Bundestagsdebatte zu Klimagerechtigkeit und Klimaziele

Die Abgeordneten befassen sich mit Anträgen zur Klimagerechtigkeit. (© picture alliance / Zoonar | Anastasiia Torianyk)
Liveübertragung: Freitag, 6. November, 11.55 Uhr
Drei Anträge der Linksfraktion zur Klimapolitik berät das Parlament am Freitag, 6. November 2026. Für die Aussprache sind 30 Minuten vorgesehen. Im Anschluss sollen sowohl der Antrag mit dem Titel „Für globale Klimagerechtigkeit – Verpflichtungen einhalten, globale Finanzarchitektur reformieren und Reparationen zahlen“ als auch der Antrag „Klimaziele einhalten – Militäremissionen vollständig erfassen und reduzieren“ dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden. Beide Anträge liegen aktuell noch nicht vor.
Abstimmen werden die Abgeordneten über den Antrag „Globale Solidarität von Berlin bis Belém – Für das Menschenrecht auf Klimaschutz – Greenwashing bei der UN-Klimakonferenz verhindern“ (21/2535(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (21/3215(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Ablehnung.
Abzustimmender Antrag der Linken
Die Abgeordneten fordern in dem aus dem letzten Jahr stammenden Antrag, dass die Rechte der von der Klimakrise besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen – wie indigener und lokaler Gemeinschaften – in der nationalen und internationalen Klimapolitik in den Mittelpunkt gestellt werden. In der Vorlage heißt es unter anderem, ihre Veto-Rechte in Fragen, die ihre Lebensgrundlagen unmittelbar betreffen, sollten sichergestellt werden.
Zudem wird Deutschland als einer der weltgrößten CO2-Verursacher aufgefordert, sich für umfassende Schuldenerlasse und gerechte Klimareparationen für Länder des Globalen Südens einzusetzen sowie international aktiv für eine verbindliche Schuldenregelung einzutreten. Die Abgeordneten verlangen außerdem von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2040 festschreibt, entsprechende sozial gerechte Maßnahmen vorsieht und sicherstellt, dass das Ziel ausschließlich durch „tatsächliche Emissionsminderungen im Inland“ erreicht wird. Auf EU-Ebene solle „mindestens das Emissionsminderungsziel von 90 Prozent bis 2040“ festgeschrieben werden. (sas/hau/19.10.2026)