Regierungsvorlage zielt auf Bekämpfung von Steuerhinterziehung ab

Die Bundesregierung will Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen bekämpfen. (© picture alliance / imageBROKER | McPHOTO / BilderBox)
Liveübertragung: Freitag, 6. November, 13.40 Uhr
Am Freitag, 6. November 2026, steht der von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“ auf der Tagesordnung des Bundestages. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss sein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, insbesondere im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen, dienen sollen. Als wesentliche Ziele werden die Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des gleichmäßigen Steuervollzugs benannt. Der Entwurf leiste einen Beitrag, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einführung einer Kassenpflicht ab 100.000 Euro, zur Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gesetzgeberisch umzusetzen, heißt es.
Die papierhafte Belegausgabepflicht soll vollständig zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden und eine Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden, schreibt die Regierung. Um unnötige Bürokratie und Aufwand zu vermeiden sind sowohl Befreiungsmöglichkeiten in Einzelfällen aufgrund sachlicher Härte als auch allgemeine Befreiungen vorgesehen, die durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen geregelt werden sollen.
Ausweitung der Ermittlungskompetenz von Finanzbehörden
Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Durch die Ausweitung der selbständigen Ermittlungskompetenz von Finanzbehörden bei Sachverhalten im Zusammenhang der Fälschung technischer Aufzeichnungen, würden Schnittstellen zwischen Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften reduziert und Verfahren könnten effizienter geführt werden, heißt es.
Dies gelte umso mehr, „da bei den Finanzbehörden ein größeres Wissen hinsichtlich dieser Daten vorhanden ist“. (hau/19.10.2026)