Anträge zur Obdachlosigkeit und zur Hilfe für Bedürftige

Stationäres Wohnen fürobdachlose Frauen (© picture alliance / SZ Photo | Catherina Hess)
Liveübertragung: Donnerstag, 5. November, 16.55 Uhr
Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 5. November 2026, über Hilfen für Bedürftige. Dazu liegen Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Wohnungs- und Obdachlosigkeit überwinden“ (21/8579(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Menschen ohne Krankenversicherungsschutz wieder wirksam absichern“ (21/8578(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, die im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden sollen. Beim erstgenannten Antrag soll der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend sein, beim zweiten Antrag der Gesundheitsausschuss.
Erster Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Grünen fordert in dem ersten Antrag (21/8579(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Fülle von Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Dazu gehören unter anderem eine verbindliche Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und eine wirksame Vorbeugung vor Wohnungsverlust im Rahmen der laufenden Mietrechtsreform. Gefordert wird zudem der Verzicht auf Kürzungen des Wohngelds und anderer Leistungen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Zugang zu bezahlbarem und dauerhaftem Wohnraum für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu verbessern, indem sie eine aktive soziale Wohnungsbaupolitik betreiben und die vorhandenen Möglichkeiten im Bestand nutzen soll - wie zum Beispiel die Umwandlungen von Büros in Wohnungen.
Bestand an Sozialwohnungen schrumpft
„Der Wohnungsmarkt muss dringend durch die effektive Regulierung von Mieten wieder bezahlbarer werden, um gegen Wohnungslosigkeit vorgehen zu können“, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dazu fehlten den Kommunen häufig die rechtlichen und finanziellen Mittel. So werde der Neubau durch langwierige Genehmigungsverfahren verzögert, heruntergekommene und verwahrloste Immobilien könnten nicht in angemessenen Wohnraum umgewandelt werden.
Auch der Umbau leerer Büros müsse deutlich attraktiver gestaltet werden. Die Zweckentfremdung von Wohnraum lasse sich kaum unterbinden, und die Genehmigung von seriellem und modularem Bauen gestalte sich langwierig. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpfe trotz der Milliardenbeträge an Fördermitteln. Wohnungslose Menschen kämen kaum zum Zug, weil es an verbindlichen Quoten für sie fehle.
Zweiter Antrag der Grünen
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz müssen nach Ansicht der Grünen-Fraktion wirksam abgesichert werden. Offiziellen Statistiken zufolge habe in Deutschland 2023 für rund 72.000 Menschen weder eine Krankenversicherung noch ein anderweitiger Anspruch auf Gesundheitsversorgung bestanden, heißt es in ihrem zweiten Antrag (21/8578(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Weitere 198.000 Menschen seien nicht krankenversichert gewesen, hätten aber nach anderen Regelungen Anspruch auf Versorgung gehabt.
Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, denn der Mikrozensus erfasse ausschließlich Personen mit gemeldetem Wohnsitz. Wohnungslose und Menschen ohne Aufenthaltsstatus, also gerade Gruppen, in denen fehlender Versicherungsschutz besonders häufig auftrete, blieben systematisch unerfasst. Das sei gesundheitlich riskant, sozial ungerecht und mit dem Anspruch eines modernen Sozialstaats unvereinbar.
Geeignete Clearing- und Beratungsstrukturen
Die Abgeordneten fordern eine bundesgesetzliche Grundlage für einen verlässlichen Zugang zu Beratung und Klärung des Krankenversicherungsschutzes. Gemeinsam mit den Ländern müsse sichergestellt werden, dass hierfür flächendeckend geeignete Clearing- und Beratungsstrukturen zur Verfügung stehen. Zudem sollte ein verbindliches, fristgebundenes Übergabe- und Klärungsverfahren bei drohendem oder eingetretenem Verlust des Krankenversicherungsschutzes vorgesehen werden.
Leistungserbringer müssten zudem in medizinischen Eilfällen einen praktikablen und verlässlichen Erstattungsanspruch erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen der Sozialhilfe zum Zeitpunkt des Eilfalls vorlagen. Mit den Ländern solle darauf hingewirkt werden, dass flächendeckend niedrigschwellige medizinische und soziale Versorgungsangebote als Sicherheitsnetz für Menschen bestehen, die von der Regelversorgung vorübergehend nicht erreicht werden. (hle/pk/hau/19.10.2026)