Parlament

Zentrale Ausweisstelle

Der Antragsvordruck ist bitte vollständig in Blockschrift auszufüllen.

Die Hausausweise werden nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung) an den Antragsteller ausgehändigt.

Die Abholung muss durch den Antragsteller persönlich erfolgen.

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Hausausweise des Deutschen Bundestages sind zurückzugeben.

Soweit von Personen, die über kein Büro in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages verfügen, beantragte Bundestagsausweise nicht innerhalb von acht Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages in der Zentralen Ausweisstelle abgeholt werden, gilt das Erfordernis des nicht nur gelegentlichen Zutritts zu Liegenschaften des Deutschen Bundestages als nicht erfüllt.

Auf Grund der Menge der Anträge können die Antragsteller nicht persönlich über Antragseingang sowie den Bearbeitungsstand informiert werden.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Zentralen Ausweisstelle werden mit Beginn der parlamentarischen Sommerpause vom 8. Juli 2024 bis zum 30. August 2024 angepasst:

Montag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr

Adresse

Wilhelmstraße 65 (Erdgeschoß, Raum: E 05 -Wartebereich-)
10117 Berlin
Der Eingang befindet sich gegenüber der Liegenschaft Jakob-Kaiser-Haus (Haus 8) Der Zugang zum Gebäude und die Räumlichkeiten sind barrierefrei angelegt.

Kontakt

Telefon: +49 (0)30 227-35708, -34110, -34054, -33717
Fax: +49 (0)30 227-36052
E-Mail: zentrale-ausweisstelle@bundestag.de

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