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Inneres

Polizei- und Zollzusammenarbeit mit Belgien erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Vertrag vom 29. April 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (21/8242(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem am 29. April 2024 in Brüssel unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit (Deutsch-Belgischer Polizeivertrag) werde das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern, heißt es in dem Entwurf. Der Vertrag stelle eine Vertiefung der Zusammenarbeit beider Staaten im Rahmen der bestehenden bi- und multilateralen Ver träge dar. Damit werde die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht, schreibt die Bundesregierung. 

Der Vertrag löse innerstaatlich das Erfordernis eines Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes aus. Er sehe an verschiedenen Stellen vor, dass ergänzende Regelungen in Durchführungsvereinbarungen getroffen werden können. Bei einigen Regelungsbereichen erscheint aus Sicht der Regierung die Möglichkeit zu einer Inkraftsetzung im Wege von Verwaltungsvorschriften nicht ausreichend. Vielmehr seien mit Blick auf die normative Tragweite der Vereinbarungen rechtsetzende Maßnahmen erforderlich. (hau/08.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Vries, Christoph de

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern

Christoph de Vries

Christoph de Vries

© DBT/ Inga Haar

Drößler, Christopher

AfD

Christopher Drößler

Christopher Drößler

© Christopher Drößler/ Martin Schieck

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/8242 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. April 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit (Deutsch-Belgischer Polizeivertrag)
    PDF | 1 MB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Fiedler, Sebastian (SPD), Emmerich, Marcel (B90/Grüne), Silberhorn, Thomas (CDU/CSU), Krampe, Jan (Die Linke)


Überweisung 21/8242(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Inneres

Parlament entscheidet über Deutsch-Belgischen Polizeivertrag

Zwei Polizeibeamtinnen stehen nebeneinander bei einer Kontrolle an der Grenze. Die linke trägt eine schwarze Mütze mit dem Schriftzug „POLIZEI“ und eine gelb-reflektierende Einsatzweste mit blauem „POLIZEI“-Schriftzug. Die rechte trägt eine blaue Dienstmütze, eine orange-reflektierende Jacke mit dem Schriftzug „Police“ und eine dunkle Schutzweste

Die nordrhein-westfälische Landespolizei und die belgische Polizei führen im deutsch-belgischen Grenzraum gemeinsame Kontrollen durch. (© picture alliance / SZ Photo | Eduard Fiegel)

Liveübertragung: Donnerstag, 5. November, 17.30 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 5. November 2026, nach einer 20-minütigen Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Vertrag vom 29. April 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (21/8242(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. In einer Beschlussvorlage des Innenausschusses (21/8599(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem am 29. April 2024 in Brüssel unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit (Deutsch-Belgischer Polizeivertrag) werde das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern, heißt es in dem Entwurf. Der Vertrag stelle eine Vertiefung der Zusammenarbeit beider Staaten im Rahmen der bestehenden bi- und multilateralen Verträge dar. Damit werde die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht, schreibt die Bundesregierung. 

Der Vertrag löse innerstaatlich das Erfordernis eines Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes aus. Er sehe an verschiedenen Stellen vor, dass ergänzende Regelungen in Durchführungsvereinbarungen getroffen werden können. Bei einigen Regelungsbereichen erscheint aus Sicht der Regierung die Möglichkeit zu einer Inkraftsetzung im Wege von Verwaltungsvorschriften nicht ausreichend. Vielmehr seien mit Blick auf die normative Tragweite der Vereinbarungen rechtsetzende Maßnahmen erforderlich. (hau/19.10.2026)

Dokumente

  • 21/8242 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. April 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit (Deutsch-Belgischer Polizeivertrag)
    PDF | 1 MB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8599 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/8242 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. April 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit (Deutsch-Belgischer Polizeivertrag)
    PDF | 189 KB — Status: 14.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-de-polizeivertrag-belgien-1225100

Stand: 22.10.2026