29.03.2021 3. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 406/2021

BaFin-Exekutivdirektorin äußert sich zum Leerverkaufsverbot

Berlin: (hib/LL) Der 3. Untersuchungsausschuss („Wirecard“) des Deutschen Bundestages hat am Freitag, 26. März 2021, seine öffentliche Zeugenbefragung zum Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard fortgesetzt.

Das Gremium nahm in dieser Sitzung die Entscheidungen der Führungsspitze der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Strukturen dieser Behörde im Zusammenhang mit dem im Februar 2019 von der BaFin erlassenen sogenannten Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien unter die Lupe, nachdem am Vortag bereits Abteilungs- und Referatsleiter verhört worden waren.

Einigkeit zwischen Ausschussmitgliedern und Zeugen bestand darin, dass es sich bei den Vorgängen Mitte Februar 2019 in der und rund um die Aufsichtsbehörde, die schließlich zum Erlass des Leerverkaufsverbots führten, um ein bisher nicht dagewesenes und ziemlich einmaliges Ereignis gehandelt habe.

Der Neu-Effekt und die Koppelung der Ereignisse vor zwei Jahren rund um das Leerverkaufsverbot hat nach Ansicht der Abgeordneten zahlreiche strukturelle Unzulänglichkeiten bei der BaFin und im Zusammenspiel von BaFin und anderen Institutionen offengelegt sowie Fehler der damaligen Handlungsträger nach sich gezogen und wirft noch viele Fragen auf.

Geladen war am Freitag zunächst die Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Elisabeth Roegele. Sie stand den Abgeordneten etwa sechs Stunden Rede und Antwort.

Die Fragen der Ausschussmitglieder kreisten vor allem darum, inwieweit sich die BaFin von der Staatsanwaltschaft München bedrängt sah, von ihrem Instrument des Leerverkaufsverbots zur Abwehr der vermeintlich bevorstehenden Angriffe auf Wirecard Gebrauch zu machen und wie sehr sich die Akteure bei der BaFin ohne weitere eigene Nachprüfungen auf die Hinweise der Staatsanwaltschaft verlassen haben.

Außerdem stand die Frage im Raum, wie die Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb der BaFin funktionierte, wie sehr sich die BaFin veranlasst sah, mit anderen Stellen, vor allem der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), aber auch dem Bundesministerium für Finanzen, zu dessen Geschäftsbereich sie gehört, zusammenzuarbeiten und wie intensiv sie den gegen Wirecard gerichteten Vorwürfen investigativer Medienberichte nachging.

An jenem Freitag, 15. Februar 2019, als sich die Staatsanwaltschaft München bei der BaFin mit Hinweisen des Wirecard-Anwalts gemeldet habe, Wirecard werde erpresst und eine „Short Attacke“ stehe möglicherweise bevor, sei alles anders gewesen. „Erstmals in der Geschichte der BaFin haben wir von einer bevorstehenden Short Attacke erfahren“, berichtete Roegele, während man ja sonst Fälle aufkläre, in denen es bereits zu Rechtsverstößen gekommen sei.

In den Fragerunden erhärtete sich der Eindruck, die BaFin sei in einer bisher nicht dagewesenen Weise von der Staatsanwaltschaft dazu gedrängt worden, präventiv von dem Instrument des Leerverkaufsverbots Gebrauch zu machen. Den von der Staatsanwaltschaft übermittelten Informationen sei die BaFin nicht weiter nachgegangen, so Roegele, sondern habe diese sehr ernst genommen und sich einem hohen Erwartungsdruck ausgesetzt gesehen. Die Entscheidung für das Leerverkaufsverbot habe sie getroffen, und zuvor das Finanzministerium und die Bundesbank in Kenntnis gesetzt sowie die Meinung der europäischen ESMA abgewartet.

Die scheidende Exekutivdirektorin widersprach vor dem Ausschuss vehement dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Eindruck, mit dem Leerverkaufsverbot habe die BaFin das Unternehmen Wirecard schützen wollen. Ziel ihres Hauses und der Maßnahme sei allein gewesen, den Anlegerschutz und das Marktvertrauen zu gewährleisten. Um das sicherzustellen sei es darum gegangen, eine Marktmanipulation abzuwenden. Auf die Ebene, ob im Fall Wirecard etwa die Finanzmarktstabilität gefährdet sei, ein Thema, für das die Bundesbank zuständig sei, habe sie sich gar nicht bewegen wollen. Eine Stellungnahme zu dieser Frage habe man nicht benötigt.

Die kritische Medienberichterstattung über Wirecard habe man in der BaFin seinerzeit sehr ernst genommen. Diese habe einerseits glaubhaft das Bild komplettiert, dass es im Marktumfeld und am Markt gegen Wirecard gerichtete Aktivitäten gab, so die Zeugin. Andererseits habe ihr Haus bereits vor dem Leerverkaufsverbot eine Bilanzprüfung der Wirecard AG bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beauftragt. Die beiden Tatorte - kriminelle Energie gegen Wirecard und kriminelle Energie bei Wirecard - schlössen einander ja nicht aus.

Die Sitzung wurde am Abend nach einer kurzen, nichtöffentlichen Beratungssitzung des Ausschusses mit der Befragung des scheidenden BaFin-Präsidenten, Felix Hufeld, fortgesetzt.

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