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  • Anhörung
Forschung

Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich“ (21/8281(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, mit dem die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern will. Ebenfalls beraten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abschaffen“ (21/8384(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch eine Reform des Befristungsrechts will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern. Mit der Modernisierung will sie einen ausgewogenen Befristungsrahmen schaffen, der die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende verbessert – gleichzeitig aber auch die mögliche Flexibilität für Forschungseinrichtungen erhält. Dafür sind Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz und im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung geplant. 

Erstmals sollen Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge eingeführt werden. Diese sollen künftig vor der Promotion drei Jahre und in der Phase nach der Promotion zwei Jahre betragen.

Vertragsverlängerungen bei Mutterschutz und Elternzeit

Außerdem sollen Schutzmechanismen auf Beschäftige ausgeweitet werden, deren Stelle sich aus Drittmitteln finanziert. So seien Vertragsverlängerungen insbesondere beim Mutterschutz und Elternzeit künftig möglich. Das gelte für Beschäftigungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Angehörige pflegen, soll die maximale Befristung während der wissenschaftlichen Qualifizierung um jeweils zwei Jahre vor und nach der Promotion erhöht werden. Damit wird laut Bundesregierung der wachsenden gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflege Rechnung getragen.

Höchstbefristungsdauer für studentische Hilfskräfte

Geplant ist auch, für studentische Hilfskräfte die Höchstbefristungsdauer von sechs auf acht Jahre zu erhöhen. Das führe zu mehr Planungssicherheit vor allem für die Prüfungsphase. Studierende könnten so ihre Tätigkeit länger fortsetzen und verlören ihren Arbeitsplatz nicht allein wegen der bisherigen Sechs-Jahres-Grenze.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Befristungsregeln für Weiterbildungen im Bereich der Humanmedizin und der Psychotherapie zu vereinheitlichen. 

Stellungnahme des Bundesrates

In einer Stellungnahme fordert der Bundesrat, dass Arbeitsverträge, die die gesetzliche Mindestbefristungsdauer unterschreiten, als bis zur vorgeschriebenen Mindestvertragslaufzeit befristet gelten. Damit sollen laut Bundesrat unverhältnismäßige Rechtsfolgen - wie die Möglichkeit, dass eine unwirksame Befristung zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag führt - vermieden werden.

Die Bundesregierung lehnt in einer Gegenäußerung den Vorschlag des Bundesrats ab. Statt einer Anpassung an die Mindestlaufzeit sollten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten. Eine bloße Anpassung würde hingegen bedeuten, dass ein Verstoß „quasi sanktionslos“ bleibe. 

Antrag der Linken

In ihrem Antrag (21/8384(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion Die Linke, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und somit das Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abzuschaffen. Die für die Wissenschaft spezifischen Sachgründe für eine Befristung sollten statt wie bislang gesondert im WissZeitVG geregelt in das Teilzeitbefristungsgesetz aufgenommen werden. 

Gleichzeitig macht Die Linke deutlich, dass als „wissenschaftsspezifischer Sachgrund“ nur die Promotion gelten dürfe. (hau/des/08.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Launert, Dr. Silke

Parlamentarische Staatssekretärin für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Birghan, Dr. Christoph

AfD

Dr. Christoph Birghan

Dr. Christoph Birghan

© Dr. Christoph Birghan/ Hagen Schnauß

Wagner, Dr. Carolin

SPD

Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Asar, Ayse

Bündnis 90/Die Grünen

Ayse Asar

Ayse Asar

© Ayse Asar / Julia Imhoff

Gohlke, Nicole

Die Linke

Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Grasse, Adrian

CDU/CSU

Adrian Grasse

Adrian Grasse

© Adrian Grasse / Yves Sucksdorff

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/8281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
    PDF | 530 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8384 - Antrag: Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abschaffen
    PDF | 136 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/8281(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8384(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Forschung

Kritik an Novelle zu Zeitverträgen in der Wissenschaft

Zeit: Mittwoch, 4. November 2026, 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300
Die Sitzung ist öffentlich.

Ein großer Schritt auf dem Weg zu Qualifizierung und Karriere oder ein riesiger Hemmschuh für die berufliche und persönliche Entwicklung – das sind die beiden Pole, zwischen denen seit Langem das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) diskutiert wird. Seit 2007 regelt es, dass, wie und wie lange Arbeitsverträge vor allem junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können. Die damit geschaffenen Ausnahmen vom eigentlich geltenden Teilzeit- und Befristungsgesetz sollen nach 2016 nun ein weiteres Mal novelliert werden. 

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/8281(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist erstmals am Anfang Oktober im Bundestag beraten worden. Die Vorschrift soll helfen, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern. Am Mittwoch, 4. November 2026, befasste sich der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung in einer öffentlichen Anhörung mit der „Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich“. Beraten wurden außerdem Anträge der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen (21/6345(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie Die Linke (21/8384(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Expertin: Wissenschaft in Ketten

In der Anhörung beschrieb Jun.-Prof. Dr. Amrei Bahr von der Universität Stuttgart die Lage junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen als überwiegend prekär. Bahr, 2020 eine der Initiatorinnen einer Aktion gegen das WissZeitVG, die als #IchBinHanna bekannt wurde, sprach von Existenzsorgen, Zukunftsängsten und Ausstiegserwägungen. Das System aus Kettenbefristungen lege deshalb „die Wissenschaft selbst in Ketten“. Eine Verbesserung sei durch die geplante Novellierung nicht zu erwarten, der Entwurf sei sogar noch schlechter als der aus der vorigen Legislaturperiode. Vor allem die Postdoc-Phase, also die Zeit nach einer Promotion, sei ein Knackpunkt. Postdocs müssten „raus aus dem WissZeitVG“ und damit raus aus der Befristung, so Bahr, die den Wissenschaftsbetrieb deshalb in Kürze verlassen wird.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund erklärte Sonja Bolenius, die Novellierung des WissZeitVG von 2016 sei gescheitert. Die Referatsleiterin für Hochschul- und Wissenschaftspolitik sagte, es gebe immer noch zu viele befristete Verträge mit oftmals zu kurzen Laufzeiten. Zudem seien einige besonders kritisierte Punkte nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, etwa die Abschaffung der so genannte Tarifsperre. Die Regelung verbietet es Arbeitgebern und Gewerkschaften, durch Tarifverträge von den gesetzlichen Befristungsregeln abzuweichen. Insgesamt, so Bolenius, sei es besser, das Gesetz ganz abzuschaffen, denn auch die Neuregelung mache nichts besser.

„Standards im Arbeitsrecht außer Kraft gesetzt“

„Gute Arbeitsbedingungen und Spitzenforschung bedingen einander“, betonte Prof. Dr. Patrick Cramer, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft. Deshalb sei es nötig, wissenschaftliche Karrierewege verlässlicher und attraktiver zu gestalten bei gleichzeitig hinreichendem Spielraum für die Einrichtungen. Die Max-Planck-Gesellschaft lasse Erstverträge über drei Jahre laufen und garantiere zudem eine verbindliche Karrierebegleitung. Er begrüße daher die vorgesehen Mindestlaufzeiten, vermisse aber weiterhin eine deutlichere Definition der drei wissenschaftlichen Qualifizierungsphasen Promotion, Postdoc-Phase und eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit, die jeweils die Grundlage für Vertragslaufzeiten sind. Befristungen dürfe es nur dort geben, wo sie wissenschaftlich begründet und dennoch mit Qualifizierungsperspektiven verbunden sind.

Im Wissenschaftsbetrieb würden hinsichtlich des Arbeitsrechts zivilisatorische Standards außer Kraft gesetzt, beklagte Dr. Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Das WissZeitVG mache Dauerbeschäftigungen zur Ausnahme und Befristungen zur Regel. Positiv bewertete das GEW-Vorstandsmitglied für die Bereiche Hochschule und Forschung die Gleichsetzung von Grund- und Drittmittelbeschäftigten, die Berücksichtigung persönlicher Lebensumstände sowie die Mindestlaufzeiten bei Erstverträgen. Das seien jedoch lediglich Reparaturen an einem System, das eigentlich grundlegend verändert werden müsste, wolle man „die Würde der Beschäftigten“ aufrechterhalten.

Als einzige Sachverständige machte Prof. Dr. Birgitta Wolff, Rektorin der Universität Wuppertal, keine Defizite bei Gesetz und geplanter Novellierung aus. Insbesondere wies sie den Vorwurf zurück, den Hochschulen gelinge es wegen des WissZeitVG nicht, besonders qualifizierte Nachwuchskräfte zu halten. Zudem schlössen die Einrichtungen schon aus Gründen der Effizienz Verträge mit jeweils maximalen Laufzeiten. Pauschale Forderungen zu Laufzeiten und Anschlussverträgen seien auch deshalb nicht hilfreich, weil es sowohl je nach Universität als auch nach Fächerkultur unterschiedliche Anforderungen gebe. Trotz einzelner Missstände dürfe deshalb nicht ein gesamtes System verteufelt werden. Ein grundlegendes Problem sei eher „das sehr rigide Kündigungsrecht in Deutschland“. Dadurch seien betriebsbedingte Kündigungen auch an Universitäten so gut wie unmöglich. Die geplanten neuen Mindeststandards für Erstverträge begrüßte Wolff. Auch daran sei zu erkennen, dass viel geschehen sei in den vergangenen Jahren. (es/04.11.2026)

Dokumente

  • 21/6345 - Antrag: Gute Arbeit auf dem Campus - Maßnahmenpaket für wissenschaftliche Karriereperspektiven vorlegen und Generationenwechsel als Reformchance nutzen
    PDF | 174 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
    PDF | 530 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8384 - Antrag: Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abschaffen
    PDF | 136 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 33. Sitzung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, den 4. November 2026, 10.30 Uhr (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Max-Planck-Gesellschaft e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme der Sachverständigen Sonja Bolenius, Referatsleiterin Hochschul- und Wissenschaftspolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Andreas Keller, Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Hauptvorstand (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme der Sachverständigen Jun.-Prof. Dr. Amrei Bahr, Juniorprofessorin für Philosophie der Technik und Information an der Universität Stuttgart (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (Interner Link)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-pa-forschung-1229362

Stand: 04.11.2026