Insolvenzanträge durch Träger der Sozialkassen
Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben keine statistischen Erhebungen zur Zahl der durch Träger der Sozialkassen und Finanzbehörden oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts gestellten Insolvenzanträge bekannt. Wie sie in der Antwort (19/28417(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiter schreibt, verfügt sie nicht über statistische Daten zum Gesamtausfall für die deutschen Sozialkassen durch nicht gezahlte Beiträge in Folge von eröffneten Insolvenzverfahren auf Grund von Gläubigeranträgen im Kalenderjahr 2020. Dasselbe gelte für den Gesamtausfall der Finanzbehörden in Folge von eröffneten Insolvenzverfahren auf Grund von Gläubigeranträgen in diesem Zeitraum.