Internationales
Allgemeines zum IPS
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Staatsangehörige der in der Ausschreibung genannten Länder, die:
- zum Programmbeginn unter 30 Jahre alt sind,
- ein Hochschulstudium abgeschlossen haben,
- über sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens B2 GER) verfügen und
- ein ausgeprägtes Interesse an politischen Zusammenhängen sowie gesellschaftliches/politisches Engagement haben.
Nur eine meiner Staatsangehörigkeiten berechtigt mich zur Bewerbung. Darf ich mich bewerben?
Ja.
Kann ich mich bewerben, wenn ich schon an einem der IPS-Sonderprogramme (Afrika oder arabisch) teilgenommen habe?
Nein, eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen.
Kann eine Ausnahme von der Altersgrenze gemacht werden?
Nein. Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Programmbeginn unter 30 Jahre alt sein.