftsordnung

Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen

Ohne Debatte hat der Bundestag am Freitag, 6. November 2026, den Einspruch des Abgeordneten Vinzenz Glaser (Die Linke) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Der Ordnungsruf war ihm am Donnerstag, 5. November 2026, während der Beratung des Tagesordnungspunktes „15 Jahre Aufdeckung des NSU – Der Opfer gedenken, der Verantwortung gerecht werden und heutige Bedrohungen ernst nehmen“ von der amtierenden Bundestagspräsidentin Andrea Lindholz erteilt worden. Nur die Linksfraktion stimmte für den Einspruch, alle anderen Fraktionen wiesen ihn zurück.

Begründung des Einspruchs

In der Begründung zu seinem Einspruch schrieb Glaser unter anderem, seine Äußerung sei im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzung erfolgt und habe sich auf die „nachweislichen Verbindungen von AfD-Akteuren in das Milieu des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“ bezogen. Sie habe sich konkret an den AfD-Abgeordneten Ronald Gläser gerichtet, der in seiner Rede erklärt habe: „Alle anderen stecken da drin. Nur wir nicht. Wir haben damit wirklich nichts zu tun.“

Diese Darstellung greife „nachweislich zu kurz“, schreibt Glaser. So sei im Juni 2023 bekannt geworden, dass der AfD-Wahlkampfhelfer Daniel W. aus dem Landkreis Sonneberg Verbindungen zu militanten Neonazi-Strukturen gehabt haben soll. „Dabei soll Daniel W. sogar Kontakte zum Umfeld der neonazistische terroristische Vereinigung NSU gehabt haben“, heißt es in dem Einspruchsschreiben weiter.

Seine Äußerung sei eine spontane, polemisch zugespitzte Reaktion auf eine politische Aussage im Rahmen einer kontroversen parlamentarischen Debatte gewesen und stelle weder eine sachfremde persönliche Auseinandersetzung noch eine Verletzung der Würde des Deutschen Bundestages dar, rechtfertigte sich Glaser. Sie sei daher im Zusammenhang mit dem Verlauf der Debatte und unter Berücksichtigung der parlamentarischen Rede- und Meinungsfreiheit zu bewerten. (vom/06.11.2026)