01.03.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 261/2021

Zubau von Windenergie an Land

Berlin: (hib/FNO) Nach vorläufigen Zahlen sind im vergangenen Jahr Windanlagen an Land mit einer Leistung von 1.385 MW installiert worden. Nach Abzug von Stilllegungen ergibt sich ein Nettozubau von 1.206 MW schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/25956) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25450). Darin heißt es außerdem, dass der Zubau vor allem durch fehlende Bauflächen und andere Schutz- beziehungsweise Nutzungsinteressen gehemmt werde. Die wesentlichen Klagegründe gegen Windenergieanlagen seien demnach der Artenschutz von Vögeln und Fledermäusen (48 Prozent der Klagen, Mehrfachnennungen möglich), sowie der Artenschutz im Allgemeinen (24 Prozent), aber auch Form und Verfahrensfehler (32 Prozent), sowie Lärmschutzbedenken (17 Prozent). Das Fehlen von planerisch ausgewiesenen Flächen hindere allerdings nicht nur den Neubau, sondern auch sogenannte Repowering-Vorhaben, bei denen alte Anlagen durch leistungsfähigere Neubauten ersetzt werden. Diese Standorte seien allerdings oft außerhalb von Eignungs- und Vorranggebieten, sodass dort regelmäßig keine neuen Anlagen genehmigt werden.

In den Jahren von 2021 bis 2025 werden voraussichtlich 13,6 GW installierte Leistung aus der EEG-Förderung fallen, schreibt die Bundesregierung. In diesem Jahr gebe es mit 3,7 GW Leistung besonders viele Anlagen, die aus der Vergütung ausscheiden. Um einen Anreiz für den Weiterbetrieb dieser Windkraftanlagen zu schaffen sehe das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 eine Anschlussförderung vor. Sofern es keine beihilferechtlichen Bedenken gebe, könne die Förderhöhe über eine Ausschreibung im Sommer 2021 ermittelt werden.

Bei den Bürgerprojekten, die zwischen 2017 und 2020 einen Zuschlag erhalten haben, gebe es derzeit eine Realisierungsquote von 17 Prozent. Von Projekten die im letzten Jahr einen Zuschlag erhalten haben, sei noch keine Anlage realisiert worden.

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