5. März 2026 62. Sitzung vom 05.03.2026, TOP 13: Rede von Omid Nouripour

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)
Drucksache 21/3510
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
Drucksache 21/4497

Bemerkungen

Gesetzentwurf 21/3510 (Beschlussempfehlung 21/4497 Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen