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Familie

Abgesetzt: Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder

Ein Schüler zählt in Stolpe zusammen mit seiner Mutter sein Taschengeld.

Der Unterhaltsvorschuss ist Thema der Aussprache im Bundestag. (© picture alliance / dpa-tmn / Christin Klose)

Der Bundestag hat die für Donnerstag, 19. März 2026, vorgesehene erst Beratung eines Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ (21/4539(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Tagesordung abgesetzt. Die Vorlage sollte nach der 20-minütigen Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. 

Antrag der Linken

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit würde sichergestellt, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt, heißt es. Außerdem wird gefordert, die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder abzuschaffen. 

Im Antrag heißt es weiter, der Unterhaltsvorschuss müsse dahingehend ausgeweitet werden, dass auch leibliche Eltern, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten, anspruchsberechtigt sind. Ersatzlos gestrichen werden sollen laut Linksfraktion die gesetzlichen Einschränkungen beim Kreis der Anspruchsberechtigten für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. (hau/17.03.2026)

Dokumente

  • 21/4539 - Antrag: Unterhaltsvorschuss reformieren - Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern
    PDF | 167 KB — Status: 05.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Familie

Forderung nach Reform des Unterhaltsvorschusses beraten

„Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4539(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Mittwoch, 25. März 2026, erstmals durch den Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach der halbstündigen Debatte den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. 

Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen, heißt es in der Vorlage. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. (che/hau/25.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Hermeier, Mareike

Die Linke

Mareike Hermeier

Mareike Hermeier

© Mareike Hermeier/ Jennifer Kölker

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Bollmann, Gereon

AfD

Gereon Bollmann

Gereon Bollmann

© Gereon Bollmann / privat

Reichardt, Truels

SPD

Truels Reichardt

Truels Reichardt

© Truels Reichardt/ SPD

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Dahler, Wolfgang

CDU/CSU

Wolfgang Dahler

Wolfgang Dahler

© Wolfgang Dahler / Susanne Mölle

Zaum, Christian

AfD

Christian Zaum

Christian Zaum

© Christian Zaum/ Medienabteilung der AfD-Fraktion

Edelhäußer, Ralph

CDU/CSU

Ralph Edelhäußer

Ralph Edelhäußer

© CSU-Landesgruppe / Christian Kaufmann

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

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  • 21/4539 - Antrag: Unterhaltsvorschuss reformieren - Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern
    PDF | 167 KB — Status: 05.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4539(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Familie

Debatte über Regelungen zum Unterhaltsvorschuss

Eine Frau trägt ein Baby im Arm.

Der Unterhaltsvorschuss ist Gegenstand der Debatte. (© picture alliance / Westend61 | Tom Chance)

Liveübertragung: Donnerstag, 12. November, 15.45 Uhr

Der Bundestag beschäftigt sich am Donnerstag, 12. November 2026, mit dem Unterhaltsvorschuss. Dazu hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Gerechtigkeit beim Unterhaltsvorschuss herstellen – Hälftige Anrechnung des Kindergeldes umsetzen“ angekündigt, der im Anschluss an die 30-minütige Aussprache abgestimmt werden soll. Zur Abstimmung steht auch ein weiterer Antrag der Fraktion (21/4539(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der mit „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ überschrieben ist. Hierzu gibt es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (21/7162(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in der die Ablehnung empfohlen wird. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4539(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen, schreiben die Abgeordneten. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, wird kritisiert.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. (che/hau/06.11.2026)

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  • 21/4539 - Antrag: Unterhaltsvorschuss reformieren - Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern
    PDF | 167 KB — Status: 05.03.2026
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  • 21/7162 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Mareike Hermeier, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/4539 - Unterhaltsvorschuss reformieren - Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern
    PDF | 179 KB — Status: 15.07.2026
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw46-de-unterhaltsvorschuss-1231502

Stand: 07.11.2026