Studium und Zeugnisse
Kann ich mich bewerben, wenn ich keinen Hochschulabschluss habe?
Nein, ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) ist zwingende Voraussetzung.
Mein Studienabschluss steht kurz bevor, ich habe allerdings noch kein Abschlusszeugnis. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, in begründeten Fällen kann der Studienabschluss bis zum 31. Dezember nachgereicht werden. Bitte informieren Sie bereits in Ihrer Bewerbung, bis wann Sie mit der Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses rechnen. Ferner benötigen wir in diesen Fällen eine aktuelle Notenübersicht samt Studienbescheinigung.
Wenn Ihr Studienabschluss erst nach Programmbeginn vorliegt, ist eine Teilnahme in diesem Jahr leider nicht möglich. In diesem Fall können Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben, sobald Sie den Abschluss nachweisen können.
Mein Abschlusszeugnis liegt nur in Englisch vor. Muss ich es auf Deutsch übersetzen lassen?
Nein. Abschlusszeugnisse auf Deutsch oder Englisch werden akzeptiert. Wenn Ihr Zeugnis von Ihrer Universität direkt auf Englisch ausgestellt wurde, ist keine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Wenn die englische Übersetzung Ihres Studienabschlusszeugnisses durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher erfolgte, dann handelt es sich dabei zugleich um eine beglaubigte Kopie beziehungsweise Übersetzung. Eine weitere Beglaubigung ist dann nicht erforderlich.
Kann die Beglaubigung nur durch die deutsche Botschaft erfolgen?
Kopien sind dann beglaubigt, wenn von einer amtlichen Stelle (deutsche oder ausländische Behörde, Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland, Universitätsstelle, Notar, amtlich vereidigter Dolmetscher) durch Dienstsiegel und Unterschrift bestätigt wird, dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Die Beglaubigung kann also auch von anderen Stellen als der deutschen Botschaft vorgenommen werden.