Parlament
Reichsverfassung 1871
Art. 11 (1): Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. […].
Art. 11 (1): Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. […].