22.09.2026 | Parlament

Rede bei der Ausstellungseröffnung „Erziehung durch Arbeit“ im Menschenrechtszentrum Cottbus

Frau an Redepult in einer Ausstellung. Der Raum sieht deutlich nach einem alten Gefängnis aus. Publikum, das der Rednerin zuhört.

Evelyn Zupke bei ihrer Eröffnungsrede zur Ausstellung „Erziehung durch Arbeit“ im Menschenrechtszentrum Cottbus. (© Team Zupke)

Asozial. Ein kurzes Wort. Sieben Buchstaben. Ein Wort, das einen aus der Gesellschaft ausstößt.

Wer als „asozial“ bezeichnet wird, dem wird nicht nur vorgeworfen, etwas Falsches getan zu haben. Ihm wird etwas Grundsätzlicheres abgesprochen: dazuzugehören. 

Die DDR nahm in Anspruch, zu bestimmen, wer „asozial“ ist und wer nicht. Es war der Staat, der mit dem Paragraphen 249 des Strafgesetzbuches entschied, wer dazugehört und wer nicht.

Nach diesem Paragraphen wurden völlig unterschiedliche Menschen verurteilt.
Ein junger Mann, der keine geregelte Arbeit hatte und deshalb als „arbeitsscheu“ bezeichnet wurde.
Eine Frau, die der Prostitution nachging.
Ein Punker, dessen bunte Haare und dessen Lebensweise nicht in das staatlich gewünschte Bild passten. 
Ein Mensch, der einen Ausreiseantrag stellte, deswegen seine Arbeit verlor – und dem dann vorgeworfen wurde, keiner geregelten Arbeit nachzugehen.

Lieber Thomas Pflug, Sie erzählen uns nachher Ihre Geschichte. Schon jetzt danke ich für Ihre Offenheit und Ihr Engagement. 

Diese Menschen haben nicht dieselbe Geschichte. Aber sie alle wurden mit demselben Wort stigmatisiert: „asozial“. Wir sollten heute nicht den Fehler machen, sie nachträglich zu einer einheitlichen Gruppe zusammenzufassen.

Aber wir haben als Gesellschaft heute den Auftrag, den so unterschiedlichen Menschen, denen mit Paragraph 249 in der DDR Unrecht angetan wurde, ihre Würde zurückzugeben. Und das Stigma enden zu lassen.

Denn es ist doch so: Eine Haftstrafe hat ein Anfangsdatum und ein Enddatum. Ein Stigma hat das nicht. Das Wort „asozial“ bleibt hängen. 

Wer aus dem Gefängnis entlassen wurde, war noch lange nicht frei von dem Urteil, das über ihn gefällt worden war. Bis heute muss jemand, der sagt: „Ich wurde in der DDR wegen asozialen Verhaltens verurteilt“, häufig noch einen zweiten Satz hinzufügen: Er muss erklären, was damals „asozial“ heißen konnte.

Paragraph 249 hatte eine besonders perfide Macht: Er war sehr weit und unscharf gefasst. Der Paragraph war kein ausschließlich politischer Straftatbestand. Aber die SED-Diktatur hat den Paragraphen immer wieder neu interpretiert – und damit auch politisch genutzt. 
Es war geradezu bequem, unangepasste oder missliebige Menschen über den Paragraphen 249 in Haft zu bringen.

Und zwar massiv: Zwischen 1960 und 1989 wurden über 130.000 Menschen wegen „asozialen Verhaltens“ zu Freiheitsstrafen verurteilt. Am Ende der DDR saß fast ein Viertel der Strafgefangenen wegen „Asozialität“ im Gefängnis. Fast jeder vierte! Das war kein Randphänomen. Das hatte System.

Viele Betroffene ringen noch immer um Anerkennung. Denn wer in der DDR nach Paragraph 249 verurteilt wurde, gilt heute nicht automatisch als Opfer politischen Unrechts. Paragraph 249 steht nicht im sogenannten Regelaufhebungskatalog des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. 

Das klingt zunächst technisch. Für die Betroffenen hat es aber eine sehr konkrete Folge: Sie müssen bis heute im Einzelfall nachweisen, dass ihre damalige Verurteilung rechtsstaatswidrig war. Jahrzehnte später. Einzelfall für Einzelfall.

Wer allein deshalb verurteilt wurde, weil er keiner Erwerbsarbeit nachging, ohne Straftaten zu begehen und ohne andere in erheblichem Maße zu belasten, hat gute Chancen auf Rehabilitierung. Doch was heißt das, andere „erheblich zu belasten“? Schon Mietschulden oder die finanzielle Unterstützung durch Angehörige können dann eine Rolle spielen.

Bis heute erleben wir etwas, das schwer vermittelbar ist: Menschen mit sehr ähnlichen Lebensgeschichten können vor Rehabilitierungsgerichten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Der eine wird rehabilitiert. Der andere nicht.

Für die Betroffenen bedeutet das: Mehr als 35 Jahre nach dem Ende der DDR müssen sie 
teilweise noch immer darum kämpfen, dass anerkannt wird, was ihnen widerfahren ist. Und weil die Verurteilung als „asozial“ mit Scham und Stigmatisierung verbunden ist, ist dieser Kampf besonders schwer.

Viele Betroffene haben jahrzehntelang nicht darüber geredet. Es gibt keine große Interessenvertretung, die für sie spricht. Oft sind es einzelne Menschen, die sich an mich oder an die Landesbeauftragten wenden und ihre Geschichte erzählen.

Ich wünsche mir, dass wir prüfen, wie wir zu mehr Anerkennung und vor allem zu mehr Gleichbehandlung kommen. Eine Möglichkeit wäre, Paragraph 249 ausdrücklich in den Regelaufhebungskatalog des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes aufzunehmen.

Damit wäre nicht gesagt, dass jedes Verhalten, das damals Anlass für ein Verfahren nach Paragraph 249 war, nach heutigen Maßstäben rechtmäßig war. Es bedeutet aber, dass wir anerkennen, dass Paragraph 249 auch ein Instrument staatlicher Verfolgung war.

Denn wenn der Gesetzgeber die Verurteilten nach dem Asozialen-Paragraphen auch als Opfer politischer Repression sieht, dann sollte er sie auch namentlich im Gesetz nennen. Manchmal sind es gerade diese vermeintlich kleinen Klarstellungen in den Gesetzen, die die Position der Betroffenen im Ringen um Rehabilitierung stärken.

Und ich wünsche mir noch etwas Zweites: Wo die Akten lückenhaft sind, sollten die Menschen stärker selbst gehört werden. Gerichte haben die Möglichkeit, mündlich zu verhandeln. Das sollte gerade in diesen Verfahren genutzt werden.

Denn die Akten dokumentieren die Sicht der damaligen Institutionen. Der Institutionen, die einen Menschen als „asozial“ eingestuft, verfolgt und verurteilt haben. Sie enthalten eben nicht die Perspektive der Betroffenen.

Natürlich ist es belastend, nach Jahrzehnten noch einmal über Ausgrenzung und Demütigung zu sprechen. Aber aus vielen Gesprächen weiß ich: Für die Betroffenen ist es von großer Bedeutung, dass ihnen endlich zugehört wird. Dass nicht wieder nur über sie gesprochen wird. Sondern mit ihnen.

Dass wir die Stigmatisierung und die Diskriminierung beenden: Diese Aufgabe reicht weiter zurück als die DDR. Die Diskriminierung als „asozial“ war keine Neuerfindung der DDR. Schon lange zuvor wurden Menschen in Deutschland als „arbeitsscheu“, „gemeinschaftsfremd“ oder „asozial“ ausgegrenzt und kriminalisiert. Im Nationalsozialismus wurden sogenannte „Asoziale“ verfolgt, in Konzentrationslager verschleppt und mit dem schwarzen Winkel gekennzeichnet. 

Deshalb ist es besonders eindrücklich, dass hier in Cottbus zwei Ausstellungen parallel zu sehen sind: „Erziehung durch Arbeit“ zur DDR und „Die Verleugneten“ zur Verfolgung im Nationalsozialismus. Ich möchte Sie ermutigen, beide Ausstellungen anzuschauen. Und ich freue mich, dass es auch eine gemeinsame Veranstaltung gibt.  

Mein Dank gilt allen, die diese Ausstellung erarbeitet und nach Cottbus gebracht haben:
Den Ausstellungsmachern der exhibeo, Ihnen, liebe Eva Fuchslocher, lieber Michael Schäbitz, lieber Peter Keup.
Dem Menschenrechtszentrum Cottbus, Dir, liebe Heide Schinowksy.
Der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft.
Der Bundesstiftung Aufarbeitung und den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für die Förderung der Ausstellung.

Meine Damen und Herren, wenn Sie nachher durch die Ausstellung laufen, dann möchte ich Ihnen einen Gedanken mit auf den Weg geben:

Sie lernen Menschen und ihre Lebenswege kennen, die als asozial bezeichnet wurden. Aber noch viel mehr sagt uns diese Ausstellung über den Staat, der sich das Recht nahm, ihnen dieses Stigma aufzudrücken.
Lassen Sie uns dafür sorgen, dass dieses Stigma nicht weiterlebt.

Vielen Dank.