Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert dafür, Ersatzmethoden für Tierversuche weiter zu erforschen und anzuwenden. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach einer Überarbeitung der Regelungen zu Tierversuchen in Deutschland dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben, „soweit die Petition dazu geeignet ist, die intensiven Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche zu unterstützen“. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten für das höhere Überweisungsvotum „zur Berücksichtigung“ ohne die erwähnte Einschränkung votiert.
Nach Aussage der Petentin ist durch ein Rechtsgutachten belegt, dass es tierschutzrelevante Verstöße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie gebe. So dürften schwer belastende Tierversuche nach der Richtlinie nur in Ausnahmefällen vorläufig genehmigt werden. Die Beschränkung auf Ausnahmefälle sei jedoch im Tierschutzgesetz nicht umgesetzt worden. Weiterhin widerspreche es der EU-Richtlinie, dass Tierversuche zu Bildungszwecken lediglich der Anzeigepflicht, nicht aber der Genehmigungspflicht unterliegen würden. Behörden müssten nach Paragraf 8 Tierschutzgesetz zudem ein Versuchsvorhaben genehmigen, wenn der Antragsteller die Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit wissenschaftlich begründet dargelegt hat. Hierdurch stünde den Behörden lediglich eine Plausibilitätsprüfung zu, wird kritisiert.
In der Begründung zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, die EU-Richtlinie 2010/63/EU regle, dass schwer belastende Versuchsvorhaben nicht durchgeführt werden dürfen, wenn sie mit starken Schmerzen, schweren Leiden oder schweren Ängsten, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können, verbunden sind. „Ein generelles Verbot von Versuchsvorhaben, die der Belastungskategorie ,schwer' zuzuordnen sind, ist nach der EU-Richtlinie jedoch nicht möglich“, schreibt der Petitionsausschuss.
Zu den mit der Petition angesprochenen anzeigepflichtigen Tierversuchen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung wird festgestellt, dass das vereinfachte Verwaltungsverfahren nach Artikel 42 der Richtlinie insbesondere für Tierversuche vorgesehen ist, die für die Genehmigungsbehörden mit einem geringeren Beurteilungsaufwand verbunden sind. Die angesprochenen Versuche zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung unterlägen dann der Anzeigepflicht, „wenn sie nach wissenschaftlich anerkannten und standardisierten Verfahren oder Methoden durchgeführt werden und der Versuchsantrag und der Versuchsablauf mit einem geringen Beurteilungsaufwand für die Behörden verbunden ist“.
Wie der Petitionsausschuss weiter schreibt, ist es der Bundesregierung ein großes Anliegen, „Tierversuche möglichst schnell durch Alternativmethoden zu ersetzen und die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren“. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, würden von ihr verschiedene Projekte initiiert und unterstützt. Aufgeführt wird unter anderem der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren, die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen sowie die Vergabe des Tierschutzforschungspreises des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.