12.04.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 456/2021

Keine Korrektur mit Anwalt durch das BMBF im Oktober 2019

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Oktober 2019 keine Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um eine Korrektur von Berichterstattungen ersucht. Das wird aus einer Antwort der Bundesregierung (19/28237) auf eine Kleine Anfrage (19/27628) der AfD-Fraktion deutlich.

Das BMBF gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMBF veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und das BMBF einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation werde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.

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