28.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 558/2021

Erkenntnisse und Maßnahmen zu Fake News

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Erkenntnisse und Maßnahmen zu Fake News gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28633) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28051). Darin heißt es, „Fake News“ bezeichneten im allgemeinen Sprachgebrauch absichtlich falsche Nachrichten, die eigens zum Zweck der viralen Verbreitung über das Internet und die sozialen Netzwerke produziert worden seien. Im offiziellen Sprachgebrauch bezeichne die Bundesregierung nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden, als Desinformation.

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung verfolge bei der Bekämpfung von Desinformationen einen möglichst vielschichtigen und ganzheitlichen Ansatz. Durch Bildungs- und Aufklärungsarbeit solle die Medienkompetenz gestärkt werden. Durch die Förderung innovativer Projekte zur Schaffung von Resilienz und zur Bekämpfung von Desinformation werde außerdem die Zivilgesellschaft aktiv in die Prozesse eingebunden. Verwiesen wird zudem auf den Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, in dem auch die Thematik Hass im Netz behandelt werde.

Schließlich bearbeiteten das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst systematisch Desinformation und Propaganda, die von staatlichen Stellen gesteuert werde, schreibt die Regierung weiter. Sie stimme mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Vera Jourová, überein, dass eine Löschpflicht in Bezug auf nicht strafbare Desinformation kein angemessenes Mittel zur Bekämpfung von Desinformation sei.

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