10.02.2021 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 176/2021

Koalitionsfraktionen legen Sozialschutz-Paket III vor

Berlin: (hib/CHE) Die Koalitionsfraktionen wollen Menschen, die Grundsicherung beziehen, während der Corona-Pandemie erneut entlasten. CDU/CSU und SPD haben deshalb einen Gesetzentwurf (19/26542) für ein Sozialschutz-Paket III vorgelegt, der auch Erleichterungen für soziale Dienstleister beinhaltet.

Der Entwurf sieht zum einen vor, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Außerdem werden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.

Auch der besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist aktuell bis zum 31. März 2021 befristet. „Der Bestand der sozialen Infrastruktur ist jedoch aufgrund des ungewissen Verlaufs der COVID-19-Pandemie und der bundesweit ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet. Deshalb soll der Sicherstellungsauftrag nach dem SodEG bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden“, schreiben die Koalitionsfraktionen.

Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.

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