• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
  • Anhörung
Arbeit

Antrag fordert Aktions­plan zur Stärkung der Tarif­bindung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für alle“ (21/585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung. Bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für alle müssten das Ziel sein, argumentieren die Abgeordneten darin. Sie weisen darauf hin, dass zuletzt laut Statistischem Bundesamt 2023 bundesweit nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb gearbeitet hätten, für den ein Tarifvertrag galt. Seit 1998 sei die Tarifbindung in Westdeutschland von 76 Prozent auf 51 Prozent und somit um 25 Prozentpunkte, in Ostdeutschland im gleichen Zeitraum von 63 Prozent auf 44 Prozent und somit um 19 Prozentpunkte gesunken. „Eine Umkehr dieses Trends und eine Erhöhung der Tarifbindung ist daher von zentraler Bedeutung“, heißt es in dem Antrag.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzentwürfe im Rahmen eines Aktionsplans zur Tarifbindung vorzulegen. Diese sollten unter anderem die Nachbindung und Nachwirkung von Tarifverträgen bei Unternehmensumstrukturierungen und Betriebsübergängen stärken. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für eine ganze Branche soll nach Paragraf 5 des Tarifvertragsgesetzes erleichtert werden, unter anderem indem die Blockademöglichkeiten der Arbeitgeberseite gestrichen werden. 

In der Handwerksordnung soll gesetzlich klargestellt werden, dass öffentlich-rechtliche Handwerksinnungen ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag als Tarifpartner nachkommen müssen, damit auch im Handwerk Lohndumping leichter unterbunden werden kann. Außerdem fordert sie ein Bundestariftreuegesetz und Änderungen beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz. (che/ste/26.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Meiser, Pascal

Die Linke

Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Klein, Dr. Ottilie

CDU/CSU

Dr. Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

© Michael Bennett

Bohnhof, Peter

AfD

Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

© Peter Bohnhof

Dieren, Jan

SPD

Jan Dieren

Jan Dieren

© Jan Dieren/Photothek

Lang, Ricarda

Bündnis 90/Die Grünen

Ricarda Lang

Ricarda Lang

© Grüne Fraktion/ Stefan Kaminski

Carstensen, Sandra

CDU/CSU

Sandra Carstensen

Sandra Carstensen

© Sandra Carstensen/ Sönke Ehlers

Goßner, Hans-Jürgen

AfD

Hans-Jürgen Goßner

Hans-Jürgen Goßner

© Hans-Jürgen Goßner / Emil Viezens

Rützel, Bernd

SPD

Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/585 - Antrag: Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung - Bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für alle
    PDF | 157 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/585(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Arbeit

Unterschiedliche Konzepte für Stärkung der Tarifbindung

Zeit: Montag, 2. November 2026, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist am Montag, 2. November 2026, zu einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung zum Thema „Tarifbindung“ zusammengekommen. Dazu lagen der Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 der EU-Mindestlohn-Richtlinie (21/7700(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für alle“ (21/585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Arbeitgeber warnen vor negativen Folgen für Unternehmen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte das Bundestariftreuegesetz (BTTG) erneut und warnte vor dessen negativen Folgen für Unternehmen. Die Gegenposition dazu kam unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der das Gesetz als wichtigen Schritt hin zur Stärkung der Tarifbindung verteidigte. Das Tariftreuegesetz knüpft die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes an Unternehmen an die Existenz eines Branchen-Tarifvertrages. Es ist im Mai 2026 in Kraft getreten. 

Für die BDA betonte Roland Wolf, durch das Tariftreuegesetz würden kleinere Haustarifverträge verdrängt, mit der Folge, dass sich vor allem kleinere und mittlere Unternehmen aus Vergabeverfahren zurückziehen würden. Das Gesetz entspreche nicht dem, was sich die Bundesregierung für den Bürokratieabbau vorgenommen habe, fügte seine Kollegin Mandy Reichel an. 

Verdrängung von Haustarifverträgen

Die Verdrängung von Haustarifverträgen bewertete auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Felix Hartmann (Freie Universität Berlin) als einen der negativen Aspekte des BTTG. Er betonte außerdem, dass die EU-Richtlinie zur Tarifbindung keine Ergebnispflicht enthalte, also keine zwingende Tarifbindung bei 80 Prozent der Betriebe erreicht werden müsse. 

Prof. Dr. Clemens Höpfner, Arbeitsrechtler an der Universität zu Köln, sagte, es sei primär Aufgabe der Tarifparteien selbst und nicht der Politik, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Tarifautonomie funktioniere aber nur dort, wo es starke Akteure gebe. Prof. Dr. Eva Kocher, die europäisches und deutsches Arbeitsrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) lehrt, warnte davor, die Wirkung des Gesetzes zu überschätzen. Die Bedeutung liege eher dort, wo es darum gehe, dass sich relevante Akteure für den Schutz der Tarifautonomie einsetzen.

„Wichtiger Meilenstein zur Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen“

Ein klares Votum für das BTTG kam vom DGB, dem Verein „Das Progressive Zentrum“ und dem Politikwissenschaftler Thorsten Schulten: Robby Riedel vom DGB nannte das BTTG einen „wichtigen Meilenstein“ zur Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen, kritisierte jedoch die Ausnahmeregelungen als „kontraproduktiv“. Tarifflucht verursache jedes Jahr einen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 123 Milliarden Euro, so Riedel.

Johanna Siebert vom Progressiven Zentrum legte den Fokus auf die „Basisarbeiter“, also Menschen in un- und angelernten Berufen. Für diese mache es einen sehr großen Unterschied, ob sie zu Tarifbedingungen arbeiten würden oder nicht. Sie plädierte wie auch Prof. Dr. Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung für eine Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen. In seiner derzeitigen Fassung sei die Wirkung des Gesetzes doch stark eingeschränkt, weil es unter anderem erst ab einer Betriebsgröße von 50.000 Beschäftigten gelte, kritisierte Schulten. (che/02.11.2026)

Dokumente

  • 21/585 - Antrag: Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung - Bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für alle
    PDF | 157 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7700 - Unterrichtung: Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 der EU-Mindestlohn-Richtlinie
    PDF | 273 KB — Status: 09.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Clemens Höpfner (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Das Progressive Zentrum e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Felix Hartmann (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Eva Kocher (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Thorsten Schulten (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • TikTok
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • TikTok
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-pa-arbeit-tarif-1229348

Stand: 02.11.2026