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  • Anhörung
Energie

Optimierung des Ausbaus der Windenergie auf See

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See“ (21/8238(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Mitberaten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten – Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen“ (21/8366(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurden der Gesetzentwurf und der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) will die Bundesregierung nach eigener Aussage die Brücke schlagen zwischen ambitionierten Ausbauzielen und ökonomischer Realität. Die Kostentragfähigkeit der Projekte und die Kosteneffizienz würden dabei konsequent in den Fokus genommen, heißt es. Das WindSeeG balanciere dabei Fordern und Fördern für Windenergie auf See. 

Vorgesehen sei ein zweistufiges Modell, mit dem der Marktmechanismus priorisiert, aber dort abgesichert wird, wo Risiken zu groß werden. Der Mechanismus dieser Absicherung über Differenzverträge entspräche dem des Entwurfes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zudem würden Systemkosten durch intelligente Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung gesenkt. Durch die Möglichkeit einer Überbauung der Netzanschlüsse um bis zu 20 Prozent sorge die Novelle für eine optimale Auslastung der Netzanbindungen für Offshore-Windparks und senke so die spezifischen Stromkosten. Darüber hinaus würden, um den Ertrag pro Fläche zu steigern, Abschattungseffekte reduziert. Zudem werde die Regellaufzeit von 25 auf 35 Jahre erhöht, „was die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessert und dem System insgesamt dient“.

Sicherheit für Gesundheit und Arbeitsschutz

Das WindSeeG stärkt laut Bundesregierung darüber hinaus die Resilienz der Industrie. Es setze den Artikel 26 des EU-Net Zero Industry Act (NZIA) bürokratiearm um, um die Resilienz der kritischen Infrastruktur in der Nordsee zu stärken. Gleichzeitig ermögliche das WindSeeG Anlagenkonzepte der Zukunft. Es schaffe den regulatorischen Rahmen für die kombinierte Anbindung von Windkraftanlagen sowohl an das Stromnetz als auch an eine noch zu schaffende Wasserstoffinfrastruktur. 

Zudem gebe es Sicherheit für Gesundheit und Arbeitsschutz. „Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für planerische Festlegungen für eine koordinierte Offshore-Rettungsinfrastruktur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird der hohen Bedeutung von Arbeit und Gesundheit für die Beschäftigten Rechnung getragen“, heißt es im Entwurf. 

Antrag der Linken

Die Linksfraktion dringt auf die Gründung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft, die den Bau und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen sowie die Anbindungsleitungen in öffentlicher Hand vorantreibt. Flächen für die Windenergie auf See und somit entsprechende Netzanschlusskapazitäten würden blockiert und Klimaziele gefährdet, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (21/8366(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu Gunsten der Bundesinfrastrukturgesellschaft für bereits gebaute oder in Planung befindliche Offshore-Windenergieanlagen einzuführen und einen automatischen Übergang nicht realisierter Offshore-Ausbaurechte an die Bundesinfrastrukturgesellschaft vorzusehen. (hau/08.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Rohwer, Lars

CDU/CSU

Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Brandes, Dirk

AfD

Dirk Brandes

Dirk Brandes

© Dirk Brandes/Privat

Alhamwi, Dr. Alaa

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Alaa Alhamwi

Dr. Alaa Alhamwi

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski

Beutin, Lorenz Gösta

Die Linke

Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

© Lorenz Gösta Beutin / Alexander Klebe

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/8238 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
    PDF | 955 KB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8366 - Antrag: Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten - Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen
    PDF | 197 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Koller, Hans (CDU/CSU), Kreiser, Dunja (SPD)


Überweisung 21/8238(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8366(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Energie

Experten fordern dringende Korrekturen beim Windenergie-auf-See-Gesetz

Zeit: Montag, 2. November 2026, 12.30 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH 4.600

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Montag, 2. November 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (21/8238(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten – Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen“ (21/8366(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Widerstand gegen Regierungsentwurf

Der Regierungsentwurf stieß bei Experten auf erheblichen Widerstand. Vor allem die Pläne zur Einführung sogenannter Differenzverträge, „Contract for Difference“ (CfD), wurde kritisiert. Das Gesetz sieht vor, das gesetzliche Ausbauziel von 70 Gigawatt (GW) bis 2045 beizubehalten. Die Ausschreibungen dazu sollen jedoch zukünftig in einem zweistufigen Verfahren ablaufen: In der ersten Stufe wird ermittelt, ob ein Unternehmen bereit ist, einen Park ohne Förderung zu errichten. 

Falls nicht, wird in einer zweiten Stufe auf die Höhe des Preises für einen zweiseitigen Differenzvertrag, einen sogenannten „Contract for Difference“, geboten. Wenn der Strompreis am Markt unterhalb dieses Preises liegt, bekommt der Betreiber die Differenz erstattet. Erzielt er in Zeiten hoher Strompreise Erlöse, die über diesem Wert liegen, muss er den Übergewinn abführen. Die Regellaufzeit neuer Offshore-Windparks soll von 25 auf 35 Jahre erhöht werden. Netzanbindung und Bau von Windparks sollen besser synchronisiert werden. Eine einseitige Rückgabe von Zuschlägen ist weiterhin nicht vorgesehen.

„Der Offshore-Bereich braucht keine Förderung mehr“

Dr. Niclas Wenz, Referatsleiter Strommarktdesign, erneuerbare Energie und nationaler Klimaschutz bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), kritisierte vor allem das geplante zweistufige Vergabeverfahren und die damit verbundene Einführung von Contract for Difference. Der Offshore-Bereich brauche keine Förderung mehr, weil „der Markt funktioniert“, auch die „sehr hohen Strombörsenpreise“ drückten das aus. Der DIHK lehnt „eine staatliche Förderung zur Finanzierung von Offshore-Anlagen ab“, betonte Wenz. 

Die Einführung von CfDs sei auf dem Weg in einen förderfreien Ausbau erneuerbarer Energien „ein großer Rückschritt“. Das bisher feste Ausbauziel von 30 GW bis 2030 beziehungsweise 70 GW bis 2045 sollte an die tatsächliche Stromnachfrage gekoppelt werden. Die „erheblichen Investitionskosten“ des Übertragungsnetzausbaus der Offshore-Erzeugung „sollten einerseits im Rahmen von Baukostenzuschüssen der Anlagenbetreiber selbst getragen werden und andererseits in Form der Offshore-Umlage in den Bundeshaushalt überführt werden“, verlangte Wenz.

„Entscheidend ist, ob die Projekte tatsächlich gebaut werden“

Prof. Dr. Karl-Martin Ehrhart von der Technischen Universität Karlsruhe, Institut für Technologie (KIT) am Institut für Volkswirtschaftslehre, sprach sich ebenfalls gegen reine CfDs aus. „Offshore-Wind-Ausschreibungen sollten nicht allein daran gemessen werden, welche Zahlungen sie dem Staat einbringen oder welche Förderkosten zu erwarten sind.“ Ebenso entscheidend sei, „ob die Projekte tatsächlich gebaut werden“, sagte er. Diejenigen Unternehmen sollten den Zuschlag erhalten, die die Projekte unter Berücksichtigung von Kosten und Stromerträgen am wirtschaftlichsten realisieren könnten. Dafür müsse das Auktionsdesign die privaten Informationen der Unternehmen möglichst gut nutzen. 

Erstens sollte der Wettbewerb den Unternehmen ermöglichen, zwischen einer CfD-Absicherung und einer rein marktlichen Lösung zu wählen. Zweitens sollten dynamische Auktionsverfahren stärker berücksichtigt werden, da sie durch Informationsaggregation das Risiko des Fluchs des Gewinners abschwächen könnten. Beide Ansätze verfolgten dasselbe Ziel: einen Wettbewerb, der wirtschaftlich tragfähige Projekte hervorbringe. „Denn die Energiewende gewinnt man mit realisierten, effizienten Windparks“, sagte er.

Drei „Nachschärfungen“ gefordert

Tetiana Chuvilina, Leiterin Politik und Projektkommunikation Tennet TSO GmbH (Tennet Germany), größter Übertragungsnetzbetreiber in Deutschlands, sprach in der Anhörung auch für die Anbieter 50Hertz und Amprion. Die drängendste offene Frage dieser Novelle laute: „Wie wird sichergestellt, dass die zwischen 2023 und 2025 vergebenen 16 GW Offshore-Flächen tatsächlich realisiert werden?“ Chuvilina forderte „drei Nachschärfungen“. Zum einen brauche es verbindliche Mechanismen zur Erhöhung der Umsetzungswahrscheinlichkeit und zur zügigen Rückgabe nicht realisierbarer Projekte.

Insbesondere müssten betriebsnotwendige Ersatz- und Reinvestitionen regulatorisch refinanzierbar sein, damit ein sicherer Weiterbetrieb der Offshore-Netzanbindungen überhaupt möglich sei. Zum anderen müssten sich Windparks langfristig und verbindlich auf eine Betriebsdauer festlegen können, um Netzbetreibern sinnvolle Ersatzinvestitionen zu ermöglichen brauche es eine Laufzeitverlängerung für 35 Jahre. Außerdem verlangte Chuvilina „einen verbindlichen Planungshorizont für ausländische Flächen in grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten“.

„Verwertbare Projektunterlagen weiternutzen“

Andreas Mummert, Leiter Politik bei der Stiftung Offshore-Windenergie, sagte: „Die Windenregie-auf-See-Gesetz-Novelle muss als gleichermaßen energie- wie industriepolitisches Steuerungsinstrument verstanden werden. Insbesondere die industriepolitische Steuerungswirkung ist in der Vergangenheit zu wenig beachtet worden.“ Jedoch habe der „Fadenriss“ beim Ausbau bereits begonnen. Die Einführung zweiseitiger Differenzverträge sowie die Ansätze zur Optimierung von Flächen und Netzinfrastruktur begrüßte Mummert. Änderungen seien aber an der Rückgaberegel und der Neuvergabe notwendig. 

So brauche es für wirtschaftlich nicht mehr tragfähige Zuschläge aus Versteigerungen für Betriebsflächen aus den Jahren 2023 bis 2025 eine einmalige Rückgabeoption mit wirksamen Rückgabeanreizen. Verwertbare Projektunterlagen sollten weitergenutzt werden, damit Flächen schneller erneut vergeben und neue Aufträge an die Wertschöpfungskette ausgelöst werden können. Für bereits bezuschlagte, aber noch nicht realisierte Windparks sollte eine Verlängerung der Betriebsdauer auf 35 Jahre verbindlich ermöglicht werden, soweit rechtlich zulässig.

„Ausbau investitionssicher, realisierbar und wettbewerbsfähig gestalten“

Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Windenergie Offshore, machte auf die Probleme der Branche aufmerksam. „Nach anderthalb Jahren ohne erfolgreiche Ausschreibungen braucht es Rahmenbedingungen, die den Ausbau wieder investitionssicher, realisierbar und international wettbewerbsfähig gestalten“, sagte er. Thimm warnte vor den Risiken des bisherigen zweistufigen Modells mit dynamischem Bieten und forderte die Einführung eines „CfD-only“-Modells. Dadurch solle das Erlösrisiko minimiert und eine solide Investorensicherheit geschaffen werden. 

Da zwischen dem Zuschlag bei einer Auktion und der tatsächlichen Inbetriebnahme meist fünf bis sieben Jahre vergingen, brauche es eine Indexierung. Nur so ließen sich „drastische Kostensteigerungen“ bei Rohstoffen, Turbinen und der Finanzierung in der Zwischenzeit auffangen. Außerdem sollte das neue Gesetz einen Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus für Offshore-Flächen der Jahre 2023 bis 2025 vorsehen.

„Novelle des Windkraft-auf-See-Gesetzes ablehnen“

Der Ingenieur Dr. Bernd Fleischmann lehnt den Ausbau von Windparks, ob auf See oder an Land, komplett ab. Die Aussagen, die Windenergie auf See sei ein Eckpfeiler für eine klimaneutrale Stromversorgung sowie für die nationale Resilienz und Unabhängigkeit, seien „leider falsch“, sagte Fleischmann. Sollten in Deutschland alle Treibhausgasemissionen eliminiert werden, reduziere das die Temperatur nur um ein Hundertstel (0,01 Grad), gab er zu bedenken.

Außerdem mache sich Deutschland mit der Energiewende „komplett abhängig von China, das über 90 Prozent der PV-Module und der Permanentmagnete für Windräder liefert“, sagte er. Deshalb sei die Begründung für den Ausbau der Windkraft falsch. „Meine Empfehlung kann nur lauten, die Förderung von Windkraftanlagen und PV-Anlagen einzustellen und die Novelle des Windkraft-auf-See-Gesetzes abzulehnen“, forderte er.

„Ausbau von Offshore-Projekten darf nicht ins Stocken geraten“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), verlangte einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, denn der Ausbau von Offshore-Projekten dürfe „nicht ins Stocken geraten“. Sie stellte sich klar gegen das geplante zweistufige Zuschlagsverfahren und nannte es „nicht zielführend“. 

Außerdem seien Preissteigerungen ein großes Problem. Die hätten in der Vergangenheit Projekte gefährdet. „Hier muss reagiert werden. Und deswegen wäre eine Indexierung eine einfache und transparente Lösung“, sagte sie. In anderen Ländern werde ein solcher Mechanismus bereits umgesetzt. Außerdem müsse es für „bereits bezuschlagte Flächen Anreize zur geordneten Rückgabe geben“, wichtig sei, „dass diese Flächen auch tatsächlich bebaut werden“.

Verlässliche politische Rahmenbedingungen gefordert

Dr. Melanie Frerichs, Branchenbetreuerin Windindustrie der IG Metall Küste, begrüßte hingegen „ausdrücklich die geplante Einführung einer staatlichen Investitionsabsicherung durch ein doppelseitiges CfD-Modell“ sowie erste Ansätze zur Berücksichtigung von Resilienz in den Vergabeverfahren. Frerichs verwies auf die industrie- und beschäftigungspolitische Bedeutung, die der Ausbau der Offshore-Windenergie habe. „Entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Stahl- und Komponentenfertigung über den Anlagen- und Schiffbau bis hin zu Installation, Betrieb und Wartung entstehen zukunftsfähige industrielle Arbeitsplätze“, sagte Frerichs. 

Deshalb fordere die IG Metall „verlässliche politische Rahmenbedingungen, einen kontinuierlichen Ausbaupfad, ein leistungsfähiges Stromübertragungsnetz sowie Investitionssicherheit für Unternehmen“. Der Gesetzentwurf weise „gravierende Leerstellen auf“. Die Flächenvergabe orientiere sich nach wie vor überwiegend an preislichen Kriterien. Die bestehenden Spielräume des Net-Zero Industry Act müssten konsequent genutzt werden. (nki/02.11.2026)

Dokumente

  • 21/8238 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
    PDF | 955 KB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8366 - Antrag: Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten - Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen
    PDF | 197 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 55. Sitzung am Montag, den 2. November 2026, 12:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH 4.600 - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(9)423 Stellungnahme der IG Metall (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)422 Gemeinsame Stellungnahme von TenneT, 50Hertz und Amprion (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)424 Stellungnahme der DIHK (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)425 Stellungnahme des Bundesverbandes Windenergie Offshore e.V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)426 Stellungnahme der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)427 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Karl-Martin Ehrhart, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)428 Stellungnahme des Sachverständigen Dr.-Ing. Bernd Fleischmann (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)429 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 03.11.2026