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Bessere Bekämpfung der Jugendkriminalität

Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden“ (21/333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, den der Bundestag am Freitag, 6. Juni 2025, in erster Lesung beraten hat. Als Ziel des Entwurfes gibt die Fraktion an, „Straftaten durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende wirksam zu bekämpfen“. Gleichzeitig solle damit sichergestellt werden, dass straffällig gewordene Kinder und Jugendliche schneller psychotherapeutische Hilfe erhalten. Der Bundestag überwies die Vorlage im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf der AfD

Zur Begründung verweist die Fraktion auf Zahlen zur Kriminalitätsentwicklung unter Kindern und Jugendlichen. So habe die Zahl der Kinder als tatverdächtige Gewalttäter in Deutschland im Jahr 2024 mit rund 13.800 einen „erneuten Höchststand“ erreicht und damit mehr als doppelt so hoch gelegen wie im Jahr 2016.

Der Entwurf sieht eine Anpassung bei der Altersgrenze für die Strafmündigkeit im Strafgesetzbuch (Paragraf 19) und im Jugendgerichtsgesetz (Paragraf 1) vor. Sie soll nach Willen der AfD von 14 auf zwölf Jahre abgesenkt werden. Zudem sieht der Entwurf vor, die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts zu begrenzen. Künftig soll es nur noch bis zum 18. Lebensjahr anwendbar sein, schlägt die AfD-Fraktion vor. Ältere Täter sollen danach künftig nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

„Freiheitsentziehende Unterbringung erleichtern“

Auch die freiheitsentziehende Unterbringung „delinquenter Kinder“ will die AfD-Fraktion erleichtert sehen. Dazu ist eine Anpassung in Paragraf 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuches („Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen“) vorgesehen. Danach soll künftig auch die Staatsanwaltschaft eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes beim Familiengericht beantragen können. Voraussetzung soll demnach der dringende Tatverdacht einer Straftat, „insbesondere der Begehung von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen die körperliche Unversehrtheit“, sein. 

Im Wiederholungsfall soll die Erforderlichkeit der Unterbringung vermutet werden, heißt es weiter in dem Vorschlag. Für den Fall, dass eine Unterbringung geplant ist, sollen Polizei und Staatsanwaltschaft zudem das Recht bekommen, Kinder vorläufig festzunehmen. Dazu ist in dem Entwurf eine Anpassung in Paragraf 127 der Strafprozessordnung vorgesehen.

Dadurch könne künftig angemessen auf Straftaten von Kindern unter zwölf Jahren reagiert werden, begründet die Fraktion diese vorgeschlagene Neuregelung. Neben dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert die AfD auch mit dem Kindeswohl. „Denn häufig sind es die Eltern von delinquenten Kindern, die Hilfen der Jugendämter ablehnen und ihren Kindern die dringend erforderliche Behandlung“ verweigerten, heißt es im Entwurf. (scr/06.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Müller, Axel

CDU/CSU

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Gumnior, Dr. Lena

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Lena Gumnior

Dr. Lena Gumnior

© Lena Gumnior/ Stefan Kaminski

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/Maximilian König

Hoß, Luke

Die Linke

Luke Hoß

Luke Hoß

© Die Linke Kreisverband Passau/ Rebekka Amann

Moser, Christian

CDU/CSU

Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/Michael Bennett

Galla, Rainer

AfD

Rainer Galla

Rainer Galla

© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/333 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
    PDF | 217 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/333(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Bekämpfung der Kriminalität von Kindern und Jugendlichen

Vermummter Mann in dunkler Jacke, der mit einem roten Brecheisen versucht, eine weiße Haustür aufzubrechen.

Der Bundestag debattiert über eine Vorlage zur Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. (© picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

Liveübertragung: Donnerstag, 5. November, 12.30 Uhr

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich am Donnerstag, 5. November 2026, eine Stunde lang mit der Bekämpfung der Kriminalität von Kindern und Jugendlichen. Dazu liegt dem Plenum ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden (21/333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat dazu eine Beschlussempfehlung und einen Bericht (21/8652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. 

Darüber hinaus stimmt das Parlament über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischem Druck stärken – Auch Konversionsdruck wirksam begegnen“ (21/4941(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/8977(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion gibt als Ziel des Gesetzentwurfe an, „Straftaten durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende wirksam zu bekämpfen“. Gleichzeitig soll damit sichergestellt werden, dass straffällig gewordene Kinder und Jugendliche schneller psychotherapeutische Hilfe erhalten. Zur Begründung verweist die Fraktion auf Zahlen zur Kriminalitätsentwicklung unter Kindern und Jugendlichen. So habe die Zahl der Kinder als tatverdächtige Gewalttäter in Deutschland im Jahr 2024 mit rund 13.800 einen „erneuten Höchststand“ erreicht und damit mehr als doppelt so hoch gelegen wie im Jahr 2016.

Der Entwurf sieht eine Anpassung bei der Altersgrenze für die Strafmündigkeit im Strafgesetzbuch (Paragraf 19) und im Jugendgerichtsgesetz (Paragraf 1) vor. Sie soll nach Willen der AfD von 14 auf zwölf Jahre abgesenkt werden. Zudem sieht der Entwurf vor, die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts zu begrenzen. Künftig soll es nur noch bis zum 18. Lebensjahr anwendbar sein, schlägt die AfD-Fraktion vor. Ältere Täter sollen danach künftig nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Freiheitsentziehende Unterbringung

Auch die freiheitsentziehende Unterbringung „delinquenter Kinder“ will die AfD-Fraktion erleichtert sehen. Dazu ist eine Anpassung in Paragraf 1631b BGB („Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen“) vorgesehen. Danach soll künftig auch die Staatsanwaltschaft eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes beim Familiengericht beantragen können. Voraussetzung soll demnach der dringende Tatverdacht einer Straftat, „insbesondere der Begehung von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen die körperliche Unversehrtheit“, sein. Im Wiederholungsfall soll die Erforderlichkeit der Unterbringung vermutet werden, heißt es weiter in dem Vorschlag. Für den Fall, dass eine Unterbringung geplant ist, sollen Polizei und Staatsanwaltschaft zudem das Recht bekommen, Kinder vorläufig festzunehmen. Dazu ist in dem Entwurf eine Anpassung in Paragraf 127 der Strafprozessordnung vorgesehen.

Dadurch könne künftig angemessen auf Straftaten von Kindern unter zwölf Jahren reagiert werden, begründet die Fraktion diese vorgeschlagene Neuregelung. Neben dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert die AfD auch mit dem Kindeswohl. „Denn häufig sind es die Eltern von delinquenten Kindern, die Hilfen der Jugendämter ablehnen und ihren Kindern die dringend erforderliche Behandlung“ verweigerten, heißt es im Entwurf.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt mit dem Titel „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischem Druck stärken - Auch Konversionsdruck wirksam begegnen“ (21/4941(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Darin schreiben die Abgeordneten, religiöse oder weltanschauliche Erziehung finde ihre verfassungsrechtliche Grenze dort, wo Kinder und Jugendliche durch sozialen, religiösen oder gruppendynamischen Druck in ihrer individuellen Freiheit, ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit oder ihrer gleichberechtigten Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt werden.

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, in der Kultusministerkonferenz auf die Bundesländer einzuwirken, um bundeseinheitliche Leitlinien zu entwickeln, die öffentlichen Einrichtungen - insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen - eine rechtssichere Orientierung im Umgang mit religiösem Zwang, Mobbing und informellen Parallelstrukturen geben. Ferner müssten durch die Kultusminister Handlungsstandards formuliert werden, die sicherstellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche frühzeitig geschützt werden, Lehrkräfte und pädagogisches Personal rechtssicher intervenieren können und staatliche Einrichtungen nicht in „informelle Macht- oder Druckstrukturen“ eingebunden werden. (eis/03.11.2026)
 

Dokumente

  • 21/333 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
    PDF | 217 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4941 - Antrag: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischem Druck stärken - Auch Konversionsdruck wirksam begegnen
    PDF | 187 KB — Status: 24.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8652 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter der Fraktion der AfD - Drucksache 21/333 - Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
    PDF | 174 KB — Status: 15.10.2026
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-de-jugendkriminalitaet-1230608

Stand: 05.11.2026