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Finanzen

Debatte über höhere Besteuerung von Extremvermögen

Nahaufnahme von sich überlappenden Banknoten des chinesischen Yuan, des US-Dollars und des Euro.

Der Bundestag befasst sich mit der Besteuerung von „Extremvermögen“. (© picture alliance / Chromorange | JaRu Creative Studio)

Liveübertragung: Donnerstag, 12. November, 18.05 Uhr

„500-Millionen-Steuer – Extremvermögen fairer beteiligen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8267(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 12. November 2026, erstmals berät. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen. Danach soll der Antrag den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss sein. 

Antrag der Grünen

Menschen mit Vermögen über 500 Millionen Euro sollen höher besteuert werden, verlangen die Grünen. Ihrem Antrag zufolge soll oberhalb eines Freibetrags in Höhe von 500 Millionen Euro des Nettovermögens eine neue linear-progressiv ausgestaltete Besteuerung eingeführt werden, die mit einem Mindestgrenzsteuersatz von zwei Prozent des Nettovermögens (ab 500 Millionen Euro) beginnt und ab einem Vermögen von einer Milliarde Euro auf drei Prozent ansteigt. 

Ab einem Nettovermögen von zehn Milliarden Euro soll der Steuersatz vier Prozent betragen. Bereits geleistete Einkommensteuerzahlungen sollen auf die 500-Millionen-Steuer angerechnet werden. Durch die neue Steuer könnten zusätzliche jährliche Einnahmen von mehr als 20 Milliarden Euro generiert werden, erwartet die Fraktion.

„Konzentration von Vermögen wird begünstigt“

In der Begründung des Antrags heißt es, Menschen mit extrem großen Vermögen seien im Steuersystem „strukturell und in hohem Maße“ privilegiert. Das deutsche Steuersystem begünstige und verschärfe die Konzentration von Vermögen. Auf Arbeitseinkommen würden Steuern und Abgaben von bis zu 48 Prozent anfallen, während sämtliche Kapitaleinkommen lediglich mit maximal etwa 26 Prozent besteuert würden. 

Milliardäre könnten zudem ihre Kapitaleinkünfte über Holding-Strukturen nahezu steuerfrei ansammeln. Würden ausgeschüttete Kapitalgewinne in Holding-Strukturen angespart und nicht auf Privatkonten ausgezahlt, betrüge die Steuer auf diese Ausschüttungen nur 1,5 Prozent statt der etwa 26 Prozent für natürliche Personen.

Milliardenvermögen um 121 Prozent gewachsen

Außerdem verweist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Studien, wonach Milliardenvermögen zwischen 2015 und 2024 im Schnitt um 121 Prozent gewachsen seien, also eine jährliche Rendite von mehr als zehn Prozent erzielt hätten.

 Aufgrund der sehr hohen Renditen von Extremvermögen und der Möglichkeit, die geleistete Einkommensteuer anzurechnen, führe das Konzept mit deutlich niedrigeren Steuersätzen als der erwarteten viel höheren Rendite nicht zu einer Substanzbesteuerung, argumentieren die Abgeordneten. (hle/hau/06.11.2026)

Dokumente

  • 21/8267 - Antrag: 500-Millionen-Steuer - Extremvermögen fairer beteiligen
    PDF | 190 KB — Status: 29.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Stand: 08.11.2026