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An dem von der Bundesregierung geplanten Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz, mit dem der Ausbau von Kraftwerken, Stromspeichern, Pumpspeichern und der dafür nötigen Infrastruktur in Deutschland beschleunigt werden soll, besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit“ (21/8285(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Mittwoch, 4. November 2026, deutlich.